PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugshilfe auch ohne Job?


Umzugswillige
01.06.2005, 21:16
Hallo zusammen!

Ich beziehe ALG II und bin alleinerziehend (Kind 6 Jahre alt, jetzt schulpflichtig). Beim letzten Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin schlug ich vor in die Nähe meiner Familie zu ziehen, da dort erstens die Arbeitsmarktlage generell und für mein Profil besser ist, zweitens meine Eltern mich bei der Kinderbetreuung unterstützen können (mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt) und ich drittens als Suchende vor Ort besser vermittelbar sei, als ca. 850 Kilometer entfernt in der Hauptstadt, in der bekanntlich gerade gar nichts mehr geht.

Außerdem bin ich als Alleinerziehende überfordert innerhalb kürzester Frist mein schulpflichtiges Kind dieses Jahr fristgerecht einzuschulen (pädagogischer Aspekt! Ortswechsel Eingewöhnung), Hortplatz zu finden, Wohnung zu finden, zu renovieren etc., und schaffe den Einstieg in ein anderes Bundesland nicht so ad hoc und ohne Hilfe, selbst wenn ein Arbeitsangebot kommt (Vorlaufzeit in der Regel 2 bis 4 Wochen). Ob ich also auch ohne Job vorsorglich umziehen sollte, um erst eine Wohnung zu beziehen, die bereits in Aussicht ist, das Kind einzuschulen, Betreuung zu organisieren (mit Eltern) und dann flexibler Arbeit zu suchen und meine Chancen am Arbeitsmarkt damit wesentlich zu verbessern.

Sie stimmte mir zu, sagte wörtlich "machen Sie das, das ist besser, da werden Sie besser vermittelt, die Region ist noch gut im Vergleich zu Berlin, ziehen Sie um" und riet mir einen Antrag auf Umzugskosten-Erstattung und Kaution auf Darlehensbasis bei der zuständigen Leistungsabteilung zu stellen. (Ohne schriftlich versicherte Jobaussicht könne sie keine Umzugshilfe bewilligen, aber unter den genannten Argumenten könne die Leistungsabteilung das schon (kann! nicht soll!)

Inzwischen ist eine neue Wohnung angemietet, der Antrag liegt seit 4 Wochen auf dem Amt herum, der Umzug ist seitens der Arbeitsvermittlerin schriftlich "befürwortet" worden, allein die Leistungsabteilung hat immer noch nicht entschieden. Bestehen aus eurer Sicht reelle Chancen Umzugshilfe zu erhalten, unter den genannten Argumenten und unter der "Befürwortung" der Arbeitsvermittlerin??? Oder heißt diese Befürwortung noch gar nichts und ich kann das alles eventuell wieder abblasen?
Danke für sachliche Hinweise.

StephanK
01.06.2005, 22:04
Hallo Umzugswillige :welcome:

So ganz einfach wird das bestimmt nicht werden, denn
1) ist Umzugskostenbeihilfe generell nur eine Kann-Leistung, die also nach Ermessen der BA/ARGE gewährt wird und
2) gibt es - wenn ich da nix übersehen habe - Umzugskostenbeihilfe nur bei Aufnahme einer Beschäftigung (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 Bst. d) SGB III, der auch für ALG II-Bezieher gilt). Das ist schon so zu verstehen, dass Du eigentlich einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche haben müsstest.

All zu große Hoffnung würde ich mir an Deiner Stelle also nicht machen. :sad: Andererseits scheint Deine Vermittlerin ja dahinter zu stehen ... und das kann schon auch mal Wunder bewirken, obwohl das Gesetz keine vorsieht... :-o

Betroffener
02.06.2005, 01:53
Tja,

rein formaljuristisch schaut das so aus, wie der Stephan geschrieben hat.
Aber wenn da die menschliche Komponente (die hier wohl von der Vermittlerin wohlwollend betrieben wird) ins Spiel kommt und dazu die wirtschaftliche Komponente betrachtet wird (der Umzugszuschuß ist einmalig, die ALG II Zahlung + KdU auf jeden Fall dauerhaft länger und teurer, dieses Amt und die Region hat eine Arbeitslose weniger) wäre das durchaus eine Möglichkeit des Amtes, sich sozusagen zu "entlasten".

Aber da (wirtschaftliche) Logik nicht unbedingt mit Gesetzen und Ämtern verknüpft ist, kann es natürlich auch ganz anders enden.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.

Umzugswillige
02.06.2005, 17:07
Danke für die Antworten. Da das Amt heillos überfordert ist mit Umzug und Umstrukturierung hoffe ich momentan nicht mal auf einen Bescheid vor Juli... :-x Aber keep smiling :lol: Vielleicht geschieht ja das Wunder???
Habe heute erfahren, dass ab Juli eine neue Durchführungsbestimmung gültig werden soll, die Fällen wie mir eine kleine Pauschale und den Umzugswagen ermöglichen soll. Hab aber schon angefangen Privatschulden zu machen, da der Umzug Ende des Monats stattfinden wird. Ob ich wohl dann noch Chancen habe, was zu drehen, um die Schulden loszuwerden? Ich weiß es nicht. Aber umziehen muss ich sowieso, Wohnung schon gekündigt, Nachmieter in den Startlöchern und zwei Wohnungen mieten dürfte die kleine Pauschale komplett auffressen. Außerdem will ich endlich wieder arbeiten gehen und die Chancen im Süden sind definitiv besser.

Schneida
02.06.2005, 23:51
derzeitige Unsicherheiten

Da im Moment kaum jemand der Akteure Klarkeit über Regularien hat - ie gibt es einfach noch nicht - hilft es sicher, sehr gut zu argumentieren, die Entscheidungen nachvollziehbar den jeweiligen Sachbearbeitern darzustellen.

Möglicherweise sind die Chancen, derzeit eine unterstützung für einen solchen Umzug zu kriegen besser als in ein bis zwei Jahren, wenn das alles von der Bürokratie totgeregelt ist..

Auch von mir gutes Gelingen

E.Schneider

Umzugswillige
03.06.2005, 12:15
:D ich habe eine Bewilligung zur Hilfe für Umzugskosten bekommen! Freu! Jetzt rückt die Aussicht endlich wieder Arbeit zu finden ein gutes Stück näher! (§ 16 war wegen der fehlenden Jobaussicht nicht möglich aber § 22 Abschnitt drei, hoffe das richtig wiederzugeben, war die Grundlage der Bewilligung, Umzug befürwortet und auf Grund der guten Argumente für nötig erachtet). Bin zum ersten mal seit Wochen mit einem Lachen aus dem Amt gelaufen.

Betroffener
03.06.2005, 13:41
Umzugswillige,

meinen herzlichen Glückwunsch - und melde Dich mal wieder aus der neuen Region. Vielleicht gibt es da ja auch spannendes zu berichten.
Viel Erfolg in der neuen Heimat bei der Jobsuche.