Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe, ich weiss nicht weiter.
wir und die jungs
02.05.2006, 12:47
Hallo, ich glaub mir wird schlecht..... :kotz: !!!!
Heut morgen,( ich bin auch noch so blöd und mach das..(??)), bin ich zur ARGE gegangen weil ich ab 8.Mai wieder bei meinem alten Arbeitgeber Arbeiten gehen darf.....(Elternzeit)! Nun hab ich mich in Arbeit abgemeldet. Mein Freund und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft, mit zwei Kindern (2+4).
NUN wurde mir heute aber erklärt das, aufgrund dessen das ich meine erste Lohnbescheinigung erst am 8.Juni bekomme, für Juni Unser ganzes ALG2 gestrichen wird, dh. ich sehe zum ersten Juni keinen Cent!!!! Es muss ja auch alles richtig angerechnet werden..???
Da ich aber nur auf 20-Stundenbasis anfange zu Arbeiten, stehe ich grad vor dem finanziellen Ruin!
Eigentlich gehen nämlich am ersten sämtliche Lebenswichtige Zahlungen ab!!
Mit denen rumgetritten habe ich mich heute zur Genüge, Übergangsgeld bekomme ich nicht, ich war ja nur in Elternzeit und nicht arbeitslos..... :patsch: :wut: . Auch die Reisekostenbeihilfe bekomme ich nicht, ich muss ja nur 50km hin und zurück fahren !!! :cry: :wut: !!
Ich kann aber auch nicht nach einem Vorschuss fragen, dann bin ich nämlich arbeitslos!!! Aber interessiert ja keinen
:Respekt: !!!!!
KANN MIR VIELLEICHT JEMAND VON EUCH HELFEN???? ICH BIN ECHT AM ENDE, DA SOLLTE MAN DOCH FROH SEIN WENN MAN ARBEIT HAT, ODER???? UND IST DAS ÜBERHAUPT RECHTENS WAS DIE DA MACHEN?
Ich danke schonmal für Eure Antworten, lg wir und die jungs
StephanK
02.05.2006, 16:38
Hmmm... da war wohl amtsseitig die Angst, man könne zuviel zahlen, ganz mächtig...
Es ist zwar so, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (...) als Darlehen erbracht werden [können], soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen, § 23 Abs. 4 SGB II, aber eine nur darlehensweise Zahlung ist eben eine Zahlung und keine Zahlungseinstellung. Wenn Dein 20-Stunden-Job nicht sehr gut bezahlt ist, wird ja die Alg II-Zahlung, wenn auch vermindert, weiterlaufen.
Ihr solltet für den Juni eine darlehensweise Zahlung beantragen. Das ist zwar nur eine "kann"-Bestimmung, aber das Amt darf das nicht nach Lust und Laune oder nach Kassenlage entscheiden, sondern muss sich an der Bedürftigkeit orientieren, und die ist gerade am Monatsanfang zweifellos noch gegeben, so dass es nicht viel Entscheidungsspielraum gibt.
Reisekostenbeihilfe wäre im übrigen das falsche Instrument, das ist für den Fall gedacht, dass man wegen eines neuen Jobs umzieht und seine erste Fahrt an den neuen Ort finanzieren muss. Für Dich maßgeblich wäre eine Fahrkostenbeihilfe nach § 53 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II als Leistung zur Eingliederung in Arbeit. Auch das ist eine "kann"-Bestimmung, über die Leistung wird also nach Ermessen entschieden, wobei in Bezug auf den Ermessensspielraum das oben geschriebene auch hierfür gilt. Ich nehme an, dass diese Leistung im voraus beantragt werden muss.
Ein weiterer Gang in's Amt wird Dir also nicht erspart bleiben... :?
wir und die jungs
03.05.2006, 12:56
Hallöchen und danke erstmal für Deine Antwort. Ich war nun heute wieder da, mit dem Darlehen das lehnen Sie ab, auch diese Fahrkostenunterstützung darf ich nicht bekommen, weil ich ja nur in Elternzeit war und nicht arbeitslos, verstehen muss ich das nicht.....
