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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job und max 30 in der Woche???


osmanovic100
06.05.2006, 19:40
Hallo,

bin neu hier und ich freue mich das ich so eine Forum gefunden habe :)

Meine Fragen:

Ich arbeite bei eine Firma für 1 Euro und 39 Stunden in der Woche!

so wie ich das verstanden habe darf/soll ich Max nur 30 Stunden in der Woche Arbeiten und nicht mehr als 30 Stunden... stimmt das oder stimmt das nicht?

30 Stunden werden auch bezahlt!
aber:
in "Qualfizirungvertrag" steht:
------------------
"Die ***** gGmbH führt im Auftrag des Jobcenter Hameln-Pyrmont die Qualifizirungs- und Beschäftigungsmaßnahme "Qualifizirung von Fachkräften und Helfer für Industrie, Handwerk und Gewerbe" durch, in der für die Teilehmer durch fachtheoretische und Praktische Qualifizierung sowie den entsprechenden Arbeiserfahrungen die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, am 1. Arbeismarkt tätig zu werden."

"Die regelmäßige Arbeiszeit beträgt 39 Stunden in der Woche. Darin sind durchschnittlich 9 Stunden Qualifizirung enthalten, für die kein Mehraufwand gezahlt wird!"

-----------------
(******gGmbH) habe ich extra gamacht, weil ich angst habe :(

Ich habe gefragt warum ich 9 Stunden in der Woche mehr arbeite.
antwort:
"die 9 Stunden ist das wo ihnen erklärt wird wie sie arbeiten sollen"

es sind 2 vorarbeiter die uns (Mitarbeiter) in der Firma Auftragspläne geben.... die geben uns aber kein Theoretische untericht!

ich habe kein 9 Stunden in der Woche "Theoretische" untericht, das heißt; Ich Arbeite 9 Stunden in der Woche mehr und dafür wird mir auch nicht bezahlt!


es sind ca. 36 Stunden mehr in Monat! Stunden die mir nicht bezahlt werden und umsonst (für jemand anders) arbeite!

ich weiß nicht weiter, mein Arbeisvermitler und der Arbeitgeber, arbeiten zusammen, und wenn ich mich beschwere?? sagen die: "das ist richtig und auch Gesetzlich" und dann kommen sie mir immer mit; "ihnen wird 30% vom ihrem unterhalt gekürzt"

ist das wirklich so?

auserdem:
werde ich manchmal (2 mal in letze Monat) aufgefordet andere tätigkeiten, wie entrümpelungen/umzüge oder andere Firmen die mit "***** gGmbH" zusammen arbeiten, zu erledigen!

ich weß echt nicht weiter.... was das für "fachtheoretische und praktische Qualifizierung" sein soll!

ist das alles richtig so?

ich möchte nicht das ich daran schuld habe, das meine Kinder wegen mir hungern u.s.w
ich weiß aber das ich rechte habe nur wlche rechte?


ich bin einer der jeden Tag in Internet (z.b. bei www.meinestadt.de, SIS u.s.w) nach arbeit sucht, es gibt aber nichts hier in Hameln :(

Danke im vorraus für antwort

Mfg,
Osmanovic

Betroffener
06.05.2006, 21:33
:welcome: osmanovic100

So auf den ersten Blick erscheint mir da einiges merkwürdig.

Wie wurde denn diese Maßnahme vom JobCenter benannt? Insbesondere die dort angegebenen Paragraphen wären wichtig, um das heraus zu bekommen.

Irgendwie scheint das kein normaler Ein Euro Job zu sein oder da hat man sich was ganz besonders spezielles ausgedacht.

Üblicherweise sind Ein Euro Jobs auf 30 Wochenstunden begrenzt, damit noch Zeit bleibt neben den bezahlten 30 Wochenstunden für Bewerbungen.

Wenn diese normalerweise für Bewerbungen gedachte Zeit unbzahlt für Weiterbildungsmaßnahmen eingefordert werden, scheint mir da etwas nicht zu stimmen - denn diese 9 Wochenstunden gehören in die Gesamtmaßnahme von den maximal erlaubten 30 Stunden und berauben Dich der vorgeschriebenen Chance Dich ausreichend bewerben zu können.

Da zusätzlich noch "artfremde" Aufgaben anfallen, die weder mit der Maßnahme noch mit Weiterbildung, dafür aber mit zusätzlichem Geld verdienen des Trägers zu tun haben, riecht das noch oberfauler.

