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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollzeitjob für Leute mit Pflegefall im Haus


Renate
05.05.2006, 11:47
Guten Morgen,

nachdem ich gestern abend feststellte, dass die RTL-Info, die im Fernsehen für ALG II-Empfänger angepriesen wurde, wieder auch nur ausgemachter Blödsinn ist, fand ich Euch beim Surfen, ob ich nicht doch noch was finde.

Also, dann will ich mich mal vorstellen.

Bin 52, gelernte Industriekauffrau, habe lange in diesem Beruf gearbeitet und auf Steuerklasse 5 (mein Mann verdiente als Fliesenleger noch mehr) viele Steuern und Sozialabgaben an diesen Staat entrichtet.
Trotz vier Kindern, denn auf die hat lange Zeit immer meine Mama aufgepaßt.
Die sind jetzt erwachsen. Teils auch von Arbeitslosigkeit betroffen, teils auch nicht und recht erfolgreich im Beruf. Ich habe auch 3 Enkel.

Meine Mama ist nun heute ein Pflegefall, und zwar ist man das, wenn man im Rollstuhl sitzt, nicht mehr alleine zum Klo kommt und so, immer noch in der Pflegestufe 1. Die Person, die einen als Familienmitglied betreut, kriegt ganze 205 Euro von der Krankenkasse (die sind allerdings anrechnungsfrei - nur indirekt, denn meine Mama kriegt Sozialhilfe, weil ihre Rente unter dem Satz liegt und da sagen die dann wieder, sie sei ein Familienmitglied und wir müssen die Generalkosten tragen, sprich genausogenommen Unterhalt zahlen, den wir nicht absetzen können, weil es Unterhalt ja jetzt nicht mehr gibt - schlauer Schachzug vom Staat) :patsch: .
Sie klagt grad (na ja ich, weil meine Mama komplett senil ist und kaum mehr weiß, wie sie heißt) in der 2. Instanz vor dem Sozialgericht in Schleswig - schaun wir mal, wenn es denn sein muss, gehe ich damit bis vor das Bundesverfassungsgericht, dieweil es einen Paragraphen gibt, der da sagt (SGB XII 36, Absatz weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf), also steht da, wenn denn die Haushaltsgemeinschaft wegen der Pflege ist, darf man nicht von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen. Wurde mir auch von der Landesregierung Schleswig-Holstein bestätigt, aber der Kreis Plön sieht das anders und in der 1. Instanz haben wir trotz des Schriebs des Regierung verloren. Tja. :lol:

Reicht nicht an Ärger. Mein Mann kann als Fliesenleger nicht mehr arbeiten, mit über 50 sind irgendwann die Knie im Eimer. Macht jetzt was mit arbeitslosen Jugendlichen (Anleiter), sind nur 32 Stunden die Woche und wird so schlecht bezahlt, dass er noch 70 Euro ALG II bekommt.

Was macht man jetzt mit mir? Ich kriege ein Schreiben, ich könne ja Vollzeit arbeiten. Habe bei der Landesregierung nachgefragt, die haben das bestätigt, muss sich aber mit der Pflege vereinbaren lassen.

Nun würde ich gerne Freitags oder so jobben oder online. Online findet man eigentlich nur Betrüger. Suche Euch die nachher mal raus, weil ich sah, Ihr habt hier eine Rubrik dafür. Wenn man das dem Arbeitsamt meldet, glaubt Ihr, die nehmen das raus? Nö. :kotz:

Na ja, kennt Ihr sicher alle. Wenn man alt ist, will einen sowieso keiner mehr, selbst die jungen Leute haben ja schon Probleme. Nur eins meiner Kinder hat einen Superjob, eine Tochter machte sich aus reiner Verzweiflung selbständig und noch läuft es, die anderen beiden sind auch von Arbeitslosigkeit betroffen.

Nur, jetzt machen die mir wegen 70 Euro auch noch Ärger.

Und mein Mann findet auch nichts, was anständig bezahlt würde.

