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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - ja oder nein?


Helya
25.09.2007, 01:55
Hallo! :)
Ich habe schon viele Beiträge hier im Forum gelesen, aber leider keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden. Es besteht bei mir folgende Situation:
Ich habe letzte Woche meinen Antrag für ALG II bekommen und bin etwas ratlos, was das Ausfüllen angeht...
Seit einem Monat wohne ich mit meinem Freund zusammen, offiziell sogar erst ab dem 1.11., wenn sein alter Mietvertrag ausläuft. Das habe ich bei der ARGE im Gespräch so angegeben, trotzdem soll ich seine Vermögensverhältnisse offenlegen und eine Einkommensbescheinigung vorlegen.

Was ist (k)eine Bedarfsgemeinschaft?
- unverheiratete Paare, die erst kurze Zeit (d.h. unter einem Jahr) in einer Wohnung zusammenlebenDemnach sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft- wieso muss ich die Belege für ihn trotzdem ausfüllen? Oder muss ich das gar nicht?

Er ist Student und verdient in einem Nebenjob ca. 600 € plus 50 € aus selbstständiger Arbeit, wir haben kein gemeinsames Konto und bezahlen momentan 290 € Miete inkl. Nebenkosten für 49 qm. Wir sind eigentlich zusammengezogen, um u. a. Geld zu sparen, aber wenn sich das so entwickelt, dass er für mich mitzahlen darf, war das ja nicht die beste Idee... :(
Vielen Dank für alle Antworten, die mir (hoffentlich) weiterhelfen!

StephanK
25.09.2007, 08:58
:welcome: Helya, Demnach sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft- wieso muss ich die Belege für ihn trotzdem ausfüllen? Oder muss ich das gar nicht?Es ist nicht ganz richtig, dass Ihr in keinem Fall eine Bedarfsgemeinschaft seit. Ihr seit dann keine, wenn jede/r für sich selbst wirtschaftet und Ihr einander nicht wirtschaftlich unterstützt. Wenn das so ist, dann sollte es auch so angegeben werden. Dann gehen seine finanziellen Verhältnisse den Alg II-Träger auch nix an.

Mit dem Jahr des Zusammenlebens hat es eigentlich nur folgendes auf sich: nach einem Jahr musst Du beweisen, dass er Dich nicht unterstützt. Zuvor muss der Alg II-Träger beweisen, dass er Dich unterstützt, wenn er das unterstellt.

Wir sind eigentlich zusammengezogen, um u. a. Geld zu sparen, aber wenn sich das so entwickelt, dass er für mich mitzahlen darf, war das ja nicht die beste Idee... Das liest sich nach "klassischer Wohngemeinschaft". Das sollte dann auch so angegeben werden, am besten mit der ausdrücklichen Erklärung, dass es sich um eine reine Wohngemeinschaft handelt, deren Zweck sich darin erschöpft, die Miete niedrig zu halten und wechselseitige Unterstützungsleistungen nicht erbracht werden.

Das Problem ist häufig, dass wenn "Männlein und Weiblein" zusammenwohnen die Alg II-Träger sofort "wittern", es müsste doch "mehr dahinter stecken".
Lass Dich also auf nix ein, mach keine Angaben über sein Einkommen, stell Dich aber auf Probleme ein.