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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft?


Mangron
21.09.2007, 05:40
Hallo erst mal =)
Ich bin seit ca einem Jahr Arbeitslos und muss nun mein ALG2 beantragen ... allerdings verwirrt mich Punkt 3 etwas ... Fällt mein Fall nun unter eine Bedarfs- oder einer Haushaltsgemeinschaft?

Kruz zur Geschichte warum ich verwirrt bin:
Meine Mutter ist verstorben als ich 14 Jahre alt war und zu meinem Vater habe ich keinerlei Kontakt. Das Sorgerecht bekam mein Bruder mit seiner Frau. Als ich 18 wurde ist logischerweise das Sorgerecht verfallen. Vor ca 1,5 Monaten hat sich mein Bruder von seiner Frau getrennt und ist ausgezogen. Ich wohne dennoch bei meiner (NOCH) Schwägerin und ihren 3 Kindern. Wie ist das nun? Unter was genau fällt diese Situation? Falls es von nützen sein sollte -> Meine (NOCH) Schwägerin ist voll berufstätig und die Kinder sind 13, 11 und 5 Jahre alt. Ich habe in der Wohnung ledeglich mein Zimmer aber kein eigenes Bad/Küche. (Bilde mir ein das diese Informationen evtl eine Rolle spielen)

Zwar nicht zu dem oben genannten Thema aber dennoch eine wichtige Frage! Natürlich muss ich auch Geld an meine (NOCH) Schwägerin abgeben. Muss ich dazu einen Untermietvertrag aufsetzen oder nicht?

Ich danke euch schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten =)

fragi
21.09.2007, 08:21
Hallo Mangron,

ich sage eindeutig, Haushaltsgemeinschaft.

Du könntest nur bei den "Eltern" zur Bedarfsgemeinschaft eindeutig herangezogen werden... Bei der Schwägerin nicht.

Ein untermietvertrag wäre schon sinnvoll, denn dann bekommst du auch Geld für die Kosten der Unterkunft. Allerdings aufgepasst, der Mietvertrag muss die Untervermietung zulassen, bitte vorher mit dem Vermieter abklären.

Ihr müsst es so machen, dass ihr bei den Flächen folgendes beachtet:
Die m² deines Zimmers voll angeben
Die m² von gemeinschaftsräumen prozentual an der anzahl der bewohner.
Beispiel: Das Bad hat 10m², ihr lebt zu 5 im Haushalt, daher kommen in deinen Untermietvertrag nur 2m² davon.

Eine andere Frage ist, was ist mit deinem Vater. Er wäre eigentlich noch Unterhaltspflichtig für dich, und die ARGE wird dich danach auch fragen. Hier müsste sich ggf. mal drüber unterhalten werden. Auch wenn dein Bruder und deine Schwägerin das Sorgerecht haben, bleibt dennoch eine Unterhaltspflicht!

Wie sieht es mit Kindergeld aus? Bekommt deine Schwägerin das für dich?

Mangron
21.09.2007, 17:36
Ich danke dir fragi =D

Also mein Vater hat (seit dem ich bei meiner Schwägerin lebe) keinen Unterhalt gezahlt. Da meine Mutter verstorben ist wüsste ich nicht wen ich sonst fragen könnte ob er jemals etwas gezahlt hat :confused:

und das Kindergeld kommt ein meine Tasche :)