Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung bei kostenpflichtiger Personalvermittlung
Hallo,
Ich habe heute eine Aufforderung zur Bewerbung bei einer kostenpflichtiger Personalvermittlung ins Haus bekommen.
Die Koordinaten:
Die Personalvermittlung ist zu finden unter wwwxxxx.de
In der AGB steht, dass bei Abschluss eines Vertrages, der durch eine Vermittlung zustande kommt, gestaffelt ab 10% vom Jahresbruttogehalt, mind. aber 4000,- Euro von mir gezahlt werden müssten.
Unklar ist hierbei, ob diese Zahlung nur einmal pro Vertragsabschluss oder jährlich geleistet werden muss.
Meine Fragen sind nun:
1) Bin ich verpflichtet mich dort zu "bewerben", wie es in der Aufforderung steht?
2) Wie verhalte Ich mich der Arbeitsagentur gegenüber?
Danke schon mal,
grüße,
Ralf
StephanK
02.06.2005, 14:13
Hallo Ralf :welcome:
Du hast nicht verraten, von wem die "Aufforderung" ausgegangen ist. Da Du Dir überlegst, ob Du dazu verpflichtet sein könntest, klingt es fast so, als ob Du von der BA/ARGE/Jobagentur dazu aufgefordert worden seiest. Ist das so? Oder ist das einfach bloß Werbung?
Hallo Stephan,
Die Aufforderung kam von meinem Jobcenter.
Sorry, habe ich vergessen.
BTW, mir ist gerade noch etwas aufgefallen:
In einer Art "Werbebeiblatt" der Firma, dass der Aufforderung beilag, steht folgendes:
Zitat:
WIR bieten Dienstleistungen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer - Ohne Kosten und wenig Aufwand.
Ich habe eine Email an "meinen" Ansprechpartner bei dieser Firma geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
Ein Statement, von dem Menschen, der mir die Aufforderung geschickt hat, habe ich auch noch nicht, da dort niemand ans Telefon geht.
Zur Not gehe ich morgen ins Jobcenter und frage mal nach.
Aber von alledem abgesehen:
Kannst Du etwas zu meinen Fragen sagen?
Danke!
grüße,
Ralf
Pulloverschwein
02.06.2005, 14:49
Hallo Ralf,
es wäre schön wenn Du hier mal berichten würdest was deine Job Agentur dazu sagt
- würde mich und bestimmt viele andere auch sehr interessieren
StephanK
02.06.2005, 14:49
Hallo Ralf,
ich hatte nachgefragt, weil das alles etwas verwirrend ist.
Offenbar handelt es sich ja um ein Unternehmen, das Personalvermittlung betreibt. Wenn die Leute suchen als Angestellte des Unternehmens selbst, dann solltest Du der Aufforderung des Jobcenters auch nachkommen - schon damit Dir nicht wegen mangelnder Mitwirkung die Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.
Was aber natürlich nicht geht, ist, dass das Jobcenter Dich auffordert, Geld dafür auszugeben, von einem privaten Vermittler vermittelt zu werden. Falls das tatsächlich so gemeint sein sollte, wäre es ein reichlich dicker Hammer. Ich weiss nichts über diese Firma und kann deren Seriosität nicht beurteilen. Jedenfalls arbeiten sie aber auf der Basis von Erfolgshonoraren, und anders dürfen sie das auch gar nicht.
Aber das Jobcenter sollte schon zusichern, ggf. das Erfolgshonorar zu übernehmen oder zumindest vorzustrecken, denn auch im Erfolgsfalle hättest Du bei Fälligkeit des Honorars dieser Firma (=Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages) noch nix, womit Du das Honorar würdest bezahlen können. Deswegen würde ich in jedem Fall beim Jobcenter zurückfragen.
Hallo Stephan,
erstmal Danke für die schnelle Reaktion.
Hallo Ralf,
ich hatte nachgefragt, weil das alles etwas verwirrend ist.
Offenbar handelt es sich ja um ein Unternehmen, das Personalvermittlung betreibt. Wenn die Leute suchen als Angestellte des Unternehmens selbst, dann solltest Du der Aufforderung des Jobcenters auch nachkommen - schon damit Dir nicht wegen mangelnder Mitwirkung die Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.
Leider wird aus der Aufforderung nicht klar, wie die Stelle aussieht, auf die ich mich bewerben soll.
Angenommen, ich arbeite als "Partner" der Firma, d.h. Ich vermittle Leute in Jobs, dann besteht mein Einkommen nur aus diesen Gebühren die bei Vertragsabschluss fällig wären.
Die Frage, die sich daraus ergibt, wäre:
Muss ich einen Job annehmen, in dem Ich nur ein "erfolgsabhängiges" Einkommen habe und dass alles ohne Ich-AG oder Selbstständigkeit?
Was aber natürlich nicht geht, ist, dass das Jobcenter Dich auffordert, Geld dafür auszugeben, von einem privaten Vermittler vermittelt zu werden.
