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Vermeer76
25.09.2007, 20:18
Hi zusammen, habe eine Frage zu Bewerbungskosten:

Als ich ALGI bezogen habe, habe ich bereits 250 Euro an Bewerbungskosten erstattet bekommen. Die Grenze beträgt ja innerhalb eines Jahres max. 260 Euro.

In meinem ALG II Bescheid werde ich darauf hingewiesen, das auf verlangen, meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss, sonst würden sie mein ALG II kürzen.

Von dem Restbetrag von 10 Euro kann ich kaum noch viele Bewerbungen schreiben. Wie schaut es da rechtlich aus? Müssen Sie trozdem weitere kosten übernehmen?

Gruß Thomas

restart
25.09.2007, 22:12
Hast du die 250 Euro auf einen Schlag bekommen oder in mehreren Zahlungen?

Hast du eine Eigliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der eine bestimmte Anzahl pro Monat vereinbart ist?

Vermeer76
26.09.2007, 13:44
Hast du die 250 Euro auf einen Schlag bekommen oder in mehreren Zahlungen?

Hast du eine Eigliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der eine bestimmte Anzahl pro Monat vereinbart ist?

Die insgesammt 250 Euro habe ich in 4 "Häppchen" bekommen.
Habe seit dem ich arbeitslos gemeldet bin... selbstverständlich versucht mich aus eigenen Kräften... deutschlandweit zu bewerben. Eine Mindeszahl wurde mir nur bei meinen 3 Antrag gefordert (sollte zum nächsten Gespräch 10 Bewerbungen vorweisen... hatte zu dem Zeitpunkt bereits 30 Bewerbungen laufen) .... was ich zu dem Zeitpunkt eh nicht ganz verstanden hatte.

Derzeit habe ich keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen... es steht aber halt im meinen ALGII Bescheid nen Satz drin, das man auf verlangen, seine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss.

Nur wie soll ich dies tun... wenn ich meine 260 Euro schon aufgebracht habe.. und mir das Geld für weitere Bewerbungen fehlt? Oder kann man das evtl. trozdem beantragen? (Kostenübernahme)

Gruß Thomas

restart
26.09.2007, 14:50
Nun die 260 Euro beziehen sich immer auf die letzten 12 Monate, nicht das Kalenderjahr. Das bedeutet erstmal das du dies in mehren dementsprechenden kleinen Schritten machen kannst (immer neuen BwK-Antag holen). Natürlich kannst du nur Bw-Kosten abrechen, ab dem Tag der Aushändigung des Antrages (Datum steht immer oben drauf).

Da du keine EV hast ist auch nicht unbedingt rechtverbindlich geregelt, wie viele Bw’s du monatlich machen musst. Der Satz in deinem Bescheid ist nur der Hinweis darauf, das du verpflichtet bis alles dir Mögliche zu tun und wenn du behauptest dich beworben zu haben man das auch sehn will.

Konkret wird so was aber durch eine entsprechende EV geregelt. Mit den 10 Bw’s aus dem Gespräch ist es so, das die SB in dem Moment deine mündliche Zustimmung im PC vermerkt hat, sofern du dem nicht widersprochen hast.

restart
26.09.2007, 15:16
Verweis zum Thema:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=54089&highlight=Eigenbem%FChungen

und

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=52163&highlight=Eigenbem%FChungen

Vermeer76
26.09.2007, 15:40
Nun die 260 Euro beziehen sich immer auf die letzten 12 Monate, nicht das Kalenderjahr. Das bedeutet erstmal das du dies in mehren dementsprechenden kleinen Schritten machen kannst (immer neuen BwK-Antag holen). Natürlich kannst du nur Bw-Kosten abrechen, ab dem Tag der Aushändigung des Antrages (Datum steht immer oben drauf).

Da du keine EV hast ist auch nicht unbedingt rechtverbindlich geregelt, wie viele Bw’s du monatlich machen musst. Der Satz in deinem Bescheid ist nur der Hinweis darauf, das du verpflichtet bis alles dir Mögliche zu tun und wenn du behauptest dich beworben zu haben man das auch sehn will.

Konkret wird so was aber durch eine entsprechende EV geregelt. Mit den 10 Bw’s aus dem Gespräch ist es so, das die SB in dem Moment deine mündliche Zustimmung im PC vermerkt hat, sofern du dem nicht widersprochen hast.

