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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf bei behindertem Kind?


Kathrin+3
17.09.2007, 17:56
Hallo zusammen,

ich bin Mutter von 3 Kinder und meine Tochter hat das Down-Syndrom und ich bekomme auch Pflegegeld für sie und sie geht in einen integrativen Kindergarten, der Platz wird nach dem SGB gefördert-sie bekommt also Eingliederungshilfe nach §§53, 54 SGB XII.

Nun habe ich den Antrag auf Mehrbedarf schon mehrfach gestellt und er wurde immer unbegründet abgeleht und auf einen Widerspruch warte ich nun schon seit Monaten.

Bekommen Kinder das nicht? Ab welchem Alter bekommen das behinderte Menschen?
Eine Freundin hat auch einen Jungen mit DS und der geht schon zur Schule-jetzt hat sie beim Amt für Versorgung erfahren, das der Mehrbedarf auch schon bei Kindern bezahlt wird, nur war sie sich nicht sicher, ob dies erst ab der Einschulung gilt.

Die bei AAmt klären überhaupt nicht auf und das ist echt ungerecht!

Wäre sehr dankbar über etwas Hilfe!

Liebe Grüße Kathrin

StephanK
18.09.2007, 08:51
:welcome: Kathrin,
den Mehrbedarf wegen Behinderung nach dem SGB II erhalten nur erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige (siehe § 21 Abs. 4 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html)), und erwerbsfähig ist Deine Tochter - unabhängig von der Behinderung - schon wegen des Kindergartenalters nicht.

Deswegen erhält sie nach dem SGB II nur das, was auch jedes andere Kind erhalten würde, also das Sozialgeld und ihren Anteil an den "Kosten der Unterkunft".
Der behinderungsbedingte Mehrbedarf muss leider komplett über die Leistungen nach dem SGB XII gedeckt werden.

Nur vorsichtshalber weise ich - in der Annahme, dass Du allein erziehst - darauf hin, dass Dir selbst ein Mehrbedarf wegen der Alleinerziehung zusteht, dessen Höhe vom Alter der Kinder abhängt. Normalerweise wird das auch korrekt berücksichtigt, aber man weiß ja nie, und deswegen dieser Hinweis.

Kathrin+3
19.09.2007, 17:46
Hallo Stephan,

danke für Deine Antwort.
Ich bin nicht alleinerziehend;-)

Wie ist das denn, wenn meine Tochter in der Schule ist? Warum hat die vom Amt für Versorgung gesagt, das uns das zusteht? Meine Freundin ebensfall mit DS_Jungen hat dort angerufen!

Vielleicht weißt Du ja was darüber?

LG von Kathrin

StephanK
19.09.2007, 18:00
Vielleicht ist der Junge Deiner Freundin schon 15 oder älter? Dann gibt's unter bestimmten Bedingungen auch den Mehrbedarf.
Oder hat Dein Sohn einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G? (Ich denke, das steht für gehbehindert, aber ich mag mich irren. Kenne mich damit nicht so gut aus, weil mein eigener Ausweis "merkzeichenlos" ist.) Dann gäbe es einen 17 %igen Mehrbedarf.