Du schreibst "natürlich".
Gefühlsmäßig stimme ich dir zu, aber kennst Du dafür Paragraphen, Verordnungen, etc.?
(Habe bisher nichts dazu gefunden).
Aber das Jobcenter sollte schon zusichern, ggf. das Erfolgshonorar zu übernehmen oder zumindest vorzustrecken, denn auch im Erfolgsfalle hättest Du bei Fälligkeit des Honorars dieser Firma (=Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages) noch nix, womit Du das Honorar würdest bezahlen können.
Die Übernahme der Gebühr durch das Jobcenter fände Ich ok.
Die Möglichkeit, dass das Jobcenter mir den Betrag vorstreckt, widerspricht deiner obigen Aussage, deshalb bin ich nun etwas verwirrt.
Deswegen würde ich in jedem Fall beim Jobcenter zurückfragen.
Das werde ich tun.
Jede Info, die relevant ist, werde Ich hier posten.
Danke Dir!
Grüße,
Ralf
StephanK
02.06.2005, 15:39
Angenommen, ich arbeite als "Partner" der Firma, d.h. Ich vermittle Leute in Jobs, dann besteht mein Einkommen nur aus diesen Gebühren die bei Vertragsabschluss fällig wären.
Die Frage, die sich daraus ergibt, wäre:
Muss ich einen Job annehmen, in dem Ich nur ein "erfolgsabhängiges" Einkommen habe und dass alles ohne Ich-AG oder Selbstständigkeit?
Das wäre ja Selbstständigkeit.
Aber es wäre - was die Aufgaben der Arbeitsagentur angeht, keine Arbeitsvermittlung :shock:
Wenn ich eben mal § 35 Abs. 1 SGB III zitieren darf:
Vermittlung umfaßt alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen."
Die Agentur fördert zwar den Weg in die Selbständigkeit - aber nur, wenn jemand sozusagen selbständig selbständig werden will. Sie darf aber niemanden bedrängen, sich selbständig zu machen (und dadurch aus der bösen Arbeitslosenstatistik zu verschwinden...).
Gefühlsmäßig stimme ich dir zu, aber kennst Du dafür Paragraphen, Verordnungen, etc.?
(Habe bisher nichts dazu gefunden).
§ 43 Abs. 1 SGB III: Die Agentur für Arbeit übt die Beratung und Vermittlung unentgeltlich aus.
Das bezieht sich natürlich direkt nur auf die Vermittlung durch die BA selbst, aber ich würde das ohne weiteres auch auf einen solchen Fall ausdehnen, ohne die Bestimmung damit zu überdehnen.
Schaff erst mal Klarheit, wie das eigentlich gemeint ist - und es wäre wirklich interessant, zu erfahren, wie das weitergeht.
Grüße,
Stephan
Ich war gerade bei meinem Jobcenter und habe nachgefragt.
Dabei kam folgendes heraus:
Das, was Ich bekommen habe, ist eine (Zitat) "Benachrichtigung für eine freiwillige Bewerbung".
Das bedeutet, Ich kann entscheiden, ob Ich mich dort melde/bewerbe oder nicht.
Falls Ich mich dort nicht melde/bewerbe, entstehen für mich keine Konsequenzen von Seiten des Jobcenters oder der AA.
Diese Benachrichtigung für eine freiwillige Bewerbung unterscheidet sich von einer Aufforderung zu einer Bewerbung dadurch, dass letztere eine Rechtsmittelbelehrung enthält.
Somit habe Ich diese Benachrichtigung mangels Wissen und mangels vernünftigen Inhalts einer Aufforderung gleichgesetzt.
Nichtsdestotrotz:
Vielen Dank für die Hilfe, Stefan!
Grüße,
Ralf
Betroffener
02.06.2005, 17:36
Ich weiss nicht so recht, was ich von der Webseite und New Job Generation halten soll. Es gibt keine Rechtsform, aber den CEO am und es gibt div. Standorte in Deutschland - wahrscheinlich Franchising-Nehmer, die die 25 T€ dafür abgedrückt haben, alleine in Berlin 3 für verschieden Branchen.
Aber vielleicht führt uns der Link zu diesem Forum weiter ?
http://forum.opusforum.org/forum/post-89956.html#89956
Hier geht es offensichtlich um Franchising als Arbeitsvermittler für 25.000 € Einlage und das Logo der Arbeitsagentur dürfen die wohl auch nicht mehr führen. Das macht sehr nachdenklich.
Hast Du die Aufforderung, Dich dort zu melden wirklich amtlich von der Agentur bekommen ? Aja, Dein letztes Posting erklärt einiges.
Nichts desto trotz dürfte aber selbst die "nichtamtliche" Vorstellungsaufforderung bei der offensichtlich als One-Man-Show arbeitenden Firma (wenn man die Franchise-Nehmer mal ausser acht läßt) für die Arbeitsagentur sehr problematisch sein (oder die haben da keine Ahnung, was sie da so treiben!)
