Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug erlaubt trotz Eigenheim?
Hallo,
ich bin seit 1.7.07 getrennt lebend von meinem Mann und lebe mit unseren 4 Kindern in unserem gemeinsamen Haus, mein Mann in einer Mietwohnung.
Das Haus ist noch voll belastet, der monatliche Abtrag an die Bank wird zur Hälfte von meinem Mann gezahlt und zur Hälfte vom Jobcenter.
Nun möchte mein Mann mit seiner Freundin in das Haus einziehen (für mich okay) und ich würde mir mit den Kindern eine große Wohnung suchen.
Der Sachbearbeiter sagte, das das nicht gehen würde, ich könne ja auch in dem Haus wohnen bleiben, also es gibt keinen Grund umzuziehen.
Was kann ich tun?
Grüße
Ulchen
Gibt es in dem Haus mehrere voneinander getrennte Wohnungen oder ist es bautechnisch nicht möglich diese zu trennen?
StephanK
20.09.2007, 13:07
:welcome: Ulchen,
ich schließe mich Trishs Frage an, möchte die Problematik aber schon vor Deiner Antwort ein bisschen aufbereiten.
Die Umzugsfrage hat in Deinem/Euren Fall zwei verschiedene Aspekte:
1) Den Aspekt Wohnung. Würdest Du mit den Kindern in einer Mietwohnung leben wäre es vermutlich kein Problem, die Erforderlichkeit eines Umzuges bescheinigt zu bekommen, weil Du - und sei es auch "nur für's Amt" - argumentieren könntest, dass Du wegen seiner neuen Beziehung Abstand von ihm brauchst. Die Sache hat aber noch einen anderen Aspekt, nämlich
2) den Aspekt Eigentum/Vermögen. Ein Eigenheim wird nur dann nicht als Vermögen angerechnet, muss also nur dann nicht verkauft werden, wenn es selbst genutzt wird. Das ist eine Ausnahmeregelung im Gesetz, denn der Wert eines Eigenheims ist in aller Regel weit höher als die Vermögensfreibeträge. Diese Ausnahmeregelung soll bewirken, dass man nicht wegen des Alg II-Bezuges gezwungen wird, seinen Lebensmittelpunkt aufzugeben.
Das wird zum Problem, sobald Du mit den Kindern aus dem Eigenheim ausziehst, denn dann ist das Haus (bzw. Dein Eigentumsanteil daran) nicht mehr selbst genutzt und wird als Vermögen angerechnet.
Das steckt hinter trishs Frage, ob eine Trennung von zwei Wohnungen innerhalb des Hauses möglich ist. Dann ließe es sich auch rechtlich in zwei Eigentumswohnungen aufspalten und der von Dir und den Kindern bewohnte Teil könnte in Dein Eigentum übergehen und wäre vor der Anrechnung als Vermögen geschützt. Allerdings ist die Frage, ob die Bank dabei mitspielen würde.
Ja es ist möglich das Haus ist in 2 Wohnungen zu unterteilen, genau das hat mein Mann auch vor und möchte dann die obere Wohnung vermieten, da er selbst nicht genug Geld hat um das Haus alleine zu unterhalten, da er mir gegenüber ja auch unterhaltspflichtig ist und das kann er auch schon nicht bezahlen und den Unterhalt für die Kinder bekomme ich vom Jugendamt als Vorschuss und er zahlt nur einen geringen Eigenbetrag, das er so ein niedriges Einkommen hat. Er möchte das Haus gerne behalten und das wäre für auch okay, auch wenn ich nicht aus den Bankverträgen rauskomme, aber ich wäre dann von den Zahlungen freigestellt und nur wenn es bei ihm dann mit dem behalten des Hauses nicht funktioniert, würden wir das Haus verkaufen wollen.
