PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verheiratet nur noch auf Papier, Trennung BG möglich?


Chaaa
04.05.2006, 20:41
Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Es geht um meine Eltern, beide ALG II-Empfänger in den neuen Bundesländern.

Meine Mutter hat in Kürze wieder einen Job. Da mein Vater sein Geld vorwiegend in alkoholische Getränke investiert, will sie nicht mit dem erwirtschafteten Geld ihren Mann unterstützen. Da dieser keine Versuche zur Arbeitssuche unternimmt, würde dies jedoch unter den aktuellen Voraussetzungen darauf hinauslaufen. Als Ehe kann man diesen Zustand schon lange nicht mehr bezeichnen.
Eine Scheidung kommt nicht in Frage, da hierfür kein Geld da ist. Meine Eltern leben in einem Zwei-Familienhaus.

Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Mutter eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründet, auch wenn Sie verheiratet ist? Bzw. dass Sie trotz Ehe mit dem erwirtschafteten Geld ihren Mann nicht unterstützen muss ohne dass sie aus dem Haus ausziehen muss?

Danke schon mal vorab

Die Ägypter
04.05.2006, 21:13
Hallo Chaaa,

ja - das geht, nur könnte ich mir vorstellen, wird die ArGe dann irgendwann "Vollzug" sehen wollen... wichtig wäre es zunächst einmal den Trennungswillen zu dokumentieren - indem man u.a. die Finanzen streng trennt - und dann muss sie für sich die Änderung (Trennung) der ArGe/opt. Kommune bekanntgeben und ggf. auch einen neuen Antrag einreichen.

Das entbindet allerdings nicht von einer etwaigen gegenseitigen Unterhaltspflicht lt. BGB = falls einer von beiden ArBeit findet, kann ggf. von anderen Unterhalt eingefordert werden, das kommt auf die Ehedauer etc. pp. an. Ein Unterhaltsverzicht wäre auf jeden Fall nichtig.

Gastarbeiter
04.05.2006, 21:23
Die Arge benötigt als Nachweis eine sogenannte Trennungsbescheinigung. Die gibt es nach erfolgtem Auszug und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Ansonsten so, wie Kristin geschrieben hat.

Chaaa
04.05.2006, 21:31
Danke für eure schnellen Antworten...

LG Chaaa

Upsala
04.05.2006, 22:10
Servus Chaaa!
Vielleicht noch etwas am Rande. Alkoholismus ist eine unheilbare Krankheit, aber man kann „Trocken“ werden. Hier helfen die AA-Gruppen weiter, auch den Angehörigen.
Dem Alkoholiker hier (http://www.al-anon.de/) und den Freunden und Angehörigen hier (http://www.anonyme-alkoholiker.de/content/02willk/02index.php)
Das eine Trennung oft unvermeidlich ist will ich nicht anzweifeln. Die Überlegung was man zurückläßt aber bitte nicht vergessen.

StephanK
04.05.2006, 22:48
Die Arge benötigt als Nachweis eine sogenannte Trennungsbescheinigung. Die gibt es nach erfolgtem Auszug und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.Da muss ich leider Widerspruch einlegen - nicht aus Rechthaberei, sondern weil ein Umzug gerade in diesem Fall vermutlich auf erhebliche finanzielle Probleme stoßen würden.

Getrenntleben geht auch in der gleichen Wohnung. Der Wille zur Trennung muss aber deutlich erkennbar werden, also durch eine räumliche Trennung der persönlichen Bereiche, soweit möglich und - das ist das wichtigste - die Aufhebung der Wirtschaftsgemeinschaft, also getrennte Kassen nach dem Motto "jeder sorgt für sich und ist für sich selbst verantwortlich".

Gastarbeiter
04.05.2006, 22:52
Die Arge benötigt als Nachweis eine sogenannte Trennungsbescheinigung. Die gibt es nach erfolgtem Auszug und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.Da muss ich leider Widerspruch einlegen - nicht aus Rechthaberei, sondern weil ein Umzug gerade in diesem Fall vermutlich auf erhebliche finanzielle Probleme stoßen würden.

Getrenntleben geht auch in der gleichen Wohnung. Der Wille zur Trennung muss aber deutlich erkennbar werden, also durch eine räumliche Trennung der persönlichen Bereiche, soweit möglich und - das ist das wichtigste - die Aufhebung der Wirtschaftsgemeinschaft, also getrennte Kassen nach dem Motto "jeder sorgt für sich und ist für sich selbst verantwortlich".
Stephan, ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mich vor Ort bei der Arge erkundigt. Ich habe sogar Anspruch auf Erstausstattung. In einer gemeinsamen Wohnung ist Getrenntleben wohl nur bedingt möglich