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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job (aus Eigeninitiative beworben) ablehnen?


Xulu1
04.05.2006, 06:55
Hallo und Guten Tag,

bin neu hier. Daher eine etwas ungewöhnliche Frage!

Also, ich bin seit über 6 Monaten arbeitssuchend. Die Agentur hat mir bisher noch kein (!!!) Jobangebot, auf das ich mich bewerben kann/muss zukommen lassen.

Aus Eigeninitiative habe ich mich beworben. Und eben aus dieser Eigeninitiative ein Vorstellungsgespräch. Bei der telef. Terminabsprache wurde mir gleich gesagt, dass meine Gehaltsvorstellung (die ich in der Bewerbung mit über € 100,- UNTER Tarif angegeben habe) völlig "daneben" sei und wenn ich davon nicht abrücke, wir das Gespräch gleich vergessen können... Wir sprechen also unterm Strich von min. € 300-350 UNTER Tarif!!!

Ich habe nun auch erfahren, dass Tätigkeiten enthalten sind, die ich gesundheitlich nicht ausführen kann. Von denen auch in der Stellenbeschreibung nichts stand - sonst hätte ich mich hierauf ja erst garnicht beworben.

Habe noch viele weitere Bewerbungen am Laufen.

Meine Frage ist nun, was passiert, wenn ich diesen Job nicht annehme. Wie gesagt, es ist alles aus eigeninitiative - das AA ist hierbei komplett außen vor. In diesem Fall wäre es ja kein reines Ablehnen meinerseits, ich habe eben meine Gehaltsvorstellung, die auch keinesfalls Übertrieben ist, sondern wie gesagt, schon € 100,- UNTER dem üblichen Tarif liegt.

Was bringt mir ein Job, bei dem es mir finanziell ähnlich geht, wie jetzt mit AG 1.

Kann das AA also Sanktionen gegen mich führen, wenn ich nicht von meiner berechtigten Gehaltsvorstellung abrücke?
Wobei wie gesagt das AA von meinen Aktivitäten garnichts weiss...

Ich danke Euch für Eure Antworten!

LG ´Xulu 1

Die Ägypter
04.05.2006, 08:29
Hallo!

Kann das AA also Sanktionen gegen mich führen, wenn ich nicht von meiner berechtigten Gehaltsvorstellung abrücke?
Wobei wie gesagt das AA von meinen Aktivitäten garnichts weiss...

= soweit ich weiß, hast du dann keine neg. Folgen zu befürchten - aber warte noch weitere Antworten ab!

StephanK
04.05.2006, 11:29
Das ist richtig so. Eine Sperrzeit kann nur verhängt werden, wenn der (...) Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),(§ 144 Abs. 1 SGB III).
Bei selbst gesuchten Jobs hast Du also nix zu befürchten.

www.protest2006.de (www.protest2006.de)

Xulu1
05.05.2006, 08:09
Vielen Dank für Eure Antworten!

Habe gestern da nochmal angerufe und mitgeteilt, dass meine Gehaltsvorstellung nach wie vor aktuell ist. Daraufhin wurde dann gesagt, OK, und aufgelegt. Hammer!

Muss man sich denn alles gefallen lassen?

Bin nun übrigens seit fast 6 Monaten arbeitssuchen und habe vom AA bisher noch nicht ein einziges Stellenangebot bekommen!!!

StephanK
05.05.2006, 08:17
Bin nun übrigens seit fast 6 Monaten arbeitssuchen und habe vom AA bisher noch nicht ein einziges Stellenangebot bekommen!!!Das ist nicht ungewöhnlich. Eigeninitiative wird erwartet... :shock: