Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme obwohl als NICHT arbeitslos eingestuft
JKoblitz
17.09.2007, 12:56
Mir ist vor ein paar Monaten das Arbeitslosengeld I gestrichen worden mit der Begründung, dass ich nicht arbeitslos sei. Das sei mal so dahin gestellt .. Auf jeden Fall habe ich dagegen Klage erhoben. Nun kommt plötzlich (nach dem sich Monate nichts gerührt hatte) eine Einladung von der Agentur für Arbeit zu einem Gespräch über die Teilnahme an einer Maßnahme. Ich habe angerufen und man sagte mir, wegen meiner Klage gelte ich bis auf Weiteres als nicht arbeitslos und müsse daher der Einladung Folge leisten. Ist die Agentur damit im Recht? Für mich klingt es widersprüchlich.
Jürgen
Seebarsch
17.09.2007, 17:20
Hallo,
die Aussage ist tasächlich widersprüchlich. Wenn Du nach Meinung der Agentur nicht arbeitslos bist, musst Du auch keinen Aufforderungen der Agentur nachkommen.
Um eventuelle Schäden im Klageverfahren zu vermeiden, solltest Du das mit jemand kompetenten in der Agentur klären!
:wut:
JKoblitz
17.09.2007, 18:13
Und wer ist kompetent? Ich habe ja heute mit dem für mich zuständigen Arbeitsberater gesprochen. Soll ich mir denn seinen Vorgesetzten geben lassen oder wen eigentlich?
Jürgen
Seebarsch
17.09.2007, 18:49
Genau das solltest Du machen!
Entweder den Teamleiter aus der Arbeitsvermittlung oder einen Sachbearbeiter aus der Widerspruchstelle.
:)
JKoblitz
17.09.2007, 18:52
Danke für den Tip :-)
Jürgen
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