ALN - Robot
06.09.2007, 12:20
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 06.09.07
Aktenzeichen: B 14/7b AS 66/06 R
Kernaussage: Bis zu einem Wert von 7500 Euro wird ein Fahrzeug bei einem Alg II-Empfänger nicht als Vermögen angesehen. Liegt der Wert darüber, ist das Fahrzeug in der Regel als unangemessen anzusehen und gehört daher ohne weiteres zum verwertbaren Vermögen.
Das Urteil liegt noch nicht im Wortlaut vor. Dieser Beitrag beruht auf einer
Pressemitteilung des Gerichts (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10038&pos=3&anz=29)
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 06.09.07
Aktenzeichen: B 14/7b AS 66/06 R
Kernaussage: Bis zu einem Wert von 7500 Euro wird ein Fahrzeug bei einem Alg II-Empfänger nicht als Vermögen angesehen. Liegt der Wert darüber, ist das Fahrzeug in der Regel als unangemessen anzusehen und gehört daher ohne weiteres zum verwertbaren Vermögen.
Das Urteil liegt noch nicht im Wortlaut vor. Dieser Beitrag beruht auf einer
Pressemitteilung des Gerichts (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10038&pos=3&anz=29)