Und ich wollte noch hinzufügen, das wir das Haus vor 5 Jahren erst gekauft haben und der Verkauf des Hauses sehr wahrscheinlich nicht mal die noch offenen Schulden bringen würde.-(
StephanK
20.09.2007, 13:52
Es ist alles relativ kompliziert, aber zumindest sollten wir die Richtung herausbekommen können, in die es gehen kann (und vermutlich muss)Ja es ist möglich das Haus ist in 2 Wohnungen zu unterteilen, genau das hat mein Mann auch vor und möchte dann die obere Wohnung vermieten... vermutlich an eine oder mehrere fremde Person(en)?
Ich hätte gleich nachfragen sollen (hab's aber vergessen, sorry!), ob Ihr (Elternteile) beide arbeitslos seit oder nur Du oder nur er und ob Alg II derzeit für alle die einzige Einnahmequelle ist?
Ich bin arbeitslos und bekomme ALG II und bekomme auch aufgrund der 4 Kinder so schnell keinen Job im Vormittagsbereich. Mein Mann ist voll berufstätig, hat aber nur ca. 1300 € netto und davon zahlt er ja jetzt die Hälfte für das Haus und den Rest für den Unterhalt für die Kinder.
Die Wohnung wird er an eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern vermieten wollen (3 Zimmerwohnung mit eigenem Bad und Küche).
StephanK
20.09.2007, 15:05
Danke - so allmählich lichtet sich der Nebel...
Es ist halt deswegen recht schwierig, weil man immer drei verschiedene Aspekte betrachten muss, die miteinander zusammenhängen und einander wechselseitig beeinflussen.
Erst mal zum Komplex Haus/Eigentum:
Du hast eingangs von "unserem gemeinsamen Haus" geschrieben. Das verstehe ich so, dass Ihr beide Noch-Ehegatten jeweils zur Hälfte Miteigentümer des Hauses seit. Für Dich bedeutet das, wie weiter oben schon erläutert, dass Dein Miteigentumsanteil nur so lange nicht als Vermögen verwertet (= verkauft) werden muss, wie Du selbst dort wohnst. Sobald das Haus oder eine abgeteilte Wohnung vermietet wird fällt dieser Schutz weg.
Wenn die "untere Wohnung" im Hinblick auf die Größe für Dich und die Kinder ausreicht wäre es natürlich sinnvoll, wenn Ihr dort wohnen bleiben könntet. Um das hinzukriegen, müsste das Haus wohl in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Das geht, wenn die obere Wohnung durch einen eigenen Eingang erreichbar ist.
Die untere Wohnung müsste dann in Dein Eigentum übergehen, während die obere im Eigentum Deines Ehegatten verbleibt. Ich denke mal, dass der Alg II-Träger das nicht als Vermögenszuwachs (= Einkommen) werten würde, weil es wirtschaftlich keinen nennenswerten Unterschied macht, ob Dir die Hälfte des gesamten Hauses oder eine Hälfte ganz gehört.
Diese wirtschaftliche Trennung ließe sich evtl. durch einen Trick erreichen, nämlich durch den vorzeitigen Zugewinnausgleich. Normalerweise findet der Zugewinnausgleich erst im Zuge einer Ehescheidung statt, man kann ihn aber auch schon vorher regeln. Das hätte (im Hinblick auf das Alg II) den Vorteil, dass Du nichts hinzuerwirbst, also nichts als Einkommen anzurechnen ist, sondern nur auseinandergerechnet und einzeln zugeordnet wird.
Um eine solche denkbare Lösung anzupacken müsst Ihr aber unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu brauchst Du eine/n Anwalt/Anwältin, der/die sowohl fit im Familienrecht als auch im Sozialrecht (Alg II-Fragen) ist. Deswegen kann ich Dir nur empfehlen, einige Mühe und Sorgfalt für die Auswahl einer solchen Person aufzuwenden.
Für einen Umzug sehe ich jedenfalls in der augenblicklichen Situation leider keine Chance. Die ARGE argumentiert zurecht, dass ja Wohnraum zur Verfügung steht. Erst wenn das Haus aufgeteilt und die untere Hälfte u.U. zu klein für Dich und die Kinder ist wird sich daran denken lassen - denke ich jedenfalls.
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