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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein Freund soll mich nicht durchziehen


Kuschel1977
01.06.2005, 10:18
Hallo

ich habe ein Problem...ich bekomme bis 22.7 Arbeitslosengeld 1
Ich lebe mit meinem Freund zusammen in einer 82 qm grossen Wohnung mein Freund ist LKW farhrer und verdient netto 1150€ + spesen
und kommt auf einen gesamt lohn von ca. 1700€. Wir haben keine gemeinsamen konten und auch sonst nichts gemeinsames.
Nun will ich Harz 4 beantragen weil ich bis jetzt keine Arbeit gefunden habe.

Meine Frage:
Was sage ich am besten auf dem Arbeitsamt?
Das ich einen Freund habe und wir in einer lebensgemeinschaft leben?
Ich habe schon mal den Begriff Bedarfsgemeinschaft geört.
Wie muss ich das nun anstellen damit mein Freund mich nicht durchziehen muss????
Er würde mir sogar schriftlich geben das er nicht einsieht für mich aufzukommen.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

LG, Kuschel1977[/b]

StephanK
01.06.2005, 10:47
Hallo und :welcome:

Ob Ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet und damit das Einkommen Deines Freundes angerechnet wird (vermutlich mit der Folge, dass Du kein ALG II bekämest), hängt davon ab, ob Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seit oder nicht. Näheres dazu findest Du hier im Forum ALG II - Bedarfsgemeinschaften (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=24).
Die Behörde kann nicht einfach unterstellen, dass Dein Freund für Dich aufkommen würde. Insofern ist es schon richtig, wenn Du vorhast, ausdrücklich klar zu machen, dass er das nicht vor hat.

Es hat in letzter Zeit etliche Prozesse in solchen Fällen gegeben, und es gibt unterschiedliche Urteile dazu. Das ganze ist also ziemlich im Fluss und die Lage ist nicht sehr übersichtlich. Schau Dir die Urteile an, die hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91) wiedergegeben sind und versuche, Deinen ALG II-Antrag entsprechend auszuformulieren.

Kuschel1977
06.06.2005, 23:31
Hallo
ich weiß leider immernoch nicht, was ich beim A-amt am besten sagen soll :sad:
Soll ich sagen, das ich mit meinem Freund zusammen lebe der mich aber nicht finanziell unterstützen will oder soll ich sagen das ich mir die wohnung mit einem Mann teile?
Darf ich es beim amt raushängen lassen das es mein Freund ist ???

Wir stehen übrigens beide im Mietvertrag.

StephanK
06.06.2005, 23:59
Ich tippe mal, dass das "1977" in Deinem Forum-Namen für Dein Geburtsjahr steht. Dann bist Du in einem Alter (und vermutlich Dein Freund auch so ungefähr), in dem Wohngemeinschaften überhaupt nix ungewöhnliches sind.

Genau so wenig ungewöhnlich ist es, dass bei Wohngemeinschaften alle als Mieter im Mietvertrag stehen (wird oft auch von den Vermietern so verlangt).

Weil Ihr jeder selbständig und für sich wirtschaftet, habt ihr natürlich auch getrennte Bankkonten und rechnet Miete und Nebenkosten ordentlich miteinander ab. 8)

Kuschel1977
07.06.2005, 00:09
Hallo

jepp...bin von 1977 werde diesen Monat 28 und mein Freund ist 32. Wir haben es bis jetzt so gemacht, das Miete und Strom von seinem konto abgehen 460€ warm Miete, 90€ Strom aber intern haben wir gesagt, ich die hälfte er die hälfte. Ich bekomme 596€ ALG das heißt zum leben blieben mir 321€. Ich habe das geld aber nie auf sein Konto überwiesen, es ging immer in die " gemeinsame " haushaltskasse

Betroffener
07.06.2005, 02:31
Hallo Kuschel1977,

sage mal - kannst Du nicht einfach ganz normal ohne Farbe, ohne fett und ohne kursiv schreiben wie alle anderen auch?

Wir lesen das dann noch viel lieber :-)

Zum Hauptthema werfe ich dann wieder meine Gebetsmühle an :-)

Auf dem Antrag gehört das Kreuzchen bei: Alleinstehend
Bei den Kosten der Unterkunft: Die Kosten der Unterkunft in Höhe von xxx € für die Miet und Heizung in Höhe von xx € werden hälftig (oder anteilmässig) aufgeteilt.
Der Rest steht hier unter Wohngemeinschaft:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#31

Viel Erfolg

Kuschel1977
07.06.2005, 06:53
Hallo

sorry ich wusste nicht das es hier liebr gesehen wird wenn man normal schreibt :oops: danke für deine Auskunft dann werde ich das kreuz bei alleinstehend machen. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich die gesamt größe der Wohnung ( 82 qm ) angeben und die Miete halbieren oder?

