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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Obdachlosigkeit wegen eidesstattlicher Versicherung droht


fridolin
02.06.2005, 00:51
Hallo,
als ehemaliger Selbständiger der wie tausende andere auch Ende der 90er Pleite ging landete ich zuerst beim Sozialamt und nun seit 1.1. bei Hartz IV. Schon das Sozialamt und nun die ARGE SGBII noch viel mehr drohen mir die Miete nicht mehr zu übernehmen, wenn ich mich nicht um Senkung der Mietkosten, sprich Umzug in eine andere Wohnung bemühe. Nun musste ich durch die Pleite eine eidesstattliche Versicherung leisten, die auch regelmäßig wiederholt wird. Deswegen aber bekomme ich nirgendwo mehr eine Wohnung, selbst bei Baugenossenschaften nicht mehr. Das ist zwar bei denen nicht offiziell (da im höchsten Maße sittenwidrich) aber in einer "schwachen" Minute erzählte mir ein Mitarbeiter einer solchen Baugenossenschaft, dass es Anweisung der Geschäftsleitung sei, an Leute mit EV keine Wohnung zu vermieten. Er sagte auch, dass er sicher sei, dass es bei allen Genossenschaften gleich gehandelt werde. Und tatsächlich, zuerst bekam ich Angebote für Wohnungen und dann, als die über die Schufa mitgeteilt bekamen, dass EV vorliegt, seit einem Jahr nichts mehr. An private Makler brauche ich mich gar nicht zu wenden, da ich gelesen habe, dass diese Praxis bei denen schon seit Jahren so gehandhabt wird. Das Amt bzw. jetzt die Arge SGBII glaubt das nicht und bei einem Anruf des Sachbearbeiters wurde das auch kategorisch abgestritten (klar, zugeben können die das ja auch nicht). Ich bräuchte weitere Beispiele von Menschen denen es genau wie mir ergeht (vorzugsweise aus Hamburg), um diese Sache beweisen zu können und diese Sauerei aufdecken zu können.
Gruss fridolin

StephanK
02.06.2005, 09:11
Hallo Fridolin :welcome:

es ist eine ziemlich üble Klemme, in die Du da geraten bist...

Private Vermieter ohne zwischengeschalteten Makler könnten vielleicht ein Ausweg sein, weil sie wohl kaum Schufa-Auskünfte anfordern ... andererseits legen sie eher Wert auf "geordnete Verhältnisse" als institutionelle Vermieter und lehnen Arbeitslose häufig generell ab.

Hinsichtlich des Drucks, den die ARGE macht, sehe ich allenfalls die Möglichkeit, sich auf die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu berufen, denn der Wohnungswechsel ist Dir objektiv nicht möglich, und diese Sechsmonatsfrist, während der "unangemessen hohe" Kosten der Unterkunft getragen werden, gilt auch nur "in der Regel", von der Deine Situation eine Ausnahme darstellt.

Ohne Rechtsstreit wirst Du die ARGE aber dazu sicherlich nicht kriegen. Versuche - obwohl das natürlich schwierig ist - Dein Problem mit dem Wohnungsmarkt möglichst präzise zu belegen.