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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Ausbildungsvergütung


julia123
24.09.2007, 11:57
Habe eine Frage zur Anrechnung von Azubivergütung.
Folgender Fall: Alleinerziehende Mutter lebt mit der Tochter 17J.alt in einer Bedarfsgemeinschaft, nun hat die Tochter ab 15.9.2007 eine Ausbildung mit einer monatlichen Vergütung von 210,--Euro begonnen. Das Arbeitsamt hat den Betrag komplett von Hartz4 abgezogen obwohl von den 210,--Euro noch ca.80,--Euro Fahrgeld zu zahlen sind. Das Geld wird bereits bei der nächsten Zahlung am 1. abgezogen obwohl die Azubivergütung erst Ende des Monats gezahlt wird, somit bleibt nach Abzug der Fixkosten kein Geld mehr für den Lebensunterhalt.
Fragen:
1.) müssen die Werbungskosten (Fahrgeld) nicht berücksichtigt werden?Hat nun weniger Geld als ohne Lehre.
2.) Was ist mit dem Grundfreibetrag von dem ich hier gelesen habe, bekommt sie den nicht?
3.) Darf das Geld sofort gekürzt werden obwohl die 210,--Euro erst am Monatsende gezahlt wird (hat in diesem Fall nach Abzug der Fixkosten kaum noch was übrig)

StephanK
24.09.2007, 17:50
:welcome: Julia, 1.) müssen die Werbungskosten (Fahrgeld) nicht berücksichtigt werden?Doch, allerdings werden von ihrer Azubi-Vergütung sowieso nur € 110.- als Einkommen angerechnet, die restlichen € 100.- sind eine Pauschale u.a. für Werbungskosten.
Wenn - und das scheint leider so - der € 100.-Pauschbetrag nicht abgezogen wurde, solltest Du schnellstens Widerspruch einlegen.
2.) Was ist mit dem Grundfreibetrag von dem ich hier gelesen habe, bekommt sie den nicht?Doch, siehe oben zu 1.)
3.) Darf das Geld sofort gekürzt werden obwohl die 210,--Euro erst am Monatsende gezahlt wird (hat in diesem Fall nach Abzug der Fixkosten kaum noch was übrig)Leider ja. Auch wenn die Azubi-Vergütung erst am Monatsende gezahlt wird, wird sie sozusagen am Monatsanfang angerechnet, d.h. als Einkommen für diesen Monat - und das Alg II dafür wird halt am Monatsanfang gezahlt.