Gilt das beschriebene für alle in Deinem Umfeld oder nur für Dich und wie denken die anderen darüber?

Da Du offensichtlich keine deutschen Wurzeln hast, könnte ein Aufbegehren ohne Unterstützung anderer aus Deiner Gruppe Dir noch mehr schaden als den anderen. Also genau überlegen worauf Du Dich da einlässt.

Da es sich in der Gegend nur um eine "impulsierende" Firma handeln kann, werde ich mal ein wenig danach stöbern.

Leitbild der xxxxx gGmbH

Wer wir sind

Zusammen mit der Kreishandwerkerschaft, dem DGB Bildungswerk Arbeit und Leben und dem Kuratorium für Wirtschaftsberatung gründete der Landkreis Hameln - Pyrmont im März 1999 die Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Hameln - Pyrmont. Dadurch wurden zwei Standbeine der Hameln - Pyrmonter Beschäftigungsförderung, die Aktion Beschäftigung e.V. und die Arbeitsgruppe Beschäftigungsförderung im Sozialamt des Landkreises unter dem Dach einer gemeinnützigen GmbH zusammengeführt.

Wenn ich das so lese (scheint allerdings Stand 1999 zu sein), riecht das förmlich nach selbst aufgestellten Regeln aus dieser Gruppierung heraus, die keinen Raum lassen werden, sich vernünftig da gegen irgendwas wehren zu können.

Am neutralsten scheint mir noch das DGB Bildungswerk Arbeit und Leben zu sein - hier solltest Du Dich erkundigen, ob das alles so in Ordnung ist.

• Deutscher Gewerkschaftsbund Region Niedersachsen-Mitte, Büro Hameln,
Kastanienwall 52, Tel. 9 36 68-40
• Deutscher Gewerkschaftsbund Arbeitsloseninitiative,
Zentralstraße 10, Tel. 2 57 56

Vielleicht haben auch noch andere von Erfahrungen mit dieser gemeinnützigen GmbH des Landkreises Hameln-Pyrmont zu berichten.

osmanovic100
06.05.2006, 23:19
Hallo,

wie du schon sagst handelst es sich um eine "impulsierende" firma :Respekt:

*** gGmbH"

Gilt das beschriebene für alle in Deinem Umfeld oder nur für Dich und wie denken die anderen darüber?


alle haben denn gleichen vertrag
und die wissen das... nur keiner hat sich getraut.... echt traulich :cry:

Wie wurde denn diese Maßnahme vom JobCenter benannt? Insbesondere die dort angegebenen Paragraphen wären wichtig, um das heraus zu bekommen.


Mfg
Osmanovic

Hallo Osmanovic, bitte Firma nicht namentlich nennen!

Betroffener
07.05.2006, 00:43
Erst mal zu dem Modell, was da im Landkreis Hameln-Pyrmont vollzogen wird. Hier stehen sicherlich diese beiden Paragraphen des SGB III im Hintergrund.

§ 249 - Förderungsausschluß

1Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Einrichtung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung in berufsbildenden Schulen oder die Einrichtung überwiegend den Zwecken eines Betriebes, mehrerer Betriebe, eines Verbandes oder zu Erwerbszwecken dient. 2Eine Förderung ist jedoch möglich, soweit Maßnahmen der Arbeitsförderung auf andere Weise nicht, nicht in ausreichendem Umfang oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können.

§ 250 1 - Bundesagentur als Träger von Einrichtungen

1Die Bundesagentur soll Einrichtungen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung sowie der beruflichen Rehabilitation mit anderen Trägern oder alleine errichten, wenn bei dringendem Bedarf geeignete Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen. 2Die Bundesagentur kann darüber hinaus alleine oder mit anderen Trägern Einrichtungen errichten, die als Modell für andere Träger dienen.

und jetzt kommts aus der Durchführungsbestimmung der BA von September 2005:
Durchführungsbestimmung (http://www.my-sozialberatung.de/files/Arbeitshilfe-ZUSATZJOBS_02Sept05.pdf)

B 1.3) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – Zusatzjobs
§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II
im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten
nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

(1) Im Rahmen von zumutbaren, nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (im sog. Sozialrechtsverhältnis) können von Maßnahmeträgern im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) geschaffen werden. Während der Teilnahme erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige zuzüglich zum Alg II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung.

