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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum AlG1 Bescheid


RoteZora
18.09.2007, 13:29
Hallo ich bin nicht sicher ob ich hier richtig bin oder meine Frage woanders hingehört. Erst mal zu meiner Frage. Ich habe von März 2006 bis 31.8.2007 als Teilzeitkraft gearbeitet und mein Chef mußte mich leider zum 1.9. wegen mangelnder Auftragslage kündigen. Soweit so gut, habe mich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, und meinen Antrag auf AlG1 abgegeben. Darum geht es nun. Dort sagte man mir, nachdem ich die Arbeitgeberbescheinigungen abgegeben hatte und ich mitteilte das ich meine Abrechnung vom August noch nicht hätte und das somit auch nicht draufstände, das diese auch nicht gebraucht wird. Auf der Arbeitgeberbescheinigung sind die Angaben zum Arbeitsentgeld vom Jun06-Juli07 angegeben,also 14Monate-oder müsste dort die gesamte Zeit angegeben werden?
Nun hab ich aber im Feb,März und Juni 07 nicht den vollen Lohn bekommen aufgrund der schlechten Auftragslage.Meine Frage ist nun ob es trotzdem Sinn hat meine August Abrechnung vorzulegen damit das AlG1 noch mal berechnet wird? Oder macht das keinen Sinn? Wenn ja wie lange hätte ich überhaupt Zeit das nachzureichen? Habe meine Abrechnung nämlich noch nicht aber meinen Bewilligungsbescheid.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen würde. Danke im Voraus

Seebarsch
18.09.2007, 18:09
Hallo RoteZora,
:welcome:
in die Bemessung des Arbeitslosengeldes werden nur die Zeiten einbezogen, die beim Ausscheiden aus dem Betrieb abgerechnet waren
Wenn zum 31.08.2007 das Entgelt von August noch nicht abgerechnet war, kann es auch nicht mit einbezogen werden.
Du kannst natürlich versuchen, die Lohnabrechnung noch nachzureichen. Viel Hoffnung kann ich dir aber leider nicht machen!
:confused:

ratsuchende
19.09.2007, 17:10
Hallo!

Das kenn ich aber anders!!!

Man meldet sich zunächst arbeitssuchend, um seiner Meldepflicht nachzukommen. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit dann meldet man sich arbeitslos, um den Antrag abzuholen. Der Termin für die Antragsabgabe wird dann so vergeben, daß sichergestellt ist, bei der Abgabe alle Daten, auch die letzte Lohnabrechung! verfügbar sind. Die letzte Lohnabrechung kann nun mal erst am 1.ten Tag des folgemonats erfolgen, weil sich am 31.08.2007 ja noch Berechnungsgrundlagen ändern können!

Außerdem gibt es im Antrag eigens ein Kästchen, in dem man angeben kann, ob man noch Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis erwartet. Dann ist der Bescheid erst mal vorläufig und es wird dann nachberechnet.

:confused:

Seebarsch
19.09.2007, 19:49
Hallo,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
siehe auch § 130 Absatz Satz 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html)
:)