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Betroffener
06.05.2006, 00:22
Das ein Profiling vor einer Eingliederungsvereinbarung so abgelaufen ist wie hier beschrieben , habe ich noch nie gehört. Auch von diesen speziellen "Fachkräften" und "einer kooperativen Atmosphäre" haben wohl nur nur wenige gehört oder diese gar erlebt.

Ist die Regierung auch hier fern jeglicher Realität angekommen?

hib-Meldung
136/2006
Datum: 05.05.2006
heute im Bundestag - 05.05.2006
Regierung hält Datenschutz beim Alg-II-"Profiling" für gewährleistet

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht den Datenschutz beim so genannten Profiling von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) als gesichert an. Die Erstellung eines Profils erfolge "immer gemeinsam mit dem Kunden oder der Bedarfsgemeinschaft" und verstehe sich als "kooperativer Prozess", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/1295 (http://dip.bundestag.de/btd/16/012/1601295.pdf)) auf eine Kleine Anfrage (16/1060 (http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601060.pdf)) der Fraktion Die Linke. Das bedeute "allerdings nicht, dass alle im Profilingbogen aufgeführten Fragen zu beantworten sind", heißt es weiter. Beim "Profiling" von Alg-II-Beziehern werden sowohl persönliche als auch umfeldbezogene Daten erhoben, aus dem ein Persönlichkeitsprofil entwickelt wird, an Hand dessen Chancen und Hemmnisse auf dem Arbeitsmarkt eingeschätzt werden sollen.

Die Regierung unterstreicht, dass allein eine Weigerung des Kunden, im Rahmen des "Profilings" Angaben zu machen, keine Sanktionen nach sich ziehe. Allerdings bestehe für ihn eine allgemeine Mitwirkungspflicht. Auf die Frage der Linksparlamentarier, woher die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wissen sollten, welche Angaben freiwillig und welche verpflichtend sind, antwortet die Regierung, im "Rahmen eines kooperativen Gesprächsklimas" könne "flexibel auf Vorbehalte reagiert werden, die im Einzelfall bei Kunden bestehen können".

Die Regierung erläutert, dass das "Profiling" in der Hand von Fachkräften der lokalen Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit (BA) liege. Das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Konsequenzen würden mit den Alg-II-Empfängern besprochen. In wie vielen Arbeitsgemeinschaften solche Gespräche stattfinden, sei ihr nicht bekannt, fügt die Regierung hinzu. Derzeit sei ein "Profiling" auch "nicht verbindlich vorgeschrieben". Die BA bereite aber eine entsprechende Geschäftsanweisung vor. Als datenschutzrechtlich unzulässig stuft die Bundesregierung unter anderem Fragen nach Werten und Idealen, nach familiären Spannungen, dem Zustand der Wohnung, nach Freunden oder Auffälligkeiten in der Kindheit ein.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_136/04

Upsala
06.05.2006, 00:40
Also ich hab den ersten Profilingbogen auf dem Flur der Arge ausgefüllt, während die SB kopieren gegangen ist. Da habe ich den Wisch als ausgemachten Witz empfunden und entsprechend ausgefüllt. Gab aber bisher keine Nachfragen.
Computerkenntnis? Klar schon mal davon gehört, daß es so was gibt. Hard- oder Software wurde nicht unterschieden. Hinweise zum Datenschutz habe ich nicht einen erhalten. Bis heute liegt mir kein Merkblatt der Arge vor. Witzbolde sind das. Freiwillig? „Füllen sie das mal aus!“
„Die erstellten Profile enthalten tiefe Informationen über die Identität und Charaktereigenschaften der Zielperson. Ergänzend zeigen die Profile den gesamten Lebenslauf und die wichtigsten sozialen und ggf. geschäftlichen Kontakte auf. Sämtliche Informationen werden in einem Persönlichkeitsprofil zusammengetragen und übersichtlich dargestellt.“ Heißt es bei Wiki! Nur sollten die auch von Fachkräften erstellt werden und nicht von mir.
:sad:

StephanK
06.05.2006, 09:03
Dass ein Profiling vor einer Eingliederungsvereinbarung so abgelaufen ist wie hier beschrieben , habe ich noch nie gehört. Auch von diesen speziellen "Fachkräften" und "einer kooperativen Atmosphäre" haben wohl nur nur wenige gehört oder diese gar erlebt.Ich schon, und zwar selbst erlebt. Mein Profiling-Gespräch lief wirklich korrekt und angenehm ab, und die Dame mir gegenüber war (wie ich auf Nachfrage - denn ich bin neugierig - erfuhr) Psychologin mit Schwerpunkt Arbeitspsychologie, also durchaus Fachfrau.

Natürlich kann es dabei schon auch um Themen gehen, die ein wenig in den persönlichen Lebensbereich hineinreichen. Aber: wenn die Alg II-Träger den gesetzlichen Auftrag zu einer recht umfassenden Förderung haben (ich erinnere an den Ziel-Katalog in § 1 SGB II), die auch Probleme anpackt, die nicht im engsten Sinne arbeits(platz)bezogen sind, müssen sie dafür mehr über ihre Kunden wisssen als die Arbeitsagentur üblicherweise erfragt. Ich denke, dass man sich dieser Erkenntnis nicht verschließen kann. Kritik mag oft insofern angebracht sein, als aus der Datenerhebung wenig an konkreter Förderung erwächst, aber diese Kritik sollte dann auch genau dort ansetzen. :mymind:

Betroffener
06.05.2006, 15:00
Es ist erfreulich auch mal andere Stimmen zu hören.

Allerdings halte ich die aufgestellten Forderungen für massiv idealisiertes Wunschdenken fern jeder Realität.

Selbst wenn jede der über 350 ArGen 2 solche qualifizierten Mitarbeiter hätte, man den Zeitaufwand mit Vor- und Nachsorge mit einer guten Stunde ansetzt (sicher eher das doppelte) könnnten diese angenommenen 700 Spezialisten im Jahr gut über 1 Mio Arbeitsstunden erbringen.

Bei 4 Mio zu "profilierender" Arbeitslosen, würde das dann alleine schon mal 4 Jahre dauern, bis jeder mal dran gekommen ist - kontinuierliche Abläufe und ohne Bestandswechsel bei den "Kunden" - was aber ebenfalls fern jeder Realität ist.

Das ganze ist also sowohl ein qualitatives wie quantitatives Problem, das in der Praxis wohl eher im "Vorbeigehen" sinnentfremdet von unqualifiziertem Personal in der Art zum simplen Abhaken und Abheften erledigt wird, wie es Stupido beschrieben hat.

Und dann bringt es erst recht keinem was - geschweige denn einer wirklich sich daraus ableitenden Eingliederungsvereinbarung, die vernünftige Abhilfe schafft.

Diese Diskrepanz zu zeigen, war mein Anliegen.