StephanK
16.09.2007, 14:41
In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung den Aussteuerungsbetrag als ein sinnvolles Anreizinstrument für die Arbeitsagentur verteidigt und verfassungsrechtliche Bedenken zurückgewiesen. Zudem werde der Aussteuerungsbetrag nur noch in 11,4 % der Fälle (neuer Anspruch auf Alg II) fällig; das bedeutet, dass 88,6 % der neuen Alg II-Bezieher nicht aus vorherigem Alg I-Bezug in's Alg II "abrutschen", sondern direkt aus vorheriger Beschäftigung oder Elternzeit in den Alg II-Bezug gehen. Dies dürfte an der rapiden Zunahme nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse liegen.
Nachzulesen in Bundestags-Drucksache 16/6119 (http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606119.pdf).
Nachzulesen in Bundestags-Drucksache 16/6119 (http://dip.bundestag.de/btd/16/061/1606119.pdf).