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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG im Ausland, E303


polygonwindow
02.05.2006, 15:14
Hallo zusammen.

Kurz zu meiner Situation, dann zur Frage.

Ich wurde vor ein paar Tage gekündigt, betriebsbedingt, weil das Projekt in dem ich als IT Consultant & Projektleiter tätig war, ausläuft.
Meine Verlobte wohnt und studiert in Málaga, Spanien, seit ein paar Jahren fliegen wir nun hin und her und natürlich war immer in Planung dass ich "irgendwann" mal runterziehe - bisher war das aber nicht von Relevanz weil mein job hier einfach zu gut war. Nun, mit der Kündigung, hat sich die Lage natürlich verändert..nun wäre der Zeitpunkt natürlich ideal. Initiativbewerbungen meinerseits gibts schon seit ca einem halben Jahr, da sind auch einige Antworten in Form von "vorbeikommen zum Gespräch wenn sie vor Ort sind" bei rum gekommen.

Nun sieht die Regelung ja vor dass ich mindestens 4 Wochen dem deutschen Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe, sprich- sollte man mir hier etwas anbieten müsste ich das auch wahrnehmen. Beschäftigt bin ich noch bis Ende Mai, im Juni wollte ich schon nach Spanien um 3 Gespräche bei Arbeitgebern wahr zu nehmen und zudem sofort in einen spanisch-Intensivkurs einzusteigen - ABER - ich darf da garnicht weg wegen der 4 Wochen Frist.

Ich weiss dass die AfA Ausnahmen im Sinne von "Familienzusammenführung" (da ich ja mit meiner Verlobten zusammenziehen möchte) machen kann, und diese 4 Wochen Frist kürzen kann. Natürlich kann ich über Meldebescheinigungen, Universitätseinschreibung etc belegen dass meine Verlobte dort auch wirklich existent ist und ich nicht zum Badeurlaub runter möchte.

Wie zeigen sich hier die Arbeitsberater? Habe ich eine Chance auf Unterstützung mit vollem Fokus auf den Spanischen Arbeitsmarkt und das von Anfang an? Oder kann ich erwarten dass ich strikt nach Richtline abgefertigt werde?

Meinungen, Anregungen, Erfahrungsberichte? :D

StephanK
02.05.2006, 17:09
:welcome: polygonwindow,
mit einem Erfahrungsbericht kann ich nicht aufwarten - nur mit dem Hinweis, dass diese Vierwochenfrist ein überwindbares Hindernis ist. Die einschlägige Bestimmung des Art. 69 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EWG) 1408/71 lautet vollständig: Der Arbeitslose muß vor seiner Abreise während mindestens vier Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsverwaltung des zuständigen Staates als Arbeitsuchender gemeldet gewesen sein und dieser zur Verfügung gestanden haben. Die zuständige Arbeitsverwaltung oder der zuständige Träger kann jedoch seine Abreise vor Ablauf dieser Frist genehmigenDiese Kann-Bestimmung ist ersichtlich nur für Ausnahmefälle vorgesehen, aber nach Deinen Angaben liegt ein solche Ausnahmefall auch vor, weil Du auf dem spanischen Arbeitsmarkt bereits präsent bist. Wenn Du das auch noch belegen kannst, sehe ich keinen Grund, warum man Dir die vier Wochen "pro forma"-Arbeitssuche im Inland nicht erlassen sollte.

Falls Du's noch nicht getan hast, solltest Du im übrigen Deine Kündigung sofort der Arbeitsagentur melden.

polygonwindow
02.05.2006, 17:42
Jop, bin morgen früh auf dem Arbeitsamt, am Freitag habe ich die Kündigung erhalten. Belegen kann ich die Angebote als email, werde die auf einen USB-Stick ziehen.

Danke für die Antwort!

Seebarsch
02.05.2006, 18:56
Was meinst Du eigentlich wo Du bist ? Wenn Du mit dem USB-Stick in der Agentur auftauchst, werden die vor Schreck umfallen. Das System dort ist aus Gründen der Datensicherheit so abgeschottet, dass CD, DVD oder auch USB-Sticks nicht ausgewertet werden können.
Zur Verkürzung der Wartefrist gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Durch den Vermittler, wenn u.a. feststeht, dass auf dem deutschen Arbeitsmarkt in den 4 Wochen mit Sicherheit nichts zu finden ist,
b) Durch Verzicht auf die deutsche Leistung.

Lass dich bitte in der Agentur durch einen Fachmann / Fachfrau aus dem Leistungsgbereich beraten. Erfahrungsgemäß kennt sich der Vermittlungsbereich mit der Thematik nicht aus.
8)

polygonwindow
02.05.2006, 19:08
Lass dich bitte in der Agentur durch einen Fachmann / Fachfrau aus dem Leistungsgbereich beraten. Erfahrungsgemäß kennt sich der Vermittlungsbereich mit der Thematik nicht aus.
8)

Beratung im eigentlichen Sinne benötige ich nicht mehr, hab einige Tage im Netz recherchiert sowie auf der BfA angerufen und dort mit einem Berater gesprochen. Hier gings mir primär um Erfahrungen wie sowas in der Praxis durchs Arbeitsamt umgesetzt wird, bzw. wie ein Berater i.d.R reagieren/agieren wird.

Option b) ist natürlich indiskutabel.

jumbo96
02.05.2006, 19:24
.....

Auch da wär ich vorsichtig... stell einfach den Antrag, und warte bis die 4 wo rum sind... :patsch:

ciao
8)

Seebarsch
02.05.2006, 19:58
Verzicht auf die deutsche Leistung ist wörtlich zu nehmen. Der Anspruch von 90 Kalendertagen aus der E 303 kann natürlich mit ins Ausland genommen werden.
:patsch:

polygonwindow
02.05.2006, 20:21
Hmm..seid mir nicht böse..aber die beiden letzten postings versteh ich nicht so ganz.. 4 Wochen warten und dann durchstarten wirkt genau dem entgegen was ich damit bezwecke: Keine Zeit verlieren.

Das E303 ins Ausland mitgeht für 3 Monate ist schon klar, aber was meisnt du mit "Verzicht auf die DEUTSCHE" Leistung"? Ist doch ein und dieselbe?

polygonwindow
03.05.2006, 11:43
Alles in Ordnung, lief genau so wie es laufen sollte. Muss nur 1 Tag in Deutschland sein, also den 1. Juni, am 2. Juni darf ich ausreisen samt dem E303 Formular.

War auch sehr nett die Dame, bis auf die lange Warterei im Vorfeld war alles supi. :Respekt:

Forumadmin
03.05.2006, 11:50
Vielleicht ist ja ein paar brauchbare Infos für dich dabei.
Arbeiten in Europa (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=31&id=188&Itemid=105)