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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : War die Entscheidung unrecht ?


Starfire
21.09.2007, 01:09
Ich bin 23 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern. Letztes Jahr wurde meine Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und eine mit meinen Eltern gegründet die vorher keine hatten. Ausserdem habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen.

Ich hatte mal gehöhrt dass das so nicht richtig war. Stimmt das ? Und kann ich das wieder Rückgängig machen ?

Ausserdem bin ich Sehbehindert und so auf öffentliche Verkehrsmittel angewiessen. Da hier aber nur sehr selten Busse fahren und ich so eigentlich nichts machen kann und auch nicht zu einer möglichen Arbeit fahren kann ist dies ein Grund auszuziehen ?

Danke für eure Antworten

fragi
21.09.2007, 08:12
Hallo Starfire,

ich verweise erstmal auf die U25 Faq (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?f=219) hier im selben Forum.

Ich hatte mal gehöhrt dass das so nicht richtig war. Stimmt das ? Und kann ich das wieder Rückgängig machen ?

Doch, leider stimmt das so... solange du im Haushalt der Eltern wohnst, und dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen Bedarf zu decken, gehörst du leider in die BG der Eltern.


Umzug ist nur möglich, wenn du am Stichtag 17.02.2006 nicht bei deinen Eltern gewohnt hast... dann könntest du ausziehen.

Mit dem Argument wegen Arbeit und der Erreichbarkeit wirst du wohl nur weiter kommen, wenn du eine Arbeit in Aussicht hast, sonst wird die ARGE da wohl abblocken... :(

StephanK
21.09.2007, 08:32
:welcome: Starfire,
während Deiner Ausbildung hast Du eine Ausbildungsvergütung bekommen und hattest deswegen für Dich selbst genug zum Leben. Deswegen hast Du mit Deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Das Gesetz sieht das so vor, weil man Dir nicht zumuten will, von Deinem ersten selbst verdienten Geld noch etwas für Deine Eltern abzuknapsen.
Jetzt bist Du anscheinend arbeitslos und gehörst deswegen wieder zur Bedarfsgemeinschaft, und zwar bis zu Deinem 25. Geburtstag, wenn Du nicht vorher Arbeit findest. Das ist vom Gesetz so vorgesehen.

Der einzige Weg, das zu ändern, wäre auszuziehen. Das aber ist wegen Deines Alters schwierig. So lange Du keine 25 bist, wird Dir eine eigene Wohnung nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt, z.B. wenn Du einen neuen Job hast und ihn von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichen kannst. Diesen neuen Job musst Du aber erst mal haben. Ein Umzug nur zum Zweck, in der nächstgrößeren Stadt vielleicht größere Chancen auf einen Job zu haben wird sehr wahrscheinlich nicht finanziert werden.
Man kann Dir also nur empfehlen, Jobs auch außerhalb Deines Wohnortes zu suchen. Wenn Du eine Zusage hast, wird auch der Umzug kein Problem mehr sein.

Starfire
21.09.2007, 08:47
Sie hatten allerdings keine BG ich aber schon.

fragi
21.09.2007, 09:08
Sie hatten allerdings keine BG ich aber schon.

Während der Ausbildung bist du nicht ALG II Berechtigt in dem Sinne, daher keine BG...
Es ist aber so, dass man U25 eigentlich immer zu den ELtern gerechnet wird, weil der Gesetzgeber einem nicht zutraut, das selbst zu regeln. Dass es heute in vielen Fällen eher andersrum ist wird da unter den Tisch geschoben...

Sobald du wieder bedürftig wirst, fällst du wieder in die BG deiner Eltern die dann in dem SInne neu gegründet wird... das Gesetz ist nicht schön, aber leider ist es so :wut:

Starfire
21.09.2007, 11:38
Danke für die zügigen Antworten