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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE will keine pauschalierten Bewerbungskosten zahlen


Franjo
14.09.2007, 14:30
Hallo zusammen!
Ich habe heute einen Widerspruchsbescheid mit der Ablehnung meiner pauschalen Bewerbungskostenerstattung. Zitate:
- Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
- die AfA hat für den Bereich Wesermarsch entschieden, das eine pauschalierte Erstattung nicht erbracht wird. in meinem Widerspruch habe ich darauf hingewiesen, das Kosten für die Erstellung von Bewerbungen, soweit diese vom Bewerber selbst erstellt werden, nicht in voller Höhe anerkannt werden, aber bei Erstellung durch Dritte diese Kosten angeführt werden können. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht eines Arbeitslosen, der sich Bemüht, selbst wieder auf den Arbeitsmarkt zu gelangen. da kann man ja :wut:. Als 52jähriger, ALGII Empfänger mit dem Wunsch (und auch dem Recht!) auf Wiedereingliederung, kann man sich doch nur noch an den Kopf fassen!

StephanK
14.09.2007, 16:14
:welcome: Franjo, - Rechtsanspruch auf Förderung besteht nichtDas trifft zu. Es handelt sich um eine sog. "Kann"-Leistung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ kannleistungen) (Leistung nach Ermessen).
- die AfA hat für den Bereich Wesermarsch entschieden, das eine pauschalierte Erstattung nicht erbracht wird.Das kann sie so entscheiden, denn die pauschalierte Erstattung ist zwar zulässig, aber nicht als Regelfall vorgesehen.

Beide Dinge sind aber getrennt voneinander zu betrachten.
Schritt 1 ist die "Frage nach dem ob", also ob überhaupt Bewerbungskosten erstattet werden. Wenn dies abgelehnt wird, muss der ablehnende Bescheid erkennen lassen, warum die Behörde ihr Ermessen so und nicht anders ausgeübt hat (§ 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html)).
Schritt 2 kommt nur in Frage, wenn das "ob" bejaht wurde; dann geht's um das wie(viel). Wenn von der Pauschlierungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, kann von Dir verlangt werden, die Kosten einer Bewerbung einzeln nachzuweisen. Aber auch dann besteht kein Anspruch auf vollständigen Kostenersatz, weil wiederum nach Ermessen entschieden wird. Deswegen gilt auch dafür, dass bei unvollständiger Kostenerstattung die Behörde die wesentlichen Gründe ihrer Ermessensausübung im Bescheid darlegen muss.

Du kannst jetzt leider nur abwarten, ob das im Widerspruchsbescheid nachgeholt wird. Wenn nicht, bleibt Dir nur eine Klage beim Sozialgericht.

Franjo
15.09.2007, 10:37
Danke für die Info, Stephan. Die AfA will nur nach Nachweis der Kosten zahlen, übernimmt aber keine Kosten für Druckerpatrone. Auf der einen Seite soll ich meine Bewerbungen in bester Form erstellen, wozu in den von der AfA bezahlten Bewerbungstrainings ausdrücklicch der PC erforderlich ist (kann sich auch jeder vorstellen). Auf der anderen Seite bekomme ich die entstehenden Kosten Plötzlich nicht mehr ersetzt (Im letzten Jahr Pauschal). Wenn ich aber die Bewerbung durch Dritte ertsellen lasse (Schreibbüro, DAA, oder ähnliche) kann ich die Kosten nachweisen und bekomme sie ersetzt. :patsch:was also soll ich davon halten? Ich fühle mich Diskreminiert und abgewertet, weil meine eigenen Bemühungen nicht anerkannt werden!

StephanK
15.09.2007, 11:09
Die AfA will nur nach Nachweis der Kosten zahlen, übernimmt aber keine Kosten für Druckerpatrone.An diesem Punkt wird das Problem deutlich: Wahrscheinlich hat die Arbeitsagentur das Bedenken, dass Du mit dieser Druckerpatrone nicht nur Bewerbungen druckst, sondern auch Deine Urlaubsfotos (oder sonst etwas von rein privatem Interesse). Das aber soll nicht finanziert werden. Diesen Gedanken halte ich auch nicht für falsch, und genau deswegen hat man die Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt, denn mit einer Pauschale werden auch die Kosten abgegolten, bei denen ein Einzelnachweis praktisch nicht möglich ist.

Ich fühle mich Diskreminiert und abgewertet, weil meine eigenen Bemühungen nicht anerkannt werden!Du kannst die Arbeitsagentur leider nicht zwingen, von der Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Aber Du kannst natürlich versuchen, sie sozusagen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.
Wenn Du die Quittung für die derzeit verwendete Tintenpatrone noch hast, kannst Du deren Kosten nachweisen. Irgendwo wird auch stehen bzw. nachzulesen sein, für wieviele Seiten die Tinte durchschnittlich reichen soll.
Also kannst Du berechnen (die Zahlen sind fiktiv): Patrone hat 20 € gekostet und soll für 500 Seiten reichen, also kostet eine Seite 4 Cent Tinte, 3 Cent für das Papier, zusammen 7 Cent, bei drei auszudruckenden Seiten also 21 Cent.

Wenn man noch weiter denkt: Den Druckerverschleiß zu berechnen ist schwieriger, aber vielleicht lassen sich Daten über dessen Soll-"Lebensleistung" finden, d.h. auf wieviele Druckseiten er ausgelegt ist. Wenn ich das fiktiv mit 5 Cent ansetze sind wir bei 26 Cent. Dazu kommen die Kosten für eine Versandtasche, sagen wir mal 74 Cent, plus Porto in Höhe von € 1,44, macht zusammen € 2,44.
Das sind freilich keine fünf Euro; daran gemessen ist die fünf-Euro-Regelung bei Pauschalierung recht komfortabel, und wahrscheinlich will die Arbeitsagentur sie deswegen nicht anwenden...

Codeman
15.09.2007, 12:27
Hallo Stephan,

du hast das Foto vergessen.Lass das nochmal 1,50 pro stk. kosten.Dann biste schon bei knapp 4 euro.

MfG
Codeman