Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II + 400Euro-Basis (evtl 2)?
Sternschnuppe1906
13.09.2007, 07:06
Guten morgen zusammen,
es lässt mir keine Ruhe.
Ich bin U25, beziehe Alg II, habe eine WG und zahle 216,00Euro Miete (also das Amt). Strom habe ich 30Euro/Monat (hoffe es kommt keine Erhöhung) -> zahle ich ja selbst.
Desweiteren gehe ich zur Abendschule um mein Abi nachzuholen (noch nicht Baföggefördert, also muss ich wegen Alg II dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ->klar, verstehe ich voll und ganz).
Nun habe ich gestern auf der Seite der Agentur eine Stellenausschreibung gefunden, dass jemand (Privathaushalt) eine Putzhilfe sucht. 4 Stunden wöchentlich, evtl mal mehr, für 10Euro/Stunde. Als ich anrief hieß es, dass ich die Erste sei und dass ich mal kommen sollte.
Ich also dahin. Älteres Ehepaar, grosses Haus, Garten, Grundstück vorm Haus. Die Arbeiten die anfallen würden:
Saugen, Wischen, Schränke auswischen, Staub putzen, evlt bügeln, Fenster putzen, Betten beziehen, draussen fegen, evtl später Schnee schippen und streuen, wohl noch Gartenarbeit (aber erst soll ich mich im Haus zurecht finden). -> wahrscheinlich brauche ich am Anfang länger als 4 Stunden in der Woche.
Desweiteren soll ich "abrufbar" sein tagsüber, falls sie kurzfristig mal Hilfe benötigen, z.B. wenn sich Besuch ankündigt, bei den Vorbereitungen helfen.
:sensationell:Sie würden mich als richtige 400Euro-Kraft versichern und anmelden. Ist das nicht toll? Die meisten Leute wollen doch nur "schwarz" arbeiten lassen, diese nicht -> finde ich gut, vor allem, ist man dann bei Unfällen abgesichert.
Am Freitag soll ich das erste Mal zum Putzen kommen.
Gestern in der Zeitung habe ich noch zwei andere 400Euro-Basis-Jobs gefunden, wo ich mich vorstellen kommen soll. Jeweils einer davon wäre mit dem ersten Job zu vereinbaren von den Arbeitszeiten. Bei den Leuten soll ich ab nächste Woche immer Mittwochs kommen, weil sie am WE keine Zeit haben.
Nun ist die Frage, was mein Sachbearbeiter beim Amt gleich daraus macht. Ich befürchte schon, dass er mir wieder einen 1Euro-Job auflegen will, aber bei den Leuten würde ich lieber putzen, da es natürlich was längerfristiges wäre (so hätte ich vielleicht mind. die drei Jahre Abendschule abgegolten).
Mein Dad meint, da die Leute mich richtig anmelden und versichern wollen, muss das AA mir die Stelle genehmigen.
Wie sieht es denn aus, falls ich noch eine zweite Stelle bekommen könnte. Voraussichtlich würde ich bei beiden Stellen zusammen 552Euro verdienen. Würde ich dann noch einen Wohngeldzuschuss bekommen, oder müsste ich einen Job versteuern, oder selbst SV-Beiträge zahlen, oder wie ist das?
Ich muss um 11.45h zum AA bin aber jetzt schon so aufgeregt, dass ich nicht mehr schlafen kann. ich wünsche mir so sehr, dass mein SB mir den Putzjob bei den Leuten erlaubt. Immerhin war die Stelle auf deren Seite ausgeschrieben, hab aber nochmal alles ausgedruckt und er kann die Leute auch anrufen, wenn er noch Fragen hat und mir z.B. nicht glaubt. Menno, ich will doch MEIN Geld verdienen und nicht nur vom Staat kassieren. Versteht mich einer?
LG Kimberly
Hallo Kimberly,
zuerstma, der 400€ Job steht vor EEJ's, und wenn er mit EEJ's nicht vereinbar ist auch nicht anwendbar... wenn wir mal aufs gesetz schauen heißt es:
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.Quelle: §16 Abs. 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16.html)
Hast du aber nen 400€ Job, hast du ja arbeit gefunden, und diese Definition greift nicht.
