Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Unterbrechung bei Klinikaufenthalt in Schwangerschaft
kaja010505
05.05.2006, 08:46
Hallo,
ich beziehe ALG I und bin im 4.Monat schwanger. Aufgrund von Komplikationen bin ich zur Zeit im Krankenhaus. Es ist zu erwarten, dass ich mehr als 6 Wochen - event. sogar bis zum Ende der Schwangerschaft -nicht arbeitsfähig sein werde.
Ist es richtig, dass ich zunächst für 6 Wochen das ALG I weiter bekomme?
Anschließend habe ich Anspruch auf Krankengeld in Höhe des ALG I ?
Verlängert sich mein Anspruchszeitraum durch den Bezug von Krankengeld?
Wo finde ich Informationen / Welche Paragraphen regeln dies ?
Habe ein wenig Angst, dass mir die Zeit wegläuft und ich keinen neuen Job finde - bin zur Zeit kaum fähig Bewerbungen zu schreiben, geschweige denn Vorstellungsgespräche wahrzunehmen!
Vielen Dank für EURE Hilfe - Danke !!!!
Daniela
Die Ägypter
05.05.2006, 10:32
Hallo Katja,
alles korrekt! Du beziehst zunächst dein ALG I weiter und erhältst dann Krankengeld in Höhe ALG I! Innerhalb der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhältst du dann Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung in Höhe von ALG I. Die nachgeburtliche Schutzfrist ist eine "Pflichtveranstaltung" und kann nicht "abgewählt" werden, weil du definitiv nicht arbeiten darfst und demzufolge auch kein reguläres ALG I beziehen kannst. Auf die vorgeburtliche Mu-Schu-Phase kann seitens der Mutter verzichtet werden = ändert aber - solange du arbeitslos bist - nichts an der Einkommenssituation.
6 Wochen vor Auslauf nachgeburtliches Mutterschaftsgeld ist Antrag auf ALG II zu stellen, es sei denn du stehst dem Arbeitsmarkt noch teilweise zur Verfügung - hierfür muss allerdings eine Kindesunterbringung nachgewiesen werden. Auch muss noch ein rechnerischer Anspruch auf ALG I bestehen.
Ansonsten hast du insgesamt 3 Jahre den Anspruch zuhause für dein Kind sorgen zu dürfen und musst in dieser Zeit - auch unter ALG II dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Solltest du einen anderen Weg gehen wollen, musst du bereits jetzt dein Kind in einer U3-Unterbringung anmelden, allerdings gibt es diese zumeist nur Teilzeit/Halbtags und du erhältst dann - sofern noch Anspruch auf ALG I besteht nur hälftiges ALG I (und musst dann erg. ALG II beziehen).
Es macht also Sinn ggf. Rest-Ansprüche auf ALG I in die Phase nach der Erziehungszeit "hinüberzuretten", weil die Kindesunterbringung ab dem 3. LJ des Kindes deutlich einfacher geregelt ist.
Denk auch daran, ggf. Stiftungsgelder zu beantragen und zeitnah halt Erziehungsgeld/Elterngeld sowie Kindergeld.
kaja010505
05.05.2006, 10:42
Hallo,
vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort:
Eine Frage wurde nicht beantwortet :
Verlängert sich mein Anspruchszeitraum durch den Bezug von Krankengeld?
Ich werde wohl die nächsten Monate "liegen" müssen. Also mehr als 6 Wochen krank geschrieben sein. Ersetzt das Krankengeld das ALG I oder verschiebt sich mein Amspruchzeitraum nach hinten ??
Wo finde ich Informationen / Welche Paragraphen regeln dies ?
Vielen Dank nochmals für EURE Hilfe !!!!
Daniela
StephanK
05.05.2006, 11:10
Keine Sorge: Dein Alg-Anspruch verschiebt sich zeitlich nach hinten. Das ergibt sich daraus, dass die Tatbestände, die die Anspruchsdauer mindern, in § 128 SGB III abschließend aufgezählt sind. Während des Krankengeldbezuges ruht Dein Alg-Anspruch (§ 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) - und das "ruhen" kannst Du wörtlich nehmen: er ist sozusagen in Narkose und wird dann wieder zum Leben erweckt... :-)
Seebarsch
07.05.2006, 21:06
Die Regelungen zur Leistungsfortzahlung findest du hier:
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312600
Regelungen zum Krankengeld im SGB V § 40 ff
Hinsichtlich der Anspruchsdauer gelten die Regelungen des § 128 SGB III.
Besonders zu beachten ist die Tatsache, dass sowohl der Bezug von Krankengeld als auch die Erziehungszeit bis zum vollendeten 3 Lebensjahr des Kindes (Wenn Beschäftigung oder Lohnersatzleistung unterbrochen wird) als versicherungspflichtige Zeit berücksichtigt wérden und somit einen neuen Anspruch auf Alg 1 bilden können.
Für den Fortgang der Schwangerschaft wünsche ich alles Gute !!!!!
:P
kaja010505
10.05.2006, 15:34
VielenDank für die Antworten hat mir sehr geholfen!!
Danke !!! 8) 8) 8)
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