Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was muss ich alles tun was beantragen?
ChAoSpRiNzEsSiN
05.05.2006, 02:27
Hallo
Kenne mich mit den ganzen behördengängen gar nicht aus und hab auch ein bischen angst davor.Bin seit 2003 arbeitlos:(.Bisher aber nicht gemeldet habe lange zeit gedacht ich schaff es auch ohne unterstützung vom staat ;) aber jetzt bin ich an einer stelle (habe nie aufgehört mich zu bewerben aber leider bisher ohne erfolg) an der ich so nicht weiter machen kann(ohne eigenes einkommen).Ich wohne in einer eheähnlichen gemeinschaft (wg - wirklich gute freunde - er unterstützt mich auch sehr finanzell momentan)er hat ein festes einkommen.Wird das angerechnet?bekomm ich dann überhaupt etwas?Ich weiss gar nicht genau was ich beantragen muss bzw wo ich den antrag herbekomme,mir ist klar das ich mich erstmal arbeitlos melden muss;) aber wie geht es dann weiter?Momentan habe ich nicht mal das geld meinen personalausweis neu zu beantragen (ist seit ende april abgelaufen) und da mein mitbewohner schon für alles aufkommt (miete strom etc etc)hat er auch nichts über!wir wohnen in einer 41qm großen wohnung,ist das zu groß?muss ich dann ausziehen?Weiss mir bei so behördendingen gar nicht zu helfen.Momentan habe ich auch kein konto (hab kein geld für die kontoführungsgebühren)kann mir jemand helfen?die groben abläufe die ich tätigen muss erläutern?oder hab ich vielleicht auf nichts einen anspruch?weil ich mich nicht sofort arbeitslos gemeldet habe?Hab soviele fragen :).Vielen dank im vorraus :) (tschuldigung für das wirre durcheinander*g*geht um diese uhrzeit grade nicht besser :D)
StephanK
05.05.2006, 08:14
:welcome: Hoheit :wink:
dem Chaos begegnest Du am besten, indem Du eine Reihenfolge in die Dinge bringst, die erst mal abzuklopfen sind.
1. Es könnte sehr gut sein, dass von Deinem früheren Job her noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn Du dort sozialversichert warst und nicht nur kurz (> 1 Jahr) gearbeitet hast. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld, für den Du schließlich Versicherungsbeiträge gezahlt hast, verfällt nämlich nicht so schnell.
Deswegen Schritt 1: Abklären, wie lange Du zuvor gearbeitet hast und sozialversichert warst.
2. Wenn das über ein Jahr war, hast Du aller Wahrscheinlichkeit nach noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, den Du nur geltend machen musst, sprich: einen Antrag stellen. Die Formulare dafür gibt's meines Wissens nicht im Internet, also bitte bei der Arbeitsagentur holen. Wie hoch das Arbeitslosengeld ungefähr wäre/sein wird, kannst Du hier (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php) selbst berechnen.
3. Lies das Merkblatt "Ihre Rechte - Ihre Pflichten" (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/merkblatt1.pdf) der Arbeitsagentur durch.
4. Leider wirst Du, auch wenn Du noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, zuerst eine Sperrzeit von einer Woche wegen verspäteter Arbeitslosmeldung bekommen; daran führt kein Weg vorbei.
5. Wenn wider Erwarten kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht oder Dein Arbeitslosengeld sehr niedrig sein sollte (über 'n Daumen: < 600 €) würde die Frage nach Arbeitslosengeld II sich stellen. Aber ich denke, die damit zusammenhängenden Fragen können wir einstweilen zurückstellen, weil ich nicht damit rechne, dass es "so weit kommen wird".
6. Ein Konto brauchst Du. Arbeitslosengeld wird nicht bar ausgezahlt. Es gibt Banken, die Girokonten (ohne Überziehungsmöglichkeit!) kostenlos führen. Bitte informiere Dich dazu, sei aber auch vorsichtig, was versteckte Bankgebühren angeht.
So weit mal für's erste.
ChAoSpRiNzEsSiN
05.05.2006, 12:31
Hallo StephanK,
Danke für deine antwort :D .
Mein früherer Arbeitsplatz war eine ausbildung,leider aber nur etwas über ein halbes Jahr :sad: .War eine schulische ausbildung (bekam Bafög damals)und ich hab mich abgemeldet() weil es mir nahegelegt wurde ;).Musste danach nämlich für fast ein jahr in eine stationäre Psychatrie aufgrund meiner Vergangenheit([b]hat das irgendwelche auswirkungen,bzw muss ich das irgendwie erwähnen?)(damals habe ich noch bei meinen eltern gewohnt in NRW).wurde nach dem aufenthalt einem betreuten wohnen zugewiesen (dort musste ich nichts beantragen weil ich die kostenübernahme bekam für ein jahr).Ich bin allerdings schon nach ein paar monaten schon ausgezogen weil ich mit den anderen in der wg nicht klar kam und bin dann hierher zu meinem besten freund gezogen.(er ist zu dem zeitpunkt dann bei seiner schwester ausgezogen und wie haben zusammen die wohnung hier angemietet (beide im mietvertrag)..die wohnung ist relativ klein (41,81qm/ 256€uro Miete).Dh.ich muss im Wohnzimmer auf der couch schlafen da nur ein schlafzimmer zur verfügung steht und das natürlich er nutzt ;)(er zahlt momentan ja auch alles),hab dann auch ein bischen angst das die denken könnten wir sind ein paar oder so ;) (hab hier schon einiges darüber gelesen).Denn abgesehen vom schlafen teilen wir uns ja alles!
Es ist ja auch nicht so das ich die zeit seitdem nicht nach arbeit gesucht hätte (denn würde schon gerne wieder arbeiten).Dachte nur ich schaffs aus eigenen Kräften einen arbeitsplatz zu finden,diese hoffnung ist aber so langsam erloschen.Allein letzten montag habe ich 30 bewerbungen geschrieben,auf fast alle eine absage kassiert.Und manche haben sich nicht mal die mühe gemacht.Kann aber belegen das ich ja arbeitswillig bin,würd dann auch 1eurojob oder minijob machen wenn sie mir einen anbieten könnten :)
Ich frage mich nur auch ob ich überhaupt einen leistungsanspruch habe wenn sie (wie ich denke)annehmen werden das wir hier in einer eheähnlichen gemeinschaft leben.Da mein mitbewohner monatlich netto ca 1.000euro raus hat.Das klingt jetzt relativ viel,aber nach abzug aller laufenden kosten bleibt uns eigentlich nur für die hälfte des monats genug geld für nahrungsmittel. :sad:
Wenn ich mich Arbeitslos melden brauche ich ja sicherlich meinen Personalausweis,aber der ist ja seit ende des letzten monats abgelaufen(und hab kein geld für einen neuen momentan denn unser geld für den monat mai ist schon weg)geht das dann trotzdem?
Danke für eure mühe :)
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