Genehmigen müssen sie hier gar nichts... du schreibst einfach ne Veränderungsmitteilung, und nen Einkommensnachweis... schwankt das einkommen, schreibst du letzteren jeden Monat... Verdienst du genau 400€, bleiben dir davon 160€ und 240€ werden angerechnet.
Es läuft so, bis 400€ hast du einen Freibetrag von 100€ auf Werbungskosten und dergleichen, der ist fest.
bei einem Verdienst zwischen 100€ und 800€ bleiben nochmal 20% anrechnungsfrei, also bei nem 400€ Job liegen 300€ dazwischen, also bleiben 60€ anrechnungsfrei.
Wie sieht es denn aus, falls ich noch eine zweite Stelle bekommen könnte. Voraussichtlich würde ich bei beiden Stellen zusammen 552Euro verdienen. Würde ich dann noch einen Wohngeldzuschuss bekommen, oder müsste ich einen Job versteuern, oder selbst SV-Beiträge zahlen, oder wie ist das?Lohnt sich meiner Meinung nach nicht, wenn der 2. nur 152€ bringt... empfehle die dazu diesen Artikel der Minijobzentrale (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/4__mehrereMinijobs/navNode.html__nnn=true).
Außerdem, wenn du für den einen Minjob abrufbar sein musst, kann es auch zu überschneidungen kommen, mit der abendschule sowieso... ich würde es bei dem einen erstmal belassen :)
Der AG ist im überigen vepflichtet dann von beiden Jobs die SV-beiträge abzuziehen.
Wegen Wohngeld... dann müsstest du wieder rechnen ob es sich lohnt... Wohngeld ist nur ein Mietzuschuß... aber mit 400€ + 155€ (dein kindergeld was dir zusteht) und Wohngeld könnte es klappen... empfehle dir dazu mal bei ner suchmaschine nach Wohngeldrechner zu suchen, da gibts einige, nur 100% genau sind die nicht, weil sie nicht alle Einzelheiten berücksichtigen können. Da kommt ein in etwa richtwert heraus.
Sternschnuppe1906
13.09.2007, 08:11
Danke erstmal für die Antwort.
Nun stehe ich aber grade auf dem Schlauch.
Also wenn wir davon ausgehen, dass ich nur den Putzjob mache, dann bringt mir das auf jeden Fall 160Euro im Monat ein (40Euro/Woche). Es könnte mehr sein, aber die 160Euro sind fest.
Dann fällt Wohngeld ja gar nicht an, richtig?
Nicht dass ich gleich beim Amt was falsches frage, mein SB ist eh keine leichte "Nuss" :?
Den Paragraphen schreibe ich mir direkt mal auf, damit ich den vorlegen kann.
Das wäre ja echt super, wenn das klappt, denn dann könnte ich ja notfalls immer noch was anderes suchen und dann ggfs von Job zu Job wechseln und nicht von Alg II in einen Job -> das ist ja bekanntlich schwieriger.
Korrigiere mich bitte, falls ich doch noch was mißverstanden habe, ja?
Danke!
LG Kimberly
Bei nur 160€ kannste kein Wohngeld beantragen, das stimmt... musst mindestens deinen Lebensunterhalt decken! Also mind. 400€ sollteste in der Tasche haben, und selbst da wirds eng, weil es halt keine volle Miete und Nebenkosten ist, sondern nur ein Mietzuschuss!
Wenn der putzjob nur 160€ bringt, wäre es da nicht nützlicher den anderen zumachen, der dann nach meiner Rechnung 390€ bringt? nur um mal auf den verdienst zu schielen? :)
Du kannst auch 2 Minijobs ausüben, sie dürfen zusamm aber nicht über 400€ kommen, sonst wirds SV-pflichtig...
Ich denke soweit das hinzufügen...