Hat jemand mit den Schikanen an Leuten, die zu Hause einen Pflegefall haben, Erfahrungen?

Ansonsten, super, die Seite.

Gruß
Renate
:Respekt:

StephanK
13.05.2006, 12:01
:welcome: Renate,
Du schreibst Ich kriege ein Schreiben, ich könne ja Vollzeit arbeiten. Habe bei der Landesregierung nachgefragt, die haben das bestätigt, muss sich aber mit der Pflege vereinbaren lassen.... und zwar auch auch, was die Zeitlage angeht, siehe die Durchführungshinweise zu § 10 SGB II (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-10-20041230.pdf), Seite 8. Das ist wichtig, weil die gleichen 90 Minuten, die bei Pflegestufe I als Zeitaufwand anerkannt werden, etwas ganz anderes bedeuten, wenn sie sich nicht in zwei "Einsätzen" morgens und abends erledigen lassen, sondern über fünf Anlässe über den Tag verteilen.

Dass bei den Stellenangeboten der Arbeitsagentur eine ganze Menge von sehr zweifelhafter Seriosität sind, ist leider wahr und ein hier schon oft diskutiertes Problem, das anscheinend nicht in den Griff zu kriegen ist.

Das juristische Problem mit der Sozialhilfe liegt, wenn ich es recht verstanden habe, darin, dass die Ausnahme in § 36 Satz 3 Nr. 2 SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__36.html) nicht anerkannt wird, obwohl die Voraussetzungen dafür doch wohl eindeutig vorliegen. Allerdings verstehe ich trotzdem nicht so ganz, welche praktische Bedeutung das haben sollte, denn als Alg II-Bezieher ist bei Euch "jungen" die Voraussetzung in Satz 1 "soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen nicht erwartet werden kann" ohnehin nicht gegeben. :?:

Renate
13.05.2006, 13:18
Hallo Stephan,

danke für die nette Begrüßung und die beiliegenden Links, vor allen Dingen den ersten über die Zumutbarkeit von Arbeit bei einem Pflegefall. :danke:

Wegen dem Paragraphen 36 ist das in der Praxis bei uns so:

Schau was hier steht:

Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht für nachfragende Personen,

2.


die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zu dem Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.

Also das trifft auf meine Mama zu.

Sie kriegt aber nicht 345 Euro, sondern 276 wie ein Kind unter 18, begründet wird das mit einem diffusen Geseier, wo kein Mensch durchblickt und unter anderem begründet damit, dass sie ja behindert sei.

Nun, das Antidiskriminierungsgesetz sollte für uns in dem Fall nicht unbedingt schädlich sein.

Die Verhandlung war schon - schriftlich, weil meine Mama ja gar nicht transportfähig ist - aber bisher war noch nichts in der Post. Wenn ich das Ergebnis habe, erzähle ich es Euch.

Wenn wir verloren haben sollten, lege ich, falls wir nicht vor dem Bundesgerichtshof nochmal klagen müssen, Verfassungsbeschwerde ein. Geht ja erst, wenn alle möglichen Instanzen durch sind.

LG
Renate
:D

StephanK
13.05.2006, 14:36
Den § 36 SGB XII hatte ich mir schon angesehen.

Sie kriegt aber nicht 345 Euro, sondern 276 wie ein Kind unter 18, begründet wird das mit einem diffusen Geseier, wo kein Mensch durchblickt und unter anderem begründet damit, dass sie ja behindert sei.Ich denke, das lässt sich schon aufklären: Nach § 42 Nr. 1 SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__42.html) bekommt sie den Regelsatz, und zwar für sie maßgeblichen nach § 28 SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__28.html). Dort steht, dass die Höhe des Regelsatzes die jeweilige Landesregierung festlegt. Das hat sie auch getan, nämlich in § 2 der schleswig-holsteinischen Regelsatzverordnung (http://sh.juris.de/sh/gesamt/SGB2RegSatzV_SH_2005.htm#SGB2RegSatzV_SH_2005_P3) - und der sieht für Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres einen Regelsatz von 276.- € vor. In der Sozialhilfe wird - anders als beim Alg II - zwischen Haushaltsvorstand ("Vater kriegt das größte Stück") und Haushaltsangehörigen unterschieden; Deine Mutter ist Haushaltsangehörige. Dass sie nur € 276.- bekommt, entspricht also der gesetzlichen Regelung.

