RoteZora
18.09.2007, 13:29
Hallo ich bin nicht sicher ob ich hier richtig bin oder meine Frage woanders hingehört. Erst mal zu meiner Frage. Ich habe von März 2006 bis 31.8.2007 als Teilzeitkraft gearbeitet und mein Chef mußte mich leider zum 1.9. wegen mangelnder Auftragslage kündigen. Soweit so gut, habe mich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, und meinen Antrag auf AlG1 abgegeben. Darum geht es nun. Dort sagte man mir, nachdem ich die Arbeitgeberbescheinigungen abgegeben hatte und ich mitteilte das ich meine Abrechnung vom August noch nicht hätte und das somit auch nicht draufstände, das diese auch nicht gebraucht wird. Auf der Arbeitgeberbescheinigung sind die Angaben zum Arbeitsentgeld vom Jun06-Juli07 angegeben,also 14Monate-oder müsste dort die gesamte Zeit angegeben werden?
Nun hab ich aber im Feb,März und Juni 07 nicht den vollen Lohn bekommen aufgrund der schlechten Auftragslage.Meine Frage ist nun ob es trotzdem Sinn hat meine August Abrechnung vorzulegen damit das AlG1 noch mal berechnet wird? Oder macht das keinen Sinn? Wenn ja wie lange hätte ich überhaupt Zeit das nachzureichen? Habe meine Abrechnung nämlich noch nicht aber meinen Bewilligungsbescheid.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen würde. Danke im Voraus
Nun hab ich aber im Feb,März und Juni 07 nicht den vollen Lohn bekommen aufgrund der schlechten Auftragslage.Meine Frage ist nun ob es trotzdem Sinn hat meine August Abrechnung vorzulegen damit das AlG1 noch mal berechnet wird? Oder macht das keinen Sinn? Wenn ja wie lange hätte ich überhaupt Zeit das nachzureichen? Habe meine Abrechnung nämlich noch nicht aber meinen Bewilligungsbescheid.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen würde. Danke im Voraus