Umzugswillige
01.06.2005, 21:16
Hallo zusammen!
Ich beziehe ALG II und bin alleinerziehend (Kind 6 Jahre alt, jetzt schulpflichtig). Beim letzten Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin schlug ich vor in die Nähe meiner Familie zu ziehen, da dort erstens die Arbeitsmarktlage generell und für mein Profil besser ist, zweitens meine Eltern mich bei der Kinderbetreuung unterstützen können (mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt) und ich drittens als Suchende vor Ort besser vermittelbar sei, als ca. 850 Kilometer entfernt in der Hauptstadt, in der bekanntlich gerade gar nichts mehr geht.
Außerdem bin ich als Alleinerziehende überfordert innerhalb kürzester Frist mein schulpflichtiges Kind dieses Jahr fristgerecht einzuschulen (pädagogischer Aspekt! Ortswechsel Eingewöhnung), Hortplatz zu finden, Wohnung zu finden, zu renovieren etc., und schaffe den Einstieg in ein anderes Bundesland nicht so ad hoc und ohne Hilfe, selbst wenn ein Arbeitsangebot kommt (Vorlaufzeit in der Regel 2 bis 4 Wochen). Ob ich also auch ohne Job vorsorglich umziehen sollte, um erst eine Wohnung zu beziehen, die bereits in Aussicht ist, das Kind einzuschulen, Betreuung zu organisieren (mit Eltern) und dann flexibler Arbeit zu suchen und meine Chancen am Arbeitsmarkt damit wesentlich zu verbessern.
Sie stimmte mir zu, sagte wörtlich "machen Sie das, das ist besser, da werden Sie besser vermittelt, die Region ist noch gut im Vergleich zu Berlin, ziehen Sie um" und riet mir einen Antrag auf Umzugskosten-Erstattung und Kaution auf Darlehensbasis bei der zuständigen Leistungsabteilung zu stellen. (Ohne schriftlich versicherte Jobaussicht könne sie keine Umzugshilfe bewilligen, aber unter den genannten Argumenten könne die Leistungsabteilung das schon (kann! nicht soll!)
Inzwischen ist eine neue Wohnung angemietet, der Antrag liegt seit 4 Wochen auf dem Amt herum, der Umzug ist seitens der Arbeitsvermittlerin schriftlich "befürwortet" worden, allein die Leistungsabteilung hat immer noch nicht entschieden. Bestehen aus eurer Sicht reelle Chancen Umzugshilfe zu erhalten, unter den genannten Argumenten und unter der "Befürwortung" der Arbeitsvermittlerin??? Oder heißt diese Befürwortung noch gar nichts und ich kann das alles eventuell wieder abblasen?
Danke für sachliche Hinweise.
Ich beziehe ALG II und bin alleinerziehend (Kind 6 Jahre alt, jetzt schulpflichtig). Beim letzten Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin schlug ich vor in die Nähe meiner Familie zu ziehen, da dort erstens die Arbeitsmarktlage generell und für mein Profil besser ist, zweitens meine Eltern mich bei der Kinderbetreuung unterstützen können (mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt) und ich drittens als Suchende vor Ort besser vermittelbar sei, als ca. 850 Kilometer entfernt in der Hauptstadt, in der bekanntlich gerade gar nichts mehr geht.
Außerdem bin ich als Alleinerziehende überfordert innerhalb kürzester Frist mein schulpflichtiges Kind dieses Jahr fristgerecht einzuschulen (pädagogischer Aspekt! Ortswechsel Eingewöhnung), Hortplatz zu finden, Wohnung zu finden, zu renovieren etc., und schaffe den Einstieg in ein anderes Bundesland nicht so ad hoc und ohne Hilfe, selbst wenn ein Arbeitsangebot kommt (Vorlaufzeit in der Regel 2 bis 4 Wochen). Ob ich also auch ohne Job vorsorglich umziehen sollte, um erst eine Wohnung zu beziehen, die bereits in Aussicht ist, das Kind einzuschulen, Betreuung zu organisieren (mit Eltern) und dann flexibler Arbeit zu suchen und meine Chancen am Arbeitsmarkt damit wesentlich zu verbessern.
Sie stimmte mir zu, sagte wörtlich "machen Sie das, das ist besser, da werden Sie besser vermittelt, die Region ist noch gut im Vergleich zu Berlin, ziehen Sie um" und riet mir einen Antrag auf Umzugskosten-Erstattung und Kaution auf Darlehensbasis bei der zuständigen Leistungsabteilung zu stellen. (Ohne schriftlich versicherte Jobaussicht könne sie keine Umzugshilfe bewilligen, aber unter den genannten Argumenten könne die Leistungsabteilung das schon (kann! nicht soll!)
Inzwischen ist eine neue Wohnung angemietet, der Antrag liegt seit 4 Wochen auf dem Amt herum, der Umzug ist seitens der Arbeitsvermittlerin schriftlich "befürwortet" worden, allein die Leistungsabteilung hat immer noch nicht entschieden. Bestehen aus eurer Sicht reelle Chancen Umzugshilfe zu erhalten, unter den genannten Argumenten und unter der "Befürwortung" der Arbeitsvermittlerin??? Oder heißt diese Befürwortung noch gar nichts und ich kann das alles eventuell wieder abblasen?
Danke für sachliche Hinweise.