StephanK
07.06.2005, 10:24
Wie Ihr das abrechnungstechnisch organisiert, ist im Grunde nicht SO wichtig.
Es muss auch dem ALG II-Träger einleuchten, dass die Mietzahlung über einen von Euch läuft, denn kein Vermieter hat es gern, wenn er die Mietanteile von jedem extra überwiesen bekommt (macht mehr Kontenbewegungen und mehr Buchungsaufwand).

In meiner 3er-Wohngemeinschaft (Eigentumswohnung) ist es vergleichbar, z.B. bei den Nebenkosten: das wird gedrittelt, und die ARGE hat auch verstanden, dass auf der Stromrechnung nicht mein Name, sondern der eines Mitbewohners steht.

Das ist aber bitteschön keine "gemeinsame Haushaltskasse" (ein Begriff, den Du in diesem Zusammenhang am besten schlicht vergisst), sondern lediglich Verrechnungsvorgänge, die durch die Wohngemeinschaft begründet sind. 8)

Zur Wohnungsgröße: in dieser Hinsicht ist das Antragsformular unpraktisch, weil es solche Fälle nicht vorsieht. Ich habe das ganz kurz erläutert und eben "120 qm : 3 = 40 qm auf mich entfallend" geschrieben, und damit keine Probleme erlebt.

Zu schönen (?) bunten Schriften: na ja, da ist viel Geschmackssache, und über Geschmack soll man nicht streiten. Tatsache ist aber, dass das größere Datenflüsse auf dem Server mit sich bringt und dass andere Benutzer, vor allem solche mit einer langsamen Internetverbindung, sich länger gedulden müssen, bis die Seite sich aufgebaut hat. Deswegen haben wir's schon lieber, wenn damit recht sparsam umgegangen wird und man das nur benutzt, um Inhalte besonders hervorzuheben. ok? :-)

Kuschel1977
07.06.2005, 11:12
Hallo StephanK

erstmal Danke für deine ausführlich antwort :-)
Das mit der gemeinsamen Haushaltskasse habe ich nur geschrieben weil ich nicht wusste wie es sonst ausdrücken sollte :oops:
Die Stromrechnung läuft auch bei uns auf den Namen meines Freundes. Also teile ich die Wohnungsgröße durch 2 dann habe ich
41qm und eine von Kaltmiete 190€ + NK 40€ Hört sich doch gut an :-) Dann werde ich mich nächste Woche wohl mal auf den Weg zur ARGE machen und den Antrag ausfüllen und hoffen das er nicht abgelehnt wird

Liebe Grüße, Kuschel diesmal ohne Farbe 8)

Biberzahn
07.06.2005, 13:44
Hallo Kuschel,

mein Freund und ich hatten das selbe Problem. Durch viel Recherche hier im Forum und durch die vielen guten Info´s der Moderatoren hier hab ich es nach einer längeren Durststrecke auch geschafft das wir als Wohngemeinschaft anerkannt werden und ich jetzt ALG II beziehe.

Liese dir mal die Beiträge zum Thema ALG II und die Urteile durch. Da kannst du viel interessantes und zutreffendes rausziehen. Mir hat´s geholfen.

Ich hoffe das alles reibungslos klappt und wünsch dir viel Erfolg dabei.

Gruß
Biberzahn

Kuschel1977
15.07.2005, 18:58
ich möchte mich nochmal bei euch für die hilfreichen antworten bedanken. Ich habe jetzt alle unterlagen zusammen und den Antrag abgegeben. Meiner Meinung nach sieht es ganz gut aus, das der Antrag bewilligt wird aber genaueres weiß ich in ca. 2 Wochen.

StephanK
16.07.2005, 08:20
Dann hoffe und wünsche ich mal, dass es keinen Stress gibt...
Wuppertal ist halt wirklich berüchtigt, gerade was die Fragen rund um Wohnkosten angeht. Siehe http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Zwangsumzuege.html

Kuschel1977
19.07.2005, 19:58
Hallo Stephan

hab mir den link mal durchgelesen aber ich habe glück, liege mit der Miete sowie mit der qm anzahl unter den bestimmungen. Also dürfte mir deswegen niemand was wollen.

Ich werde dir bescheid sagen, wie das ganze ausgeht :D

Kuschel1977
28.07.2005, 13:59
Hallo StephanK,

ich wollte nur bescheid geben, das ich heute den Bewilligungs antrag auf ALG2 bekommen habe :-)
Sanke nochmal für die wichtigen Infos :engel:

Liebe Grüße, Kuschel

StephanK
28.07.2005, 14:11
Schön, wenn man mal was positives liest! :-)
Bleibt nur noch zu hoffen, dass Du das bald nicht mehr brauchst und 'nen Job findest...