Sternschnuppe1906
13.09.2007, 09:00
Klar wäre es vom Verdienst her sinnvoller den "grösseren" Job zu machen, aber man weiß ja nicht,wie lange der geht und die Putzstelle wäre schon langfristig, mind. meine drei Jahre Abendschule (außer es ergibt sich durch ein Wunder noch eine Vollzeitstelle, oder richtige Teilzeitstelle) und dann hätte ich regelmäßig mind. 160Euro in der Tasche und das verlässlich, hoffe du weißt was ich meine. :)
Vielleicht ergibt sich ja noch ein anderer Minijob, wo ich ebenfalls privat putzen gehen kann, o.ä. wo der Verdienst wie der obige ist, dann wäre es ja kein Problem, oder? Rechne, denk denk, nein, dann wäre ich ja nicht über 400Euro im Monat, aber auch noch nicht alleine fähig meinen gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren.
Ich glaube jetzt hat es "klick" gemacht.
Danke nochmal!
Klar wäre es vom Verdienst her sinnvoller den "grösseren" Job zu machen, aber man weiß ja nicht,wie lange der geht und die Putzstelle wäre schon langfristig, mind. meine drei Jahre Abendschule (außer es ergibt sich durch ein Wunder noch eine Vollzeitstelle, oder richtige Teilzeitstelle) und dann hätte ich regelmäßig mind. 160Euro in der Tasche und das verlässlich, hoffe du weißt was ich meine
Klar verstehe ich das, ich meinte nur aus sicht des verdienstes... nimm den ruhig wenn er dir lieber ist, aber sag der ARGE nix vom anderen, sonst haste ja nicht alle möglichkeiten genutzt, deine Bedürftigkeit zu senken... gibt sonst böse sanktionen :engel:
Vielleicht ergibt sich ja noch ein anderer Minijob, wo ich ebenfalls privat putzen gehen kann, o.ä. wo der Verdienst wie der obige ist, dann wäre es ja kein Problem, oder? Rechne, denk denk, nein, dann wäre ich ja nicht über 400Euro im Monat, aber auch noch nicht alleine fähig meinen gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren.
stimmt, so lange es unter 400€ bleibt... die Seite der Minjobzentrale gibt da einige Informationen...
Wohngeld ist halt immer so ne sache... man muss mindestens soviel und maximal soviel haben und bedacht zu werden... is ne schlimme rechengeschichte :)
Ich glaube jetzt hat es "klick" gemacht.
Gut :) Bitte!
Sternschnuppe1906
13.09.2007, 12:43
Der Job ist so angenommen worden, habe - weil mein SB nicht da war (krank) - gar nicht zum richtigen Termin gemusst, sondern musste mich nur an der Theke melden.
Dort habe ich angegeben, dass ich ab morgen putzen gehen kann, der Vermerk im PC wurde gemacht und ich habe direkt ein Formblatt bzgl. des Nebenverdienstes mitgenommen.
Sie sagten mir, dass ich mir noch einen zweiten Job suchen kann, sollte ich trotzdem unter 400Euro bleiben, wird ein Aufstockungsbetrag und die Miete weiterhin gezahlt.
Das ist doch gut, oder?
Der zweite Job, den ich zuerst erwähnt hatte, hat sich erledigt, die haben Arbeitszeiten bis 18h, 2-3x die Woche und das kann ich mit der Abendschule nicht.
Nun schaue ich hier in Restaurants nochmal nach Putzhilfen und vielleicht ist da ja was dabei, eine Stelle ist sogar beim AA ausgeschrieben, kann ich nachher anrufen.
Das ist doch gut, oder?
Ja, und viel Erfolg bei der Suche nach nem 2 Job :)
Hallo Kimberly,
zuerstma, der 400€ Job steht vor EEJ's, und wenn er mit EEJ's nicht vereinbar ist auch nicht anwendbar... wenn wir mal aufs gesetz schauen heißt es:
Quelle: §16 Abs. 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16.html)
Hast du aber nen 400€ Job, hast du ja arbeit gefunden, und diese Definition greift nicht.
Hallo,
dazu möchte ich bitte noch was sagen, und meinen Fall kurz schildern.
Ich bin seit drei Jahren arbeitslos, bekomme ALGII
Seit Januar diesen Jahres mache ich einen Mini Job als Kurierfahrer.
Verdienst: so zwischen 200 und 300 EURO im Monat, der ganz normal auf's ALGII angerechnet wird.
