StephanK
19.09.2007, 10:52
Der Bundesrat hatte Anfang letzten Jahres in einem Beschluss (http://dip.bundestag.de/brd/2005/0892-05B.pdf) die Bundesregierung aufgefordert, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch die Staatsanwaltschaften und die Sozialleistungsträger Daten austauschen dürfen auch ohne dass ein konkreter Einzelfall ermittelt wird.
Dieser Vorstoß wurde jetzt vom Sozialministerium zurückgewiesen (http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2007/0601-700/635-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/635-07.pdf). Erfreulicherweise wird dort ausdrücklich festgehalten, dass es nicht angeht, Sozialleistungsbezieher unter einen Generalverdacht zu stellen. Der vom Bundesrat gewünschte Datenabgleich sei außerdem nicht zu vereinbaren mit dem Recht, "Herr seiner eigenen Daten" zu bleiben (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Dieser Vorstoß wurde jetzt vom Sozialministerium zurückgewiesen (http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2007/0601-700/635-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/635-07.pdf). Erfreulicherweise wird dort ausdrücklich festgehalten, dass es nicht angeht, Sozialleistungsbezieher unter einen Generalverdacht zu stellen. Der vom Bundesrat gewünschte Datenabgleich sei außerdem nicht zu vereinbaren mit dem Recht, "Herr seiner eigenen Daten" zu bleiben (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).