Wenn man allerdings den Abs. 5 des § 28 SGB XII ansieht, kommt man in's Staunen: Wäre sie nämlich außerhalb, z.B. einer anderen Pflegefamilie untergebracht, müsste der Sozialhilfeträger die tatsächlichen Kosten bezahlen "soweit sie einen angemessenen Umfang nicht übersteigen" und nicht nur die pauschalen 276 €. Darin liegt in einem Fall wie Eurem, die Ihr selbst auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen seit und folglich nichts erübrigen könnt, eine Ungleichbehandlung, die zumindest fragwürdig ist.

Übrigens liegen Rechtsfragen, die den bei Euch anstehenden recht ähnlich sind, derzeit dem Bundessozialgericht (http://www.bundessozialgericht.de/Rechtsfragen/sen09b.htm) vor. Wann sie entschieden werden, ist im Augenblick aber noch nicht abzusehen. Interessanterweise stammen die Fälle vom Sozialgericht in Schleswig!

Renate
13.05.2006, 17:27
Aha, also sind wir da nicht die Einzigen, die das nicht gerecht finden.

Danke.
Renate
:D

Renate
13.05.2006, 17:38
Habe noch was vergessen.

Ich kam halt drauf, mich darüber aufzuregen, weil vor einer Weile noch eines unserer Kinder zu Hause lebte.

Unser Sohn ging noch bis letzten Sommer halt zur Schule und ist dann mit einem Praktikum, das er für sein geplantes Studium brauchte, in eine WG gezogen - wo ja auch keiner von einer Haushaltsgemeinschaft redet.

Nun freuten wir uns, dass anders als vorher unser Sohn also den vollen ALG II-Regelsatz bekam - mein Mann verdiente damals halt auch schon so wenig wie jetzt - meine Mutter hatte, als das Grundsicherungsgesetzt eingeführt wurde, eine Weile anders als vorher in der Sozialhilfe geregelt, übrigens den Satz eines alleinstehenden Haushaltsvorstands bekommen.

Jetzt nach Hartz IV dann machte man sie aber wieder zum Haushaltsmitglied. :patsch:

Ja, da ist mir dann der Kragen geplatzt.

LG
Renate

Also ich halte Euch auf dem Laufenden, auch darüber, was das Arbeitsamt mit mir veranstaltet.

Auf jeden Fall haben sie es akzeptiert, als ich gesagt habe, wenn ich denn an einem Mittwoch vorstellig werden soll vormittags, dann möchte man mir bitte eine Pflegekraft nach Hause schicken (ich habe für meine Mutter ja diesen Zusatzschein mit dem besonderen Beaufsichtigungsbedarf für senile alte Menschen, wo ich mir, wenn ich mal ausgehen möchte, einen "Oma-Sitter" holen darf), ich würde es aber einfacher finden, sie würde mich an einem Freitag bestellen, weil da mein Mann dienstfrei hat und auf meine Mama aufpassen könnte.

Sind sie drauf eingegangen.

Also schaun wir mal.

PS: Ich traf unlängst einen alten Bekannten in der Stadt, dessen Frau auf ein Spenderherz wartet und deswegen im Rollstuhl sitzt. Beide sind 60. Man nervt ihn übrigens auch mit der Jobvermittlung, aber nicht nur das, sondern auch damit, dass die Wohnung, in der er ein lebenslanges Wohnrecht hat, nur Nebenkosten bezahlen muss, was ungefähr 200 Euro im Monat sind, nun zu groß sei und die beiden dort deswegen ausziehen sollen :s???: - Also St. Bürokratius life, gelle.

LG
Renate