frederike
04.05.2006, 07:50
Guten Morgen!
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen bei meinem Problem!
Ich habe im Dezember 05 mein Abitur nachgeholt und überbrücke nun die Zeit bis zum Wintersemester, da mein Wunschstudiengang nur im Wintersemester beginnt. In dieser Zeit habe ich ALGII beantragt, was mir auch nach langem hin und her NICHT zugewilligt wurde (eheänliche Gemeinschaft). Also habe ich einen Anwalt angeschaltet und auch gewonnen. Von den Absurditäten der Begründungen des Amtes möchte ich garnicht erst anfangen ("Frau T****** hat in Ihrem Zimmer Fotos hängen, auf denen Sie mit Herrn B****** abgebildet ist, was für uns eindeutig ein Indiz zu eheänlichen Gemeinschaft stellt"......Da hänegn aber auch fotos von mir und meinem Haustier!!!!).
Ich war auch nicht untätig in dieser Zeit und habe mich mehrfach beworben und hatte im Januar auch eine Zusage für eine Teilzeitstelle. Durch firmeninterne Schwierigkeiten blieb der Kontakt aber erstmal aus und mir wurde trotz mehrfacher Nachfrage nicht gesagt, ob bzw. wie es nun mit der zugesagten Arbeitsstelle weitergehe.
Am 1.Februar erlitt meine Mutter dann einen schweren Schlaganfall mit 48 Jahren, so dass ich erstmal genug anderes zutun hatte. Im März konnte ich dann meine Arbeitsstelle antreten. Jedoch sollte ich nun statt einer Teilzeitstelle nur einen 400 Euro Job machen. Da ich meine Miete nicht mehr zahlen konnte und froh über jede Sekunde mit meiner Mutter war,nahm ich den Job an (während des laufenden Gerichtverfahrens).
Nun ist es so, dass meine Mutter nach 3 Monaten Klinik bald nach hause kommen soll und ich sie gerne pflegen möchte (sie kann nicht mehr sprechen und ihren rechten Arm nicht mehr bewegen, sprich sich nicht richtig alleine anziehen oder gar mit leuten, die nicht mit ihrer körpersprache vertraut sind kommunizieren). So könnte ich auch den zusätzlichen Haushalt, sowie meine kleinen geschwister regelmäßig betreuen.
Nun meine frage, in wie weit das Amt da mitspielt zwecks Pflegegeld usw.
Könnten die mir trotzdem eine ganztägige Arbeitsstelle auferlegen?! (ich würde natürlich das pflegegeld bekommen, was allerdings vorne und hinten nicht reichen würde und meinen anderen job-ich müsste taglich 120 km zurücklegen- kündigen).
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Danke!
Frederike
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen bei meinem Problem!
Ich habe im Dezember 05 mein Abitur nachgeholt und überbrücke nun die Zeit bis zum Wintersemester, da mein Wunschstudiengang nur im Wintersemester beginnt. In dieser Zeit habe ich ALGII beantragt, was mir auch nach langem hin und her NICHT zugewilligt wurde (eheänliche Gemeinschaft). Also habe ich einen Anwalt angeschaltet und auch gewonnen. Von den Absurditäten der Begründungen des Amtes möchte ich garnicht erst anfangen ("Frau T****** hat in Ihrem Zimmer Fotos hängen, auf denen Sie mit Herrn B****** abgebildet ist, was für uns eindeutig ein Indiz zu eheänlichen Gemeinschaft stellt"......Da hänegn aber auch fotos von mir und meinem Haustier!!!!).
Ich war auch nicht untätig in dieser Zeit und habe mich mehrfach beworben und hatte im Januar auch eine Zusage für eine Teilzeitstelle. Durch firmeninterne Schwierigkeiten blieb der Kontakt aber erstmal aus und mir wurde trotz mehrfacher Nachfrage nicht gesagt, ob bzw. wie es nun mit der zugesagten Arbeitsstelle weitergehe.
Am 1.Februar erlitt meine Mutter dann einen schweren Schlaganfall mit 48 Jahren, so dass ich erstmal genug anderes zutun hatte. Im März konnte ich dann meine Arbeitsstelle antreten. Jedoch sollte ich nun statt einer Teilzeitstelle nur einen 400 Euro Job machen. Da ich meine Miete nicht mehr zahlen konnte und froh über jede Sekunde mit meiner Mutter war,nahm ich den Job an (während des laufenden Gerichtverfahrens).
Nun ist es so, dass meine Mutter nach 3 Monaten Klinik bald nach hause kommen soll und ich sie gerne pflegen möchte (sie kann nicht mehr sprechen und ihren rechten Arm nicht mehr bewegen, sprich sich nicht richtig alleine anziehen oder gar mit leuten, die nicht mit ihrer körpersprache vertraut sind kommunizieren). So könnte ich auch den zusätzlichen Haushalt, sowie meine kleinen geschwister regelmäßig betreuen.
Nun meine frage, in wie weit das Amt da mitspielt zwecks Pflegegeld usw.
Könnten die mir trotzdem eine ganztägige Arbeitsstelle auferlegen?! (ich würde natürlich das pflegegeld bekommen, was allerdings vorne und hinten nicht reichen würde und meinen anderen job-ich müsste taglich 120 km zurücklegen- kündigen).
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Danke!
Frederike