Mehr ist als Kuriefahrer da nicht drinne, bei der Stelle (geldmäßig)
Jezt habe ich für Ende des Monats einen Termin beim Amt; mein Fallmanager hat mich geladen.
Im Formschreiben steht nicht genau, was er will (??)
Kann er mir jetzt einen 1 EURO Job reindrücken, obwohl ich den Mini Job mache ?
Das wär ganz schön blöde, denn diesen Mini Job hab ich sicher; das Geld kommt jeden Monat.
So ein Ein Euro Job ist ja meist befristet (halbes Jahr?), danach würde ich wieder dastehen, nur mit 347 Euronen; Mini Job wäre weg :-(
Nach Deinem Zitat von Oben geht ein Mini Job VOR einem 1 EURO Job und er kann mich nicht zwingen den Mini job zu kündigen um für einen EUR zu jobben ... oder doch ??
Davor hab ich tierisch ANGST !!!
Wie soll ich mich verhalten?
Was für Argumente kann ich noch vorbringen ??
Gruss
Maddrax
Hallo Maddrax,
möchte dich zuerstmal darauf hinweisen, dass du die selbe frage nicht 2 mal stellen musst, habs daher an anderer Stelle gelöscht.
So zum Thema...
Du bist einerseits verpflichtet, deine Bedürftigkeit zu senken. Arbeitsangelegenheiten solls eigentlich nur geben wenn keine andere Arbeit gefunden werden kann.
Die ARGE'n versuchen in letzter Zeit aus den EEJ Qulifizierungsmaßnahmen zu machen, wobei sie erzählen, dass du mit der Qualifizierung daraus besser einen Job finden kannst.
Problem dabei: EEJ sollen zusätzliche Arbeit sein, daher keine Vollzeitstelle ersetzen. Da sie das nicht sollen, kannst du da auch schlecht was für ne Vollzeitstelle lernen.
Mit so einer Argumentation und mit dem § Auszug aufgetretten, kann man sich dagegen wehren.
Denn du sollst ja deine Bedürftigkeit verringern / niedrig halten, deshalb ist der 400€ Job vorrangig.
Hallo fragi,
danke für Deine Antwort.
Ich denke, das hilft mir erst mal weiter ... argumentationsmäßig.
Du bist einerseits verpflichtet, deine Bedürftigkeit zu senken. Arbeitsangelegenheiten solls eigentlich nur geben wenn keine andere Arbeit gefunden werden kann.
ARBEITSANGELEGENHEITEN; damit meinst Du dann wohl einen 1 EUR Job, korrekt ?
....und mit dem § Auszug aufgetretten, kann man sich dagegen wehren
'§ Auszug' ... meinst Du damit den erwähnten §16 Abs. 3 SGB II oder einen anderen § ??
Denn du sollst ja deine Bedürftigkeit verringern / niedrig halten, deshalb ist der 400€ Job vorrangig.
Ich denke, das ist wohl ein sehr gutes Argument um damit aufzutreten.
Durch den Mini job verringere ich meine 'Bedürftigkeit' ja ganz entscheidend, da ich ja zeilmlich viel von dem Verdienst auf's ALGII angerechnet bekomme.
Bei einem EEJ müsste das Arbweitsamt (und somit der Staat) wieder voll für mich aufkommen ... und das mit ungewissem Ausgang nach dem EEJ.
Ich hoffe, so klappt's
Gruss
Maddrax
ARBEITSANGELEGENHEITEN; damit meinst Du dann wohl einen 1 EUR Job, korrekt ?
so ist es.
'§ Auszug' ... meinst Du damit den erwähnten §16 Abs. 3 SGB II oder einen anderen § ??
einmal §16 Abs.3 SGB II, es gibt aber auch den §2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html):
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Bei einem EEJ müsste das Arbweitsamt (und somit der Staat) wieder voll für mich aufkommen ... und das mit ungewissem Ausgang nach dem EEJ.
Musst mal nen bissl über EEJ's nachlesen, was da "Arbeitgeber" "hintenrum" noch an Geld bekommen, dass sie dich beschäftigen :)
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