Betroffener
06.05.2006, 00:22
Das ein Profiling vor einer Eingliederungsvereinbarung so abgelaufen ist wie hier beschrieben , habe ich noch nie gehört. Auch von diesen speziellen "Fachkräften" und "einer kooperativen Atmosphäre" haben wohl nur nur wenige gehört oder diese gar erlebt.
Ist die Regierung auch hier fern jeglicher Realität angekommen?
hib-Meldung
136/2006
Datum: 05.05.2006
heute im Bundestag - 05.05.2006
Regierung hält Datenschutz beim Alg-II-"Profiling" für gewährleistet
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht den Datenschutz beim so genannten Profiling von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) als gesichert an. Die Erstellung eines Profils erfolge "immer gemeinsam mit dem Kunden oder der Bedarfsgemeinschaft" und verstehe sich als "kooperativer Prozess", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/1295 (http://dip.bundestag.de/btd/16/012/1601295.pdf)) auf eine Kleine Anfrage (16/1060 (http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601060.pdf)) der Fraktion Die Linke. Das bedeute "allerdings nicht, dass alle im Profilingbogen aufgeführten Fragen zu beantworten sind", heißt es weiter. Beim "Profiling" von Alg-II-Beziehern werden sowohl persönliche als auch umfeldbezogene Daten erhoben, aus dem ein Persönlichkeitsprofil entwickelt wird, an Hand dessen Chancen und Hemmnisse auf dem Arbeitsmarkt eingeschätzt werden sollen.
Die Regierung unterstreicht, dass allein eine Weigerung des Kunden, im Rahmen des "Profilings" Angaben zu machen, keine Sanktionen nach sich ziehe. Allerdings bestehe für ihn eine allgemeine Mitwirkungspflicht. Auf die Frage der Linksparlamentarier, woher die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wissen sollten, welche Angaben freiwillig und welche verpflichtend sind, antwortet die Regierung, im "Rahmen eines kooperativen Gesprächsklimas" könne "flexibel auf Vorbehalte reagiert werden, die im Einzelfall bei Kunden bestehen können".
Die Regierung erläutert, dass das "Profiling" in der Hand von Fachkräften der lokalen Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit (BA) liege. Das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Konsequenzen würden mit den Alg-II-Empfängern besprochen. In wie vielen Arbeitsgemeinschaften solche Gespräche stattfinden, sei ihr nicht bekannt, fügt die Regierung hinzu. Derzeit sei ein "Profiling" auch "nicht verbindlich vorgeschrieben". Die BA bereite aber eine entsprechende Geschäftsanweisung vor. Als datenschutzrechtlich unzulässig stuft die Bundesregierung unter anderem Fragen nach Werten und Idealen, nach familiären Spannungen, dem Zustand der Wohnung, nach Freunden oder Auffälligkeiten in der Kindheit ein.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_136/04
Ist die Regierung auch hier fern jeglicher Realität angekommen?
hib-Meldung
136/2006
Datum: 05.05.2006
heute im Bundestag - 05.05.2006
Regierung hält Datenschutz beim Alg-II-"Profiling" für gewährleistet
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht den Datenschutz beim so genannten Profiling von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) als gesichert an. Die Erstellung eines Profils erfolge "immer gemeinsam mit dem Kunden oder der Bedarfsgemeinschaft" und verstehe sich als "kooperativer Prozess", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/1295 (http://dip.bundestag.de/btd/16/012/1601295.pdf)) auf eine Kleine Anfrage (16/1060 (http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601060.pdf)) der Fraktion Die Linke. Das bedeute "allerdings nicht, dass alle im Profilingbogen aufgeführten Fragen zu beantworten sind", heißt es weiter. Beim "Profiling" von Alg-II-Beziehern werden sowohl persönliche als auch umfeldbezogene Daten erhoben, aus dem ein Persönlichkeitsprofil entwickelt wird, an Hand dessen Chancen und Hemmnisse auf dem Arbeitsmarkt eingeschätzt werden sollen.
Die Regierung unterstreicht, dass allein eine Weigerung des Kunden, im Rahmen des "Profilings" Angaben zu machen, keine Sanktionen nach sich ziehe. Allerdings bestehe für ihn eine allgemeine Mitwirkungspflicht. Auf die Frage der Linksparlamentarier, woher die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wissen sollten, welche Angaben freiwillig und welche verpflichtend sind, antwortet die Regierung, im "Rahmen eines kooperativen Gesprächsklimas" könne "flexibel auf Vorbehalte reagiert werden, die im Einzelfall bei Kunden bestehen können".
Die Regierung erläutert, dass das "Profiling" in der Hand von Fachkräften der lokalen Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit (BA) liege. Das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Konsequenzen würden mit den Alg-II-Empfängern besprochen. In wie vielen Arbeitsgemeinschaften solche Gespräche stattfinden, sei ihr nicht bekannt, fügt die Regierung hinzu. Derzeit sei ein "Profiling" auch "nicht verbindlich vorgeschrieben". Die BA bereite aber eine entsprechende Geschäftsanweisung vor. Als datenschutzrechtlich unzulässig stuft die Bundesregierung unter anderem Fragen nach Werten und Idealen, nach familiären Spannungen, dem Zustand der Wohnung, nach Freunden oder Auffälligkeiten in der Kindheit ein.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_136/04