(2) Die Kranken- Renten- und Pflegeversicherung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sicherung des Lebensunterhalts) gewährleistet.

(3) Mit dieser flexibel einsetzbaren Konstruktion sind bei den Zusatzjobs auch sämtliche Teilzeitvarianten möglich.

(4) Die Ausgestaltung der Zusatzjobs ist auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen. Daher soll der Handlungsspielraum der lokalen Ebene nicht durch zentrale Vorgaben eingeschränkt werden. Ebenso verbieten sich schematische und generelle Festlegungen, um das Ziel eines jederzeit möglichen Überwechselns in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu beeinträchtigen. Allerdings ist klar, dass Arbeitsuchende nicht dauerhaft in Zusatzjobs beschäftigt werden dürfen.
Die Finanzierung der Trägerkosten bei Zusatzjobs ist im Rahmen der lokalen Gestaltungsfreiheit festzulegen. Dabei sind neben den Kosten für die Mehraufwandsentschädigung auch die Kosten des Trägers für Qualifizierung, Anleitung und Betreuung des Hilfebedürftigen bei der Bemessung des Förderbetrages angemessen zu berücksichtigen.
Auch über die Angemessenheit der Höhe der Mehraufwandsentschädigung ist auf lokaler Ebene zu entscheiden. Die Dauer und Höhe der Förderung ist auf die individuellen Erfordernisse und die Eingliederungsvereinbarung des Hilfeempfängers abzustimmen und lokal festzulegen. Die Möglichkeit zu Eigenbemühungen bei der Suche nach Ausbildung oder Arbeit darf durch die Anzahl der zu leistenden Wochenstunden nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Förderdauer können sowohl lokale Besonderheiten wie die Lage auf dem Arbeitsmarkt als auch Besonderheiten des zu fördernden Personenkreises berücksichtigt werden.

(5) Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die monatliche Förderung an den Träger kann neben der Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer auch eine Maßnahmekostenpauschale umfassen und ist zweckentsprechend zu verwenden.

a) Maßnahmekostenpauschale für den Träger:
Mit dieser spezifisch festlegbaren monatlichen Kostenpauschale je besetztem Teilnahmeplatz kann der entstandene Aufwand des Trägers für die Maßnahmedurchführung (z. B. Personal, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten, sonstiger Overhead) abgedeckt werden.
Die Festlegung der Höhe der Pauschale soll differenziert und einzelfallspezifisch bezogen auf das jeweilige Zusatzjob-Konzept erfolgen.
Über die Maßnahmekostenpauschale hinaus sollten keine weiteren Leistungen an den Träger erbracht werden.

b) Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer:
Die Mehraufwandsentschädigung ist eine pauschale Leistung für die Teilnehmer und deckt alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Zusatzjob ab. Regelmäßig dürfte eine Mehraufwandsentschädigung von nicht unter 1 Euro angemessen sein.

Die Mehraufwandsentschädigung
sollte so festgelegt werden, dass ein Anreiz zur Aufnahme einer entsprechenden regulären Beschäftigung nach tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung besteht.
sollte vom Träger unverzüglich sowie ohne Abzug an den Teilnehmer weitergegeben werden,
wird nicht auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung) angerechnet, sollte nur für tatsächlich geleistete Beschäftigungsstunden gezahlt werden (also z.B. nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage oder an Wochenenden / Feiertagen),
sollte für die Teilnahme an allen Bestandteilen einer Arbeitsgelegenheit (also z.B. auch Profiling, Qualifizierung) gezahlt werden.
(6) Die Förderdauer des Zusatzjobs sollte maßnahmebezogen und unter Berücksichtigung regionalspezifischer Erfordernisse festgelegt werden.

(7) Die von der Maßnahmedauer unabhängige und zeitlich zu begrenzende individuelle Zuweisungsdauer der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sollte in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden. Es empfiehlt sich, das Vorliegen eines bestehenden Eigeninteresses des Trägers an der Beschäftigung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Festlegung der Zuweisungsdauer angemessen zu berücksichtigen.

(8) Die wöchentliche Beschäftigungszeit des Hilfeempfängers kann variabel gestaltet werden. Sie sollte in der Regel 30 Stunden (einschließlich z.B. Qualifizierung) nicht überschreiten, um Eigeninitiativen für die berufliche Integration zu ermöglichen.

