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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Nebenverdienst


resusaffe0
04.05.2006, 12:58
Hallo,
ich beziehe ALG II in Höhe von ca 305,- Euro, meine Frau bekommt Arbeitslosengeld I in Höhe von ca 650,- Euro. Meine Frau hat einen Minijob, wo sie monatl 160,- Euro dazuverdient. Sie geht 10 Stunden die Woche und erhält 4,- Euro je Stunde.
Nun meine Frage, da wir als Bedarfsgemeinschaft zählen, wie wird der Verdienst aus dem Minijob angerechnet? Ich habe nämlich bei der ARGE den Nebenverdienst meiner Frau gemeldet und im Gegenzug erhielt ich ein Schreiben, dass mein monatliches ALG II von 305,- Euro auf 227,- Euro gekürzt wird.
Ist das rechtens?

Für die Hilfe und Antworten bedanke ich mich im Voraus.

MfG Resusaffe0

StephanK
04.05.2006, 14:00
:welcome: Resusaffe0 (welch ein Name... :-) )
Mir scheint das nicht richtig, jedenfalls nicht richtig gerechnet.
Es ist schon so, dass das Einkommen Deiner Frau angerechnet wird. Genau das ist der "Trick" bei der Bedarfsgemeinschaft (BG): Der Bedarf aller Angehörigen der BG wird ebenso zusammengerechnet wie deren Einkommen (soweit vorhanden). Deswegen ist es auch genau genommen nicht "Dein", sondern Euer Alg II.
Aber so weit ich es beurteilen kann, ist ein Rechenfehler darin.
Der Reihe nach:

1) Euer Bedarf
gesetzlich festgelegt für eine BG von zwei Erwachsenen = € 621.-
Kosten der Unterkunft (setze ich jetzt fiktiv ein) = € 300.-
Summe (Gesamtbedarf) € 921.-

2) Darauf anzurechnendes Einkommen
Ihr Alg I = € 650.-
Ihr Einkommen aus dem Minijob = € 160.-
Zwischensumme = € 810.-

davon abzuziehen
Pauschbetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II = € 100.-
Freibetrag nach § 30 S. 2 Nr. 1 SGB II = € 140.-
(20 % des 100 € übersteigenden Betrages, also von 700 €)
Freibetrag nach § 30 S. 2 Nr. 2 SGB II = € 1.-
(10 % des 800 € übersteigenden Betrages, also 10 €)
Abzugsbeträge zusammen = € 241.-
Anzurechnendes Einkomen (810 - 241) = € 569.-

Zu zahlendes Alg II (Bedarf - Einkommen) (921 - 569) = € 352.-

Die Beträge stimmen so natürlich nicht, weil ich nicht weiss, wie hoch Eure Kosten der Unterkunft sind, aber das könnt Ihr ja mit den tatsächlichen Beträgen nach dem gleichen Schema nachrechnen.