ALN - Robot
12.09.2007, 11:20
Gericht: Sozialgericht Duisburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 16.08.07
Aktenzeichen: S 17 AS 297/07 ER
Kernaussage: Das Vermögen in Form einer Lebensversicherung muss auch dann verwertet werden, wenn deren Rückkaufwert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt (im entschiedenen Fall 26,8 %).
Die 10 %-Grenze in den Durchführungshinweisen der Arbeitsagentur zu § 12 SGB II binden das Gericht nicht.
Eine besondere Härte ist, die vor der Verwertung schützen könnte, ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht gegeben, weil kein atypischer Einzelfall vorliegt.
Das entschied das Sozialgericht Duisburg in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss vom 16. August 2007, AZ: S 17 AS 297/07 ER).
Entgegen einer Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit müssten Hilfebedürftige bei einem Verkauf auch einen Verlust von mehr als zehn Prozent des Vermögenswertes hinnehmen, so die Richter.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=71048&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Es ist noch nicht bekannt, ob dieser Beschluss rechtskräftig geworden ist oder vom Antragsteller dagegen Beschwerde eingelegt wurde.
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 16.08.07
Aktenzeichen: S 17 AS 297/07 ER
Kernaussage: Das Vermögen in Form einer Lebensversicherung muss auch dann verwertet werden, wenn deren Rückkaufwert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt (im entschiedenen Fall 26,8 %).
Die 10 %-Grenze in den Durchführungshinweisen der Arbeitsagentur zu § 12 SGB II binden das Gericht nicht.
Eine besondere Härte ist, die vor der Verwertung schützen könnte, ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht gegeben, weil kein atypischer Einzelfall vorliegt.
Das entschied das Sozialgericht Duisburg in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss vom 16. August 2007, AZ: S 17 AS 297/07 ER).
Entgegen einer Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit müssten Hilfebedürftige bei einem Verkauf auch einen Verlust von mehr als zehn Prozent des Vermögenswertes hinnehmen, so die Richter.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=71048&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Es ist noch nicht bekannt, ob dieser Beschluss rechtskräftig geworden ist oder vom Antragsteller dagegen Beschwerde eingelegt wurde.