kniddel
13.09.2007, 20:43
Hallo :sdagegen:
ich habe ab 01.08.07 einen Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt angetreten, welcher mir auch riesig Spaß macht. Meinen ersten Lohn habe ich am 05.09.07 erhalten. Es wurde mir aber Anfang August nochmal Hartz4 gezahlt, weil ich so schnell meine Stelle gar nicht melden konnte. Jetzt verlangt das Arbeitsamt das Hartz4 für August zurück mit der Begründung ich meinen Lohn als Einkünfte für August. Ich finde das aber ungerecht und bin der Meinung das ich das Geld nicht zurückzahlen müsste, weil ich doch damit meine Unkosten im August decken musste und außerdem kam der Lohn erst im September wo ich doch auch wieder meine Unkosten decken muß.
Ich würde gern wissen ob ich im Recht bin und Widerspruch einlegen sollte.
Danke im Vorraus!
Liebe Grüße das kniddel :sdagegen:
ich habe ab 01.08.07 einen Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt angetreten, welcher mir auch riesig Spaß macht. Meinen ersten Lohn habe ich am 05.09.07 erhalten. Es wurde mir aber Anfang August nochmal Hartz4 gezahlt, weil ich so schnell meine Stelle gar nicht melden konnte. Jetzt verlangt das Arbeitsamt das Hartz4 für August zurück mit der Begründung ich meinen Lohn als Einkünfte für August. Ich finde das aber ungerecht und bin der Meinung das ich das Geld nicht zurückzahlen müsste, weil ich doch damit meine Unkosten im August decken musste und außerdem kam der Lohn erst im September wo ich doch auch wieder meine Unkosten decken muß.
Ich würde gern wissen ob ich im Recht bin und Widerspruch einlegen sollte.
Danke im Vorraus!
Liebe Grüße das kniddel :sdagegen: