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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein 1-€-Job ist kein Arbeitsverhältnis


fragi
17.09.2007, 11:13
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif


Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 26.09.07
Aktenzeichen: 5 AZR 857/06

Kernaussage: Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung.

Wortlaut (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&anz=68&pos=1&nr=12299&linked=urt) des Urteils