Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 6 Monatsfrist---> Härtefall ??
Hallo,
48 Jahre, single-Haushalt. Bin seit ca 4 Monaten krankgeschrieben leide an einer chronischen Krankheit.
Vom Versorgugsamt wurde mir ein Grad der Behinderung von 40% bescheinigt. Die Unterkunftskosten wurden mir bis zum 26.06. bewilligt jedoch mit dem Hinweis das ich mir eine billigere Wohnung suchen muss. Dies ist mir krankheitsbedingt nicht möglich gewesen.
Gibt es eine gesetzliche Möglichkeit die 6 Monatsfrist zu verlängern ?
Bin für jede Auskunft dankbar !
StephanK
03.05.2006, 11:47
:welcome: stoppol und Gruß in die alte Heimat :-)
Die Sechsmonatsfrist ist keine absolute Frist, von der es keine Ausnahmen gäbe. Lies selbst den § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II: Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen (...) so lange zu berücksichtigen, wie es ... [ihm] ... nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."In der Regel" heisst: wenn kein Ausnahmefall vorliegt, der in Deiner Situation aber gegeben sein dürfte. Außerdem muss es Dir - unabhängig von der Sechsmonatfrist - eben möglich und zumutbar sein. Dies musst Du der ARGE allerdings mitteilen, begründen und ggf. auch belegen.
Ich möchte Dich nicht beunruhigen, aber wenn Deine Arbeitsunfähigkeit (nicht jede chronische Sache bedeutet ja automatisch dauerhafte Arbeitsunfähigkeit) länger andauert, wird - normalerweise nach sechs Monaten - die ARGE nachhaken, wie es um Deine Erwerbsfähigkeit (Voraussetzung für den Alg II-Bezug) bestellt ist. Sei also darauf vorbereitet, dass man Dich zu einer amtsärztlichen Begutachten einladen könnte und seitens der ARGE evtl. überlegen wird, ob man Dich auffordert, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.
Hallo und :danke: für den § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II, hat mir jedenfalls weitergeholfen.
Ich möchte Dich nicht beunruhigen, aber wenn Deine Arbeitsunfähigkeit (nicht jede chronische Sache bedeutet ja automatisch dauerhafte Arbeitsunfähigkeit) länger andauert, wird - normalerweise nach sechs Monaten - die ARGE nachhaken, wie es um Deine Erwerbsfähigkeit (Voraussetzung für den Alg II-Bezug) bestellt ist. Sei also darauf vorbereitet, dass man Dich zu einer amtsärztlichen Begutachten einladen könnte und seitens der ARGE evtl. überlegen wird, ob man Dich auffordert, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.
An der Uniklinik nehme ich ab nächstem Monat an einer klinischen Studie teil. Die Dauer beträgt im günstigsten Fall 12 Monate und danach wäre ich geheilt. Im ungünstigen Fall Therapieabbruch nach ca 4 Monaten da kein Ansprechen auf das Medikament gegeben ist. 80% der Therapieteilnehmer sind aufgrund der Nebenwirkungen garnicht oder nur bedingt arbeitsfähig. Aufrgund meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit verbunden mit der Länge der Therapiedauer und einer eventuellen Rahabilitationsphase ist für mich unklar ob die AOK die Kosten über den ganzen Zeitraum übernimmt. Mein derzeitiger Wissensstand ist, daß aufgrund meines Bezuges von ALG I die AOK bis zu 18 Monaten Krankengeld bezahlt , während dieser Zeit ruht mein Anspruch auf ALG I, der jedoch wiederauflebt bei Beendingung meiner Krankheit. ALG II würde nur bei nicht ausreichender Grundsicherung bei Bezug von Krankengeld eintreten.
1. Ist dieser Kenntnisstand richtig ?
2. Inwieweit würde ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente (vor 1961 geboren) Sinn oder Unsinn machen ?
Für kompetente Anworten in diesem Forum möchte ich schon jetzt vorab :danke: sagen
StephanK
06.05.2006, 08:46
Zu 1: Ich denke, das ist so richtig.
Zu 2: Zu kompetenten Antworten gehört auch, dass man die Grenzen seiner eigenen Kompetenz erkennt... :wink: Ich könnte Dir guten Gewissens darauf keine Antwort geben. Dazu müsste man Deine berufliche Biographie kennen, über den gesundheitlichen Hintergrund Bescheid wissen und letztlich auch über Deine Lebensplanung. Ich fürchte, das übersteigt die Möglichkeiten dieses Forums und vielleicht würde es auch Deine Bereitschaft überfordern, persönliche Dinge für jedermann sichtbar in's Netz zu stellen. Ich kann Dir deswegen nur empfehlen, Dich beraten zu lassen. Falls Du gesetzlich rentenversichert bist: Wenn die noch dort sind, gibt's eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Nähe des Paradeplatzes (in E 1 oder E 2, wenn ich mich recht erinnere; bin schon drei Jahre aus MA weg...). Dort wirst Du auch wirklich beraten, d.h. es ist die richtige Stelle, um sich gemeinsam über die Sinnhaftigkeit eines solchen Antrages Gedanken zu machen. Mach am besten einen Termin aus und besprich die Sache mit den Leuten dort.
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