Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Art von Beschäftigung????
Climbtiger
03.05.2006, 10:24
Hi.
Hab ein kleines Problem. Es geht darum dass ich Malerin und Lackiererin bin und mein Chef bei dem ich gelernt habe wieder als Aushilfe tätig werden kann. Da er momentan viel Arbeit hat und er jemanden braucht. Eine Festanstellung kann ich leider nicht annehmen da ich ein 10 Monate altes Baby habe. Da stellt sich die Frage wieviele Stunden kann ich arbeiten ohne dass es als Festanstellung angesehen wird? Ich bekomme ALG2 da ich vor der Schwangerschahft arbeitslos wurde. Muss ich einen Arbeitsvertrag als Kurzarbeiter oder als Aushilfe ausstellen. Wie ich eingesetzt werde ist auch fraglich da ja die arbeit nicht immer gleich ist. Oder geht das ganze nach verdienst???
Ich bräuchte ein paar informationen diesbezüglich.
Danke für die Hilfe!!! :-o
StephanK
03.05.2006, 13:09
:welcome: Klettertigerin :-)
Ich tippe mal, dass Dein Ex-/Wieder-Arbeitgeber ein kleinerer Handwerksbetrieb und nicht tarifgebunden ist und auch sonst kein Tarifvertrag gilt. Also geht es einfach darum, dass Ihr das so aushandelt, dass die Arbeitszeit für Euch beide flexibel genug geregelt wird.
Die Frage nach einer "Festanstellung" ist im Zusammenhang mit Alg II völlig belanglos, weil - anders als beim Alg I - die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht und (folglich) ob Du arbeitslos bist oder nicht, schlicht wurscht ist. Beim Alg II kommt's nur darauf an, ob Du "hilfebedürftig" (=knapp bei Kasse) bist.
Sinnvoll wäre es also, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen und eine Arbeitszeitregelung zu finden, die - vielleicht - x Wochenstunden vorsieht, deren Lage innerhalb der Woche von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin jeweils nach den betrieblichen und mütterlichen Erfordernissen vereinbart werden.
Wahrscheinlich werden dadurch wechselnde Einkommen für Dich 'rausspringen. Das bedeutet halt leider einigen Papierkrieg mit der ARGE, weil Du dann monatlich Lohnabrechnungen wirst vorlegen müssen. :sad:
Ich verstehe nix von Babies, deswegen ganz vorsichtige Frage: Stillst Du noch? Dann könnte ein Maler- und Lackierbetrieb, der ja nicht gerade schadstofffrei ist, problematisch sein - nur mal so am Rande bemerkt...
Climbtiger
03.05.2006, 13:33
Danke für den Tipp.
Also wie ich es jetzt verstanden habe is es wurscht wieviele Stunden ich arbeite hauptsache es lässt sich mit aufssichtspflicht für die kleine vereinbaren. Zu der Abrechnung wegen Lohn wäre keine Sache das bin ich ja mittlerweile von der ARGE gewohnt. Ich hätte da vielleicht doch noch eine Frage: Wie schaut das aus wenn ich noch Wohngeld beziehe? Wird mir das evtl. gestrichen???
Zu deiner Frage wegen Stillen: Nein ich stille nicht. Hab ich von anfang an nicht gemacht. Man ist ohne Stillen flexibler und außerdem hätte ich noch dazu zu wenig Milch gegeben. Ich bin halt ziemlich burschikos gebaut. Meine Tochter ist auch so ohne Stillen ein richtiger Bomber geworden. :shock: :lol:
Ist für mich ein wenig schrierig mit der kleinen, dass jemand auf sie aufpasst wenn ich arbeiten bin, aber ich bin mom. der einzige Geselle den er auf der Hand hat. Und ich mag meinen Chef gerne und würde ihm gerne helfen. Er hat halt mom. bloß Lehrlinge(15). Und er kann nicht auf jeder Baustelle rumhüpfen. Und für mich wärs auch nicht schlecht wieder zu arbeiten. Da schätzt man das Geld wieder.
Gruß Climbtiger
StephanK
03.05.2006, 14:03
Also wie ich es jetzt verstanden habe is es wurscht wieviele Stunden ich arbeite hauptsache es lässt sich mit aufssichtspflicht für die kleine vereinbaren.So ist's!
Ich hätte da vielleicht doch noch eine Frage: Wie schaut das aus wenn ich noch Wohngeld beziehe? Wird mir das evtl. gestrichen???Wohngeld? Wenn Du Alg II bekommst, wie Du schreibst, dann kannst Du nicht gleichzeitig Wohngeld erhalten, weil beim Alg II ein Anteil für die "Kosten der Unterkunft" dabei ist. Oder Du meinst diesen... Das läuft weiter. Verwaltungstechnisch sind das zwar zwei Paar Stiefel, für Dich aber eine einheitliche Leistung. Wenn also Arbeitslohn angerechnet wird, wird der anzurechnende Betrag insgesamt vom Alg II abgezogen. Das, was Du an Miete zahlst, zählt aber wie bisher zu Deinem Bedarf, der für die Höhe des Alg II insgesamt maßgeblich ist.
Er hat halt mom. bloß Lehrlinge(15). Und er kann nicht auf jeder Baustelle rumhüpfen.Dann kann sich die Tigerin schon mal darauf einstellen, wie sie in ein paar Jahren auch zuhaus als Löwenbändigerin gefordert sein wird... :wink:
Climbtiger
03.05.2006, 14:22
Genau so isses!! :lol:
Is aber ned schlimm. Ich kenn sie ja fast alle noch von der lehre. Bis auf ein paar die neu dazu gekommen sind. Da muss man sich schon als Frau durchsetzten können in dem männlichen Kindergarten. lol. Ich für meinen Teil freu mich schon wenn ich wieder mit dem Haufen zusammen arbeiten kann. Die können manchmal ganz schön frech werden aber sind alles nette Jungs. Außerdem hab ich immer den einen Vorteil als Argument: "Ich Geselle, du Nix! Kapiert?" Dann spuren die schon. Lach.
Also danke noch mal, hast mir sehr geholfen.
Gruß Climbtiger :miau:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.