ALN - Robot
05.06.2007, 01:01
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 10.05.07
Aktenzeichen: B 7a AL 8/06 R
Kernaussage: Auch die Geschäftsführerin einer Familien-GmbH kann Arbeitnehmerin sein, wenn sie in dieser Funktion gegenüber dem Inhaber der Geschäftsanteile (ihrem Ehemann) weisungsgebunden ist; deswegen kann ihr nach Auflösung der GmbH auch Arbeitslosengeld zustehen, wenn Beiträge an die Arbeitsagentur entrichtet worden waren.
Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=aee87fa67b6d4e1322487ee5cce633d5&nr=9975&pos=0&anz=1) des Urteils
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 10.05.07
Aktenzeichen: B 7a AL 8/06 R
Kernaussage: Auch die Geschäftsführerin einer Familien-GmbH kann Arbeitnehmerin sein, wenn sie in dieser Funktion gegenüber dem Inhaber der Geschäftsanteile (ihrem Ehemann) weisungsgebunden ist; deswegen kann ihr nach Auflösung der GmbH auch Arbeitslosengeld zustehen, wenn Beiträge an die Arbeitsagentur entrichtet worden waren.
Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=aee87fa67b6d4e1322487ee5cce633d5&nr=9975&pos=0&anz=1) des Urteils