Bei Google ist jedenfalls überwiegend von Stellenanzeigen bezüglich New Job Generation als Selbständiger/Freiberufler was zu finden.
Der Laden ist relativ frisch in alle möglichen Listen und Verzeichnisse eingetragen, wo es um Arbeitsvermittlung geht.
Ich will nicht abstreiten, dass es ehrbare Absichten gibt, wirklich Jobs zu vermitteln, aber vom System her scheint es eher unwahrscheinlich zu sein, da es sich um das übliche Schneeballsystem zu handeln scheint.
Wenn das System erst mal steht, könnte es regional klappen - oder auch nicht.
StephanK
02.06.2005, 17:39
Ich habe zu danken, denn Du hast mein Wissen über die Aktivitäten der Arbeitsagentur verbessert :-) Man lernt eben immer noch was dazu.
Es ist mir wirklich neu, dass zwischen "freiwilligen Bewerbungen" und solchen unterschieden wird, die man wahrnehmen muss.
Das ist wohl eine Erscheinungsform der neuen größeren Flexiblität bei der BA...
Du wirst selbst wissen, ob Du mit diesem Unternehmen in's Geschäft kommen willst. 8)
Schneida
05.10.2005, 10:50
hast ja richtig Ahnung! Mhmmmm. wohl etwa in einer Hotel Empfangshalle mit Herrn Maier gesprochen, was?
Nun, ja, man möchte 24 k€ für eine Eintrittskarte ins Netz.... dann soll man sich noch ein bisschen schulen lassen und los gehts
Mit was? Na, mit Stellenanzeigenklau. Sprich Du schreibst am Tag mindestens 20 Stellenanzeigen aus dem Internet oder anderen Quellen ab und stellst sie unter dem Firmen Namen wieder ins Netz ein, dann hoffst Du, dass genügend Bewerber bei Dir nachfragen und Du versuchen kannst die Bewerber bei der entsrechenden Firma für viel Geld zu verkaufen, oder hoffst, die Firma findet Deine Aktion so klasse, dass sie künftig nur noch exclusiv über Dich nach neuen Bewerbern suchen möchte.....
Obs langfristig erfolg hat????
Es gibt genügend Head Hunter, die schon lange im Geschäft sind und ihr Handwerk verstehen.... warum einen NoName Vermittler einschalten?
Nun denn, auf jeden Fall verdient der, der die Idee gehabt hat.... zur Zeit macht das ja 30 x 24.000 € abzüglich ein paar kosten für Reisen und das Programmieren einer Internetseite....
lg
vom tralü
Anonymus
11.10.2005, 15:57
@all: tja, tach auch hier. Mir sind diese Pappenheimer auch schon untergekommen. hab die Seite lange Zeit mal beobachtet. Einmal gabs da noch einen Link auf so eine Arbeitsvermittler-Bewerterseite - der ist mittlerweile auch verschwunden, ebenso wie das Logo vom Arbeitsamt. Hab läuten hören, daß die das Logo nicht mehr verwenden dürfen weil sie nur Arbeitslose in deren Datenbqank reinkopieren, ebenso offene Stellen aus Webseiten anderer Vermittler und Firmen. Dabei sollen die eigentlich Leute vermitteln, oder wenigstens, so stehts wohl im Kooperationsvertrag drinne, ans Arbeitsamt offene Stellen melden. Naja, weil sie das nicht machen, da gabs dann wohl Zoff...
Der Maier ist wohl auch kein unbeschriebenes Blatt. Mal bei Google "Alberto Meier" eingeben, achja - der schreibt sich mit "ei". Und ab und an mal im GoogleCache kucken. Dauert nicht lang und man kann sich bald seinen Reim drauf machen.
Besser Finger weg!
also wenn ich das hier so lese, denke ich, ist das eine Firma, die früher mit Vermittlungsscheinen gearbeitet hat!!???
Gibts die Dinger eigentlich noch?
Denn da haben ja manche Gutscheine einen Wert von 2600 € gehabt.... Langzeitarbeitslose.....
Ich kenne auch so eine Firma und hab da mal gearbeitet, aber das ist heute sowieso schwer, denn bei uns gibts wenig Firmen, die gerade einstellen und oft ist der Bewerber dem AG nicht gut genug.... und dann verdienst da gar nix....
Weiß jemand, ob das mit den tollen VGutscheinen noch gilt?
Und für wen?
Betroffener
04.04.2006, 16:24
@Sonne73,
ich denke mal, da geht es weniger um Arbeitsvermittlung, sondern um die Abzocke der Franchising Gebühr.
Wenn der Typ da nur 30 Leute für findet, sind das mal locker 750.000 € für die Erstellung einer Webseite und und etwas Bewerbungsanzeigen einkopieren.
So sehe ich jedenfalls das "Geschäftsmodell".
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