PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortentwicklungsgesetz ==> Vermögensfreibeträge ???


roli
05.05.2006, 19:18
Hallo,

sind jetzt mit Verabschiedung dieses "Fortentwicklungsgesetzes" auch die Vermögensfreibeträge definitiv geändert worden?

Wenn ich das noch richtig im Kopf war der Vermögensfreibetrag pro Person 200 Euro x Lebensalter (max 13.000 Euro) + die 750 Euro und für anerkannte Altersvorsorge nochmal 200 Euro x Lebensalter. Stimmt doch, oder ?

Welche Vermögensfreibeträge sind dann nach inkraft treten des o.g. Gesetzes gültig ? Ab wann sind die neuen Regelungen gültig ?

mfg
roli

StephanK
05.05.2006, 21:46
Die Frage kommt zu früh, denn das "Fortentwicklungsgesetz" ist noch keineswegs beschlossen, sondern es ist noch nicht mal der Gang der Gesetzgebung angeleiert, d.h. es ist weder im Bundestag noch im Bundestag eingebracht. Die einzige verlässliche und einigermaßen detaillierte Information stammt aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales und enthält eine Auflistung der vorgesehenen Änderungen, wie sie voraussichtlich im Gesetzentwurf stehen werden. Dieses Papier (PDF-Datei) findest Du hier (http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/Pressemitteilungen-Pressetermine-Anhaenge/2006-05-03-SGB-II-fortentwicklungsgesetz,property=pdf,bereich=bmas,s prache=de,rwb=true.pdf). Mit Verbesserungen im Gang des Gesetzgebungsverfahrens wird freilich kaum zu rechnen sein. Das Inkrafttreten ist für irgendwann im zweiten Halbjahr dieses Jahres vorgesehen.

Betroffener
06.05.2006, 15:48
Nachtrag:

Zur Einführung der meisten Gemeinheiten aus diesem "optimierenden" Fortführungsgesetz ist aktuell der 01. August 2006 vorgesehen.

Selbst wenn der aktuelle Vermögensfreibetrag bei 200 € bleibt, müsste man bei der Berechnungsweise 200 € x Lebensjahre, immerhin 65 alt sein, um diesen zu erreichen. Bei geplanten nur 150 € kämen 88 Jahre bei raus.

Für einen 65-jährigen wäre der Höchstbetrag dann 9750 € beim Schonvermögen, bzw. 10.000 mit 67 Jahren.