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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung AlG2


kniddel
13.09.2007, 20:43
Hallo :sdagegen:

ich habe ab 01.08.07 einen Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt angetreten, welcher mir auch riesig Spaß macht. Meinen ersten Lohn habe ich am 05.09.07 erhalten. Es wurde mir aber Anfang August nochmal Hartz4 gezahlt, weil ich so schnell meine Stelle gar nicht melden konnte. Jetzt verlangt das Arbeitsamt das Hartz4 für August zurück mit der Begründung ich meinen Lohn als Einkünfte für August. Ich finde das aber ungerecht und bin der Meinung das ich das Geld nicht zurückzahlen müsste, weil ich doch damit meine Unkosten im August decken musste und außerdem kam der Lohn erst im September wo ich doch auch wieder meine Unkosten decken muß.
Ich würde gern wissen ob ich im Recht bin und Widerspruch einlegen sollte.
Danke im Vorraus!


Liebe Grüße das kniddel :sdagegen:

StephanK
13.09.2007, 22:39
:welcome: Kniddel,
Glückwunsch zum neuen Job!
Das von Dir geschilderte Problem kommt leider häufig vor. Du warst aber im August noch bedürftig, denn es kommt nicht darauf an, ob Du Arbeit, sondern ob Du Geld für den Lebensunterhalt hast - und das hattest Du im August noch nicht.
Du solltest also schriftlich und nachweisbar Widerspruch einlegen; am besten fügst Du eine Kopie des Kontoauszuges bei, aus dem hervorgeht, wann Dir der erste Arbeitslohn zur Verfügung stand.

kniddel
16.09.2007, 19:46
Danke Stephan für deine Antwort. Meinste ich komm durch damit? Gibt es da ein Gesetz drüber was ich anwenden kann?

Liebe Grüße das kniddel