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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sparzulage-Anrechnung (VWL)


Katzenpfoetchen
18.09.2007, 14:52
Ich bekomme zusätzlich zu meinem Verdienst (Teilzeit) noch ALG II und habe seit 08/2007 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Mein Arbeitgeber zahlt mir ab diesem Zeitpunkt 27,--€ mtl. Sparzulage. Diese wird bei der Lohnabrechnung meinem Brutto-Verdienst zugerechnet. Netto habe ich somit aber 9,--€ weniger.

Dieses habe ich meinem zuständigen ALG II-Berater mitgeteilt und eine neue Berechnung bekommen, in der die ganzen 27,--€ als Nettoeinkommen angerechnet werden.

Weiß evtl. jemand, ob das richtig so ist, und wenn ja, in welchem Paragraphen dies nachzulesen ist?

Würde mich sehr über Antworten freuen.

StephanK
18.09.2007, 15:33
:welcome: Katzenpfötchen,
das ist nicht richtig, denn die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine sog. zweckbestimmte Einnahme, die einem anderen Zweck als das Alg II (also nicht dem Lebensunterhalt) dient und deswegen nicht als Einkommen angerechnet werden darf.
Das ist ausdrücklich geregelt in den fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur zu § 11 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf), S. 16, Randziffer 11.36

Du solltest also gegen den Bescheid schriftlich und nachweisbar Widerspruch erheben.