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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Freund zusammen ziehen?


Schnuffi87
24.09.2007, 22:39
Hallo,

ich bin 20 Jahre und habe eine kooperative Ausbildung vor kurzem erfolgreich abgeschlossen, ich habe während meiner Ausbildung und auch jetzt beziehe ich ALG II.
Nun möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen und zwar in ein Haus, welches sein Vater uns geschenkt hat. Mein Freund arbeitet und verdient ca. 700 € im Monat. Nun weiß ich nicht genau wie es ausschaut ob ich dann noch Ansprüche auf ALG II habe.

Darf ich mit meinem Freund ins Haus ziehen???

Und ich habe gehört das man ausziehen kann, wenn man nur kurz einen Aushilfsjob hat in der Zeit ausziehen kann und dann noch ALG II beziehen kann. Stimmt das???

Bitte helft mir ...

Betroffener
25.09.2007, 11:57
:welcome: Schnuffi87

leider schreibst Du nicht, wo und wie Du jetzt wohnst - denn normalerweise ist nach dem SGB II für U25 das "Hotel Mama" erste Bürgerpflicht.

Die zweite sich stellende Frage wäre, wem tatsächlich das Haus geschenkt wurde. Wirklich Euch oder besser korrekt: Deinem Freund von seinem Vater.
Gibt es eine Schenkungsurkunde?
Dann käme es weiterhin darauf an, was das für ein Haus ist und welche Flächen das hat und wieviel Garten.

Auf jeden Fall wird die ArGe versuchen, aus Euch eine Bedarfsgemeinschaft zu machen (wenn nicht sofort, dann spätestens in einem Jahr), wobei es wegen der Einkommens- Vermögensanrechnung auch wichtig ist, wem das Haus tatsächlich gehört (vom Thema U25 mal ganz abgesehen). In diesem Rahmen können weitere unangenehme Themen auftauchen, die zur Leistungsverweigerung führen könnten.

Auf jeden Fall stehen sich Alleinlebende mit dem vollen Regelsatz besser, als in Bedarfsgemeinschaften gepferchte, die nur jeweils 90% des Regelsatzes bekommen - was auch für den "Bedarf" bei der Einkommensanrechnungen gilt.

Schnuffi87
25.09.2007, 14:02
ja derzeit wohne ich noch bei meiner Ma, nur weil mein Freund etwas von mir weg wohnt wollen wir zusammen ziehen.

Naja sein Vater wollte ihm des Haus überschreiben ... wollte mein Freund aber nicht, da er sonst überall drin stehen würde.

Und wie ist es, wenn wir seinem Vater Miete zahlen müssten?

Betroffener
25.09.2007, 17:42
Bei Miete sähe das schon besser aus - allerdings bleibt dann immer noch das Thema U25, falls Dir die ArGe den Umzug und ggf. eine Erstaussatttung nicht genehmigt. Denn dann brauchen die Dir keine (anteilige) Miete bezahlen.

Auch würde das Einkommen von Deinem Freund natürlich mit Deinem ALG II verrechnet - wobei eben nur von 90% des Regelsatzes von 347 € ausgegangen wird.

Euer Bedarf wäre dann zusammen 624 € - was abzüglich Freibetrag, dann in etwa das Einkommen des Freundes ergäbe - wobei auch noch die Gefahr besteht, daß möglicherweise die Krankenversicherung hinten runter fällt und selbst von Dir bezahlt werden müsste (falls Du vom Amt wegen der Bedarfsdeckung nichts bekommt).

Hinzu kämen dann noch die Kosten der Unterkunft aus dem nicht gedeckten Bedarf. Möglicherweise werdet ihr dann beide ALG II Empfänger mit allen Nachteilen die das hat, bekommt aber sehr wahrscheinlich nur sehr wenig Geld vom Amt.

Wollt Ihr Euch das wirklich antun wegen eines etwas weiteren Weges?

Schnuffi87
25.09.2007, 20:23
:( das Gesetz gefällt mir ja auch nicht und meine Ma ja auch nicht immerhin hat se mich dann bis ich 25 bin aufn Hals und da soll man noch selbstständig werden? Wie denn?

Bin schon am überlegen, ob ich mit ihm trotzdem zusammen ziehe, aber zuhause gemeldet bleibe. Und wenn das Amt was will würde meine Ma mich drüber informieren ... das ich das denn hinfahr ...