Jojo
31.05.2005, 13:20
Hallo Leute !
Ich habe im Oktober 2004 eine Abfindung in beträchtlicher Höhe wegen Betriebsbedingter Kündigung erhalten. Davon habe ich ne Menge Schulden bezahlt, Reparaturen, Urlaub gemacht etc.
Ich werde im Oktober 2005 ins ALG 2 rutschen, wenn ich nicht doch noch ne Stelle finde...
Bis dahin wird von der Abfindung nichts mehr übrig sein.
Außer die 200 Euro pro Lebensjahr, die jeder behalten darf. Abfindung ist doch auch dafür gedacht, daß man ( Frau ) noch eine gewisse Zeit seinen vorherigen Lebensstandart halten kann.
Meine "Rechte und Pflichten als Arbeitsloser" sagen leider überhaupt nichts darüber aus. Auch nicht, daß ich die Abfindung aufheben muß, um davon später im ALG 2 leben zu können. Wer befindet sich in ähnlicher Situation, und kann mir Antworten geben?
Reicht es aus, daß die Abfindung verbraucht ist, oder muß ich mit irgendwelchem Ärger ( weshalb ) rechnen?
Bitte um Antwort.
Gruß
Jojo
Ich habe im Oktober 2004 eine Abfindung in beträchtlicher Höhe wegen Betriebsbedingter Kündigung erhalten. Davon habe ich ne Menge Schulden bezahlt, Reparaturen, Urlaub gemacht etc.
Ich werde im Oktober 2005 ins ALG 2 rutschen, wenn ich nicht doch noch ne Stelle finde...
Bis dahin wird von der Abfindung nichts mehr übrig sein.
Außer die 200 Euro pro Lebensjahr, die jeder behalten darf. Abfindung ist doch auch dafür gedacht, daß man ( Frau ) noch eine gewisse Zeit seinen vorherigen Lebensstandart halten kann.
Meine "Rechte und Pflichten als Arbeitsloser" sagen leider überhaupt nichts darüber aus. Auch nicht, daß ich die Abfindung aufheben muß, um davon später im ALG 2 leben zu können. Wer befindet sich in ähnlicher Situation, und kann mir Antworten geben?
Reicht es aus, daß die Abfindung verbraucht ist, oder muß ich mit irgendwelchem Ärger ( weshalb ) rechnen?
Bitte um Antwort.
Gruß
Jojo