Damit dürfte klar sein, dass es sich um selbst erstellte Regeln handelt.
"Soll" und "sollte" ist im Behördendeutsch als "muss" zu verstehen.

Wie das aber nun in den Griff zu bekommen ist, wäre wieder ein anderes Thema.

osmanovic100
07.05.2006, 01:45
Danke :Respekt:

Damit dürfte klar sein, dass es sich um selbst erstellte Regeln handelt.
"Soll" und "sollte" ist im Behördendeutsch als "muss" zu verstehen.

das heißt die haben ihre eigene gesetze, das zehlt doch nicht?
Gesetze sind gesetze und die müssen doch nach Deutsche gesetzt handeln, oder?

was soll ich jetzt nun machen?

ich werde mich auf jeden fall Montag bei Arbeitgieber in Firma Telefonisch melden und sagen das ich vor habe erst mit Jobcenter (mit meinem Arbeisvermittler) darüber zu sprechen und klar zu stellen das, das was die in diese Firma machen nicht richtig ist! als beweis werde ich... "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – Zusatzjobs"
...ausdrucken und meinem Arbeisvermittler auf sein Tisch legen!

und dann werde ich bei Sozialgericht eine einstweilige Anordnung auf Herabsetzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden und Erstattung der Aufwandsentschädigung der überzähligen Stunden beantragen.

ist das so richtig??

ich bin echt froh das ich diese Forum gefunden habe :Respekt:

Mfg,
Osmanovic

Betroffener
07.05.2006, 02:36
@osmanovic,

Stop - bitte ganz langsam und bitte erst mal nachdenken.

Deine Wut verbunden mit Frust und AKtionismus bringen Dich nicht wirklich weiter, sondern verschaffen Dir möglicherweise noch mehr Stress.

Ich habe Dir nicht umsonst am Anfang bereits die Telefonnummern und Adressen der DGB-Büros in Hameln aufgeschrieben.

An dieser gemeinnützigen GmbH sind so viele beteiligt (Stadt, Landkreis, Sozialbehörden, möglicherweise auch die ArGe, Gewerkschaften, Kreishandwerker und viele Firmen, von denen Du gar nichts weisst), dass Du Dich nicht mit überstürzten und unüberlegten Aktionen alleine ins Abseits stellen darfst - Du kannst nicht wissen, wer das alles unterstützt und wem Du trauen kannst.

Wenn Du meinst, Deine ArGe ist zuverlässig, dann kannst Du Dich auch dort melden - aber ich hätte ein komisches Bauchgefühl dabei.

Darum wäre eher zu raten, die Durchführungsempfehlung (Achtung: das ist kein Gesetz!!) der Agentur für Arbeit komplett auszudrucken bzw. den betreffenden Teil und das zusammen mit den anderen mit dem gleichen Vertrag zu diskutieren, was ihr daraus machen wollt.

Wenn ihr dann mehr als 2 sein solltet, dann würde ich mich wie von mir vorgeschlagen mit dem Vertrag und dem Ausdruck im Gewerkschaftsbüro melden und fragen, ob das so richtig ist und ob man Dir (Euch) hilft, das Problem zu lösen. Denn es könnte sich möglicherweise um geplanten Leistungsmißbrauch seitens des Trägers handeln, der möglicherweise auch noch von der ArGe gedeckt sein könnte (was ich nicht hoffe).

Auch eine gute Adresse wäre das hier in der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen, unter der auch Hameln-Pymont aufgehängt ist.

Kontakt
Funktion
- Kundenreaktionsmanagement -

Adresse
Altenbekener Damm 82
30173 Hannover
Telefon: 0511/9885-0
E-mail: Niedersachsen-Bremen.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Hier könntet Ihr Eurer Anliegen unabhängig von der lokalen Struktur sicher gut vorbringen. Und die Leute kümmern sich meist wirklich um solche Dinge. Kopie vom Vertrag mitsenden und darauf hinweisen, dass es kein Einzelfall ist.

Aber wichtig ist - es sollten sich mehr als nur einer trauen. Und ihr könnt ruhig klar sagen, dass ihr Angst vor schikanösen Sanktionen habt und Euch deswegen nicht traut, das lokal vor Ort zu melden.

Viel Erfolg und ruhig Blut dabei