Nun musste ich meinen letzte Lohnbescheinigung abgeben, die war allerdings von 2000, damit die eine Grundlage haben, wieviel ich jetzt verdienen könnte zum anrechnen(?????) :patsch: .
Nur mal davon abgesehen das ich da noch in München gearbeitet und 40 Stunden/Woche hatte, dazu wars ja auch noch in DM. Auch wurde unsere Firma 2004 verkauft und da gab´s neue Verträge, aber das interessiert die ja nicht!!
Und nun, damit stehe ich ab 1 Juni ohne Knete da, mit zwei Kindern! :Respekt:
Die müssten erstmal sehen, vielleicht kann ich dann auch zum Sozialamt gehen, aber ich müsste damit so lange warten, bis ich hilfebedürftig bin :-x !!!????
Und dann wird sich noch dumm gewundert warum die meisten Jugendlichen überschuldet sind, ohne Mutter oder Oma´s Geld kommt heut doch keiner mehr aus.....!
Also, ich schätze die leiden an Koffeinüberdosis!!
Danke für´s zuhören.............lg wir und die jungs
StephanK
03.05.2006, 13:48
Das Sozialamt wird Dir leider nicht weiterhelfen können. Die sind für Dich nicht zuständig, sondern einzig und allein Deine ARGE. Mit dieser würde ich an Deiner Stelle auch streiten und folgendermaßen argumentieren:
§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitslosengeld II-Verordnung lautet: Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.Zu den laufenden Einnahmen gehört Arbeitslohn. Wenn er absehbarerweise erst im Juni gezahlt wird, ist es zwar korrekt, ihn für den Monat Juni anzurechnen. Er wird aber abweichend von der üblichen Praxis nicht zum Monatsanfang oder -ende gezahlt, sondern zu einem Zeitpunkt innerhalb des Monats, während Miete usw. zum Monatswechsel fällig werden. Am 1.6. werdet Ihr deswegen genau so bedürftig sein wie bisher.
Deswegen wird aus dem können im bereits weiter oben erwähnten § 23 Abs. 4 SGB II im konkreten Fall ein müssenweil anders der Bedürftigkeit nicht abzuhelfen ist. Das Ermessen, das der ARGE durch das Wort "können" eingeräumt ist, schrumpft in dieser Situation also zusammen und aus dem "können" wird so gut wie ein "müssen". Der Fall der (bei Dir: Wieder-)Aufnahme einer Arbeit ist gerade der Beispielsfall für eine vorübegehende Darlehensgewährung, siehe die Durchführungshinweise zu § 23 SGB II (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-23-endfassung-20050705.pdf), Seite 8, Ziff. 4. Es kann nur ein Darlehen gewährt werden, das Euch über die ersten acht Tage hinüberhilft, aber wenn Ihr auf nichts anderes zurückgreifen könnt, kann die ARGE sich kaum dagegen sperren. Lass also nicht locker! :fighten: Guten Erfolg!
wir und die jungs
05.05.2006, 22:23
Hallöchen ich wollt mich ja wenigstens nochmal melden um von einem Wunder zu erzählen.........wenigstens eins in der letzten Zeit.
Heut kam mein Bescheid von der ARGE, Mann, die waren ja richtig schnell :Respekt: (innerhalb von 2 Tagen!!!). Wir werden jedenfalls erstmal nicht am Hungertuch nagen müssen, mir wurde mein letztes Gehalt von 2002 (?- ich muss dat nich verstehen- aber passt schon) angerechnet, nun bekomm ich wenigstens etwas :D
Und das ganz ohne den Vorgesetzten, stellt sich nur die Frage, warum nicht gleich so??
Und das Größte Wunder wird es sein, wenn ich mein Geld auch auf´m Konto hab........
Danke an Frau K. aus H.
Ich habe Euch echt zu danken, lg wir und die jungs
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