Betroffener
06.05.2006, 00:38
Spannend. Der Bundesrat - also die Länder - beschweren sich über die hohe Klageflut insbesondere rund um Hartz IV.
Statt sich um vernünftige Problemlösungen zu kümmern in Form vernünftiger Gesetze (oder zumindest mehr Richtern zum Abbau des Verfahrensstaus) wollen Sie den Zugang zu den Gerichten per Strafgebühr von 75 € (erste Instanz) abblocken bei denen, die mit dem Gang zum Gericht größtenteils darum kämpfen müssen,. vorenthaltene Leistungen zu erhalten - also um ihr nacktes Überleben zu kämpfen gegen sich verweigernde Ämter zu kämpfen.
Immerhin scheint die Regierung da noch anderer Meinung zu sein, da sie erst eine "breit abgelegte Untersuchung" durchführen will.
hib-Meldung
136/2006
Datum: 05.05.2006
heute im Bundestag - 05.05.2006
Die Linke erkundigt sich nach Zunahme von Sozialgerichtsverfahren
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MPI) Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (16/1028 (http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601028.pdf)) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/1361 (http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601361.pdf)). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Zunahme von Verfahren an Sozialgerichten im Bereich der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe es bis Ende März 2006 gegeben habe. Zudem fragen sie, in wie vielen dieser Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei.
Der Bundesrat will mit seinem Gesetzentwurf die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen. Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt, die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe. Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen", befürchtet die Länderkammer. Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne. In ihrer Stellungnahme hatte die Bundesregierung Zweifel geäußert, ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar sind. Sie kündigt deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine breit angelegte Untersuchung an
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_136/08.html
Statt sich um vernünftige Problemlösungen zu kümmern in Form vernünftiger Gesetze (oder zumindest mehr Richtern zum Abbau des Verfahrensstaus) wollen Sie den Zugang zu den Gerichten per Strafgebühr von 75 € (erste Instanz) abblocken bei denen, die mit dem Gang zum Gericht größtenteils darum kämpfen müssen,. vorenthaltene Leistungen zu erhalten - also um ihr nacktes Überleben zu kämpfen gegen sich verweigernde Ämter zu kämpfen.
Immerhin scheint die Regierung da noch anderer Meinung zu sein, da sie erst eine "breit abgelegte Untersuchung" durchführen will.
hib-Meldung
136/2006
Datum: 05.05.2006
heute im Bundestag - 05.05.2006
Die Linke erkundigt sich nach Zunahme von Sozialgerichtsverfahren
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MPI) Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (16/1028 (http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601028.pdf)) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/1361 (http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601361.pdf)). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Zunahme von Verfahren an Sozialgerichten im Bereich der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe es bis Ende März 2006 gegeben habe. Zudem fragen sie, in wie vielen dieser Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei.
Der Bundesrat will mit seinem Gesetzentwurf die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen. Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt, die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe. Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen", befürchtet die Länderkammer. Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne. In ihrer Stellungnahme hatte die Bundesregierung Zweifel geäußert, ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar sind. Sie kündigt deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine breit angelegte Untersuchung an
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_136/08.html