Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Regierungsamtliche" Definition eheähnlicher Gemei
StephanK
02.05.2006, 18:03
Berlin: (hib/MPI) Eine gültige Definition der eheähnlichen Gemeinschaft verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/1328 [noch nicht veröffentlicht, StephanK]) von der Bundesregierung. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gebe es zurzeit keine klaren Kriterien, nach denen beurteilt werden könne, ob eine eheähnliche Gemeinschaft und damit eine Bedarfsgemeinschaft vorliege, schreiben die Abgeordneten. Die Fraktion will auch wissen, worin nach Auffassung der Bundesregierung die Verpflichtung eheähnlicher Gemeinschaften zum gegenseitigen finanziellen Einstehen begründet sei und nach welchen Kriterien das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft in der Praxis ermittelt werde.
Quelle (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_130/04.html)
Anmerkung: Ich weiss nicht so recht, was mit dieser Anfrage bewirkt werden soll. Die (eng gefasste) Definition des Bundesverfassungsgerichts ist bekannt und an ihr sollte nicht gerührt werden. Eine gesetzliche oder quasi-gesetzliche Definition würde den Betroffenen wahrscheinlich eher schaden als nützen.
Betroffener
02.05.2006, 19:49
Ich stöbere auf den Seiten auch öfter bzw. habe das HiB als RSS-Feed abonniert.
Meine Vermutung: Die wollen die Regierung "vorführen" bezüglich "eheähnlich" und Bedarfsgemeinschaft, um die Praxis in Bereich aufzubrechen.
Wahrscheinlich hätten sie sich besser auf das BGB und die klaren Meinungen des BVerfG bei ihrer Anfrage stützen sollen und warum das SGB II davon weiter abweichen will und sogar auch noch eine Beweislastumkehr geplant ist bis hin zur Gleichgeschlechtigkeit..
Aber auch das sind nur Vermutungen.
P.s. Ich habe die Frau Kipping mal per Mail befragt.
Seebarsch
02.05.2006, 20:06
Das BVerfG hat dazu ja ein eindeutiges Urteil abgegeben, eben weil die Definition gesetzlich nicht aktuell belegt war.
Jetzt das Fass neu auf zumachen, kann höchst gefährlich sein und genau das Gegenteil erreichen.
Kommt eine neue gesetzliche Definition wird diese bei der jetzigen politischen Konstellation mit Sicherheit nicht günstiger sein als das Urteil.
So kann aus einer guten Absicht böses wachsen.
Vergleichbare Vorgänge gibt es im Bereich der Sozialgesetze zu hauf. :cry:
Betroffener
02.05.2006, 20:41
Eben,
wer weiss, aus welcher Ecke da unterm Tisch jemand die richtigen Knöpfe gefunden und gedrückt hat, damit die Linken aus einem anderen Denkansatz drauf anspringen und schlussendlich der Verursacher einer neuen nicht gewollten Definition werden.
Auch solche Beispiel gibt es reichlich. Jedes Kind z.B. spielt dieses Spiel täglich :-)
Die lieben - manchmal echte Biester - Kleinen, wissen ganz genau, auf welche Knöpfe sie beim Mama und/oder Papa drücken müssen, um Ziele zu erreichen - warum sollte das in der Politik anders sein.
StephanK
03.05.2006, 07:00
Jetzt das Fass neu auf zumachen, kann höchst gefährlich sein und genau das Gegenteil erreichen.... also bin ich mit meiner Skepsis/Befürchtung nicht allein.
Es ist schon klar, wie die Fraktion darauf kommt; da braucht man sich nur die Praxis vieler Alg II-Träger ansehen und viele sozialgerichtliche Entscheidungen. Aber es scheint nicht so recht bedacht worden zu sein, dass dieser "Schuss nach hinten losgehen" könnte.
Ich habe die Frau Kipping mal per Mail befragt.Bitte veröffentliche die Antwort hier, wenn's denn eine gibt.
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