Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft -Student mit Frau und zwei Kinder
Hallo wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen jeden Monat 705,36 Euro.Hartz IV bekommen nur ich und die Kinder.
Mein Mann ist Student und und hat ein Praxissemester hinter sich.
Sein Arbeitgeber möchte Ihm als Dankeschön für seine Leistung 1200Euro als Prämie geben.
Und da wäre meine Frage wieviel darf mein Mann verdienen?
Er muß ja selber für seinen Unterhalt aufkommen.
Auf dem Amt bekomme ich keine Richtige Auskunft da Sie keinen vergleichbaren Fall haben.
Sie erzälen nur 100Euro darf er bekommen und vom Rest was er verdient werden 10% abgezogen. Stimmt das?
Betroffener
24.09.2007, 14:21
Schön, daß es solche Arbeitgeber noch gibt.
Nun zum eigentlichen Problem.
Ideal wäre eine Barauszahlung, Gutscheine oder in Naturalien - also nichts was über ein Konto läuft.
Alles andere wird von der ArGe als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und abgezogen - sodaß davon kaum etwas übrig bleibt.
Achtung: Für Steuern, Versicherungsbeiträge und Werbungskosten werden pauschal 100.- Euro abgesetzt, wenn das Einkommen unter 400.- Euro liegt; nur wenn es darüber liegt, können diese Absetzbeträge in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden.
Freibeträge können nur von Arbeitseinkommen abgezogen werden, alle anderen Arten von Einkommen wie z.B. ein Lottogewinn werden voll angerechnet. Es sind keine festen Beträge, sondern nach Einkommenshöhe gestaffelte Anteile, und zwar werden
- von dem Teil des Monatseinkommens, der über 100 und unter 800 Euro liegt, 20 % und
- von dem Teil des Monatseinkommens, der über 800 und unter 1200 Euro liegt, 10 %
als Freibetrag von der Anrechnung ausgenommen. Die 1200 Euro-Grenze wird auf 1500 Euro erhöht bei Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben oder mit einem solchen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Diese Rechnung wird auch bei Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Menschen für jede/n einzeln gemacht. Nur das, was nach Abzug der Abzugs- und Freibeträge noch netto übrigbleibt, steht zur Verfügung, um auch den Bedarf anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu decken.
Jetzt kommt es also auf die möglichen Absetzbeträge an und dann werden vom Rest nach obigem Verfahren die Freibeträge ermittelt:
also von 700 € 20% = 140 €
und von 400 € 10% = 40 €
was dann zusammen 180 € ergibt + ggf. Absetzbeträge. Den Rest möchte die ArGe dann auf die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft anrechnen und wird das dann z.B. über mehrere Monate strecken.
Unterm Strich bleiben von den 1200 € dann vielleicht max. 300 € für Euch übrig.
Danke für Deine schnelle Antwort.
Mein Mann bespricht die Situation heute nochmals mit seinem Arbeitgeber
und ich denke da wird sich etwas machen lassen.
Bis dene und nochmal Danke
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