rolcharlyb
01.06.2005, 13:02
Hallo,
ich habe folgende Frage : hat jemand eine Info bezüglich der Bemessungsgrenzen
aller grösseren Städte in Deutschland. Es handelt sich dabei um die Berechnung
für zumutbaren Wohnraum für eine Person. Die Wohnfläche ist ja im Gesetz
vorgeschrieben, 45-50 qm, aber bei dem Mietpreis gibt es, natürlich, angepasst am
jeweiligen Wohnort Unterschiede. Die Bemessungsgrenzen für eine Person in
München: 45-50 qm : 12,90€ der qm incl. NBK
Hamburg: 45-50 qm : 10,90€ der qm incl. NBK
Berlin : 45-50 qm : 11,90€ der qm incl. NBK
Was ich nich so ganz verstehe, in einer Großstadt wie Düsseldorf, in der nach
Ranking die teuersten Mieten, nach München und Stuttgart, bezahlt werden müssen,
hat die Kommune folgende Bemessungsgrenze festgelegt:
Düsseldorf: 45 qm (festgeschrieben) 6,90€ der qm incl. NBK
Das ist doch total unrealistisch und am aktuellen Wohnungsmarkt vorbei.
Seit 4 Wochen habe ich den Bescheid von der ARGE Düsseldorf, darin
wird mir nahegelegt die Mietkosten zu senken, oder einen Umzug in
Erwägung zu ziehen.
Bevor ich nun mit dem zuständigen Sachbearbeiter spreche, habe und will
ich Informationen über die Möglichkeiten eines Umzuges einholen.
Laut verschiedenen Stellen in Düsseldorf (Caritas Arb.los.ber.), ist es
wohl so das dieser Preis von 288€ keinen Ermessensspielraum lässt.
D.h. wenn ich eine um ca. 100€ übersteigende Wohnung (was für
Düsseldorf eine Wohnung im unteren Bereich für diese Größe wäre)
würden dann nur die 288€ übernommen.
Seit 4 Wochen sehe ich mir Angebote in den verschiedensten Medien,
(Internet, Zeitung, regionale Anzeigenblätter, auch Wohnungsgenossenschaften)
an und musste feststellen das man im besten Fall ein Zimmer mit ungefähr
20-25 qm für diese festgelegte Miete bekommt. Dort könnte ich dann wohl
meine Möbel stapeln, für mich selber wäre wohl kein Platz mehr.
Wenn der Gesetzgeber schon die Wohnungsgröße festlegt, 45-50qm,
dann sollten die Kommunen sich mal darum kümmern das man bei der
Bemessungsgrenze auch im jeweiligen Ort angemessenen Wohnraum anmieten
kann. Die festgelegten 6,90€ incl. NBK plus Heizung gibt es schon seit mindestens
10 Jahren und wurden nie geändert.
Das meine Wohnung zu groß und die Miete zu teuer ist, ist mir bewusst.
Einen Umzug hatte ich selber schon in Erwägung gezogen und habe auch zum
Jahresende gekündigt. Ich hatte natürlich nicht damit gerechnet das mir ein solch
enger Rahmen, bez. der Miethöhe, gesteckt wird. Wenn ich die Mieten meiner
arbl. Bekannten als Richtschnur nehme, dachte ich ist es kein Problem eine
kleinere Wohnung in Düsseldorf zu finden. Diese liegen bei ungefähr 400€ incl.
NBK. Oder müssen die jetzt auch alle umziehen.
Das sich Hr. Clement ganz gewaltig verrechnet hat, zusammen mit dem Eichel
Hansi, ist schon klar.
Von euch würde ich gerne wissen, ob und wie man in meiner Stadt zu diesen
Bedingungen "angemessenen" Wohnraum findet????????
Oder mit den Worten von Münte: Glückauf.
ich habe folgende Frage : hat jemand eine Info bezüglich der Bemessungsgrenzen
aller grösseren Städte in Deutschland. Es handelt sich dabei um die Berechnung
für zumutbaren Wohnraum für eine Person. Die Wohnfläche ist ja im Gesetz
vorgeschrieben, 45-50 qm, aber bei dem Mietpreis gibt es, natürlich, angepasst am
jeweiligen Wohnort Unterschiede. Die Bemessungsgrenzen für eine Person in
München: 45-50 qm : 12,90€ der qm incl. NBK
Hamburg: 45-50 qm : 10,90€ der qm incl. NBK
Berlin : 45-50 qm : 11,90€ der qm incl. NBK
Was ich nich so ganz verstehe, in einer Großstadt wie Düsseldorf, in der nach
Ranking die teuersten Mieten, nach München und Stuttgart, bezahlt werden müssen,
hat die Kommune folgende Bemessungsgrenze festgelegt:
Düsseldorf: 45 qm (festgeschrieben) 6,90€ der qm incl. NBK
Das ist doch total unrealistisch und am aktuellen Wohnungsmarkt vorbei.
Seit 4 Wochen habe ich den Bescheid von der ARGE Düsseldorf, darin
wird mir nahegelegt die Mietkosten zu senken, oder einen Umzug in
Erwägung zu ziehen.
Bevor ich nun mit dem zuständigen Sachbearbeiter spreche, habe und will
ich Informationen über die Möglichkeiten eines Umzuges einholen.
Laut verschiedenen Stellen in Düsseldorf (Caritas Arb.los.ber.), ist es
wohl so das dieser Preis von 288€ keinen Ermessensspielraum lässt.
D.h. wenn ich eine um ca. 100€ übersteigende Wohnung (was für
Düsseldorf eine Wohnung im unteren Bereich für diese Größe wäre)
würden dann nur die 288€ übernommen.
Seit 4 Wochen sehe ich mir Angebote in den verschiedensten Medien,
(Internet, Zeitung, regionale Anzeigenblätter, auch Wohnungsgenossenschaften)
an und musste feststellen das man im besten Fall ein Zimmer mit ungefähr
20-25 qm für diese festgelegte Miete bekommt. Dort könnte ich dann wohl
meine Möbel stapeln, für mich selber wäre wohl kein Platz mehr.
Wenn der Gesetzgeber schon die Wohnungsgröße festlegt, 45-50qm,
dann sollten die Kommunen sich mal darum kümmern das man bei der
Bemessungsgrenze auch im jeweiligen Ort angemessenen Wohnraum anmieten
kann. Die festgelegten 6,90€ incl. NBK plus Heizung gibt es schon seit mindestens
10 Jahren und wurden nie geändert.
Das meine Wohnung zu groß und die Miete zu teuer ist, ist mir bewusst.
Einen Umzug hatte ich selber schon in Erwägung gezogen und habe auch zum
Jahresende gekündigt. Ich hatte natürlich nicht damit gerechnet das mir ein solch
enger Rahmen, bez. der Miethöhe, gesteckt wird. Wenn ich die Mieten meiner
arbl. Bekannten als Richtschnur nehme, dachte ich ist es kein Problem eine
kleinere Wohnung in Düsseldorf zu finden. Diese liegen bei ungefähr 400€ incl.
NBK. Oder müssen die jetzt auch alle umziehen.
Das sich Hr. Clement ganz gewaltig verrechnet hat, zusammen mit dem Eichel
Hansi, ist schon klar.
Von euch würde ich gerne wissen, ob und wie man in meiner Stadt zu diesen
Bedingungen "angemessenen" Wohnraum findet????????
Oder mit den Worten von Münte: Glückauf.