drako
16.09.2007, 12:20
Hallo erstmal ..
Ich beziehe ALG II und habe mich bereits vor 2 Monaten "nebenselbstständig" gemacht. Dies teilte ich auch meinem ARGE-Mitarbeiter mit, der mich darauf mit der Erstellung eines Businessplans beauftragte.
Nun die Frage: Inwiefern muss ich für ein Nebengewerbe (Dienstleitung im IT-Bereich) überhaupt einen Businessplan erstellen? Und wenn dass nun verlangt wird, kann ich dann auch gleich auf Einstiegsgeld hoffen und das ganze als geplante "Haupt-Selbstständigkeit" zusammenbauen? Natürlich erst zu einem in Zukunft liegenden Zeitpunkt.
Und noch was .. solange Nebengewerbe, reicht es nicht einfach, monatlich meine Einnahmen und Aúsgaben darzulegen?
Vielen Dank schonmal ..
Ich beziehe ALG II und habe mich bereits vor 2 Monaten "nebenselbstständig" gemacht. Dies teilte ich auch meinem ARGE-Mitarbeiter mit, der mich darauf mit der Erstellung eines Businessplans beauftragte.
Nun die Frage: Inwiefern muss ich für ein Nebengewerbe (Dienstleitung im IT-Bereich) überhaupt einen Businessplan erstellen? Und wenn dass nun verlangt wird, kann ich dann auch gleich auf Einstiegsgeld hoffen und das ganze als geplante "Haupt-Selbstständigkeit" zusammenbauen? Natürlich erst zu einem in Zukunft liegenden Zeitpunkt.
Und noch was .. solange Nebengewerbe, reicht es nicht einfach, monatlich meine Einnahmen und Aúsgaben darzulegen?
Vielen Dank schonmal ..