Danke für deine Antwort, jedoch weis ich immer noch nicht, ob es Möglichkeiten gibt... das ich troz erreichen der 260 Euro... noch weitere Bewerbungen bezahlt bekomme. Denn ich will mich ja weiterhin bewerben, damit ich möglichst schnell wieder Arbeit bekomme. Bewerbe mich ja auch Deutschland weit, und nehme sogar einen Umzug in Kauf. Jedoch brauche ich, um mich bewerben zu können... auch das demendsprechende "Kleingeld", welches ja Bewerbungen kosten.

Meine Jahresfrist von den 260 Euro läuft erst am 28.02.2008 aus.... soll ich bis dahin somit keine Bewerbungen mehr schreiben?

Gruß Thomas

P.S.: Ich bin noch zu nichts verpflichtet worden... will aber schon freiwillig mich um einen Job bemühen.

restart
26.09.2007, 16:08
Freiwillig wohl kaum, es ist der vorgeschriebene Maximalbetrag. Du kannst nur deine Bewerbungskosten auf das nötigste senken um mehr schreiben zu können.

Eventuell kannst du versuchen einen Antrag zu stellen, auf eine Zusage der Kostenübernahme über 260 Euro. Aber ich glaube leider nicht, dass du damit Erfolg haben wirst.

Auch wäre die Frage, wie sich deine 4 Häppchen zeitlich zusammensetzen, also wann wie viel. Wie gesagt 260 Euro auf die letzen 12 Monate.

Sprich stellst du einen Antrag am 31.10.2007, zählt auch nur was du in der Zeit vom 1.11.2006 – 1.11.2007 tatsächlich erhalten hast.

p.s. Fast alle bemühen sich freiwillig um vernünftige Arbeit, schon weil ihnen Arbeit lieber ist, als sich mit dem Amt herumärgern zu müssen.

Vermeer76
26.09.2007, 16:20
Freiwillig wohl kaum, es ist der vorgeschriebene Maximalbetrag. Du kannst nur deine Bewerbungskosten auf das nötigste senken um mehr schreiben zu können.

Eventuell kannst du versuchen einen Antrag zu stellen, auf eine Zusage der Kostenübernahme über 260 Euro. Aber ich glaube leider nicht, dass du damit Erfolg haben wirst.

Auch wäre die Frage, wie sich deine 4 Häppchen zeitlich zusammensetzen, also wann wie viel. Wie gesagt 260 Euro auf die letzen 12 Monate.

Sprich stellst du einen Antrag am 31.10.2007, zählt auch nur was du in der Zeit vom 1.11.2006 – 1.11.2007 tatsächlich erhalten hast.

p.s. Fast alle bemühen sich freiwillig um vernünftige Arbeit, schon weil ihnen Arbeit lieber ist, als sich mit dem Amt herumärgern zu müssen.


OK... die 4 "Häppchen" setzen sich wie folgt zusammen:
1. Antrag 26.02.2007 .... Abgabe 30.05.2007 .... Anzahl 18 Bewerbungen
2. Antrag 31.05.2007 .... Abgabe 14.06.2007 .... Anzahl 7 Bewerbungen
3. Antrag 14.06.2007 .... Abgabe 09.07.2007 .... Anzahl 9 Bewerbungen
4. Antrag 10.07.2007 .... Abgabe 03.09.2007 .... Anzahl 14 Bewerbungen

Also wenn ich jetzt meine Sachbearbeiterin sage, das ich mich gerne weiter bewerben möchte (habe aktuell 6 Stellenangebote auf die ich mich bewerben möchte), aber meine Grenze der Bewerbungskosten fast erreicht habe.... kann ich nur auf gute "Laune" meiner Bearbeiterin hoffen? Und wenn Sie dies nicht zusagt.. bleibe ich endweder auf meinen Kosten sitzen, bzw. kann mich aus finanziellen Grüden die Bewerbungen nicht leisten?

Zu den senken der Bewerbungskosten: Wie soll man diese senken? Bewerbungsmappen, Briefumschläge, Porto, Zeugnisskopien, Ausdrucke vom Anschreiben... kosten immer das gleiche. *g*

Gruß Thomas

restart
26.09.2007, 16:40
Du hast dann sogar ein richtiges Problem, denn wenn du den Antrag 1 am 30.5.2007 abgegeben hast, wirst du das Geld wohl erst am 30.06.bekommen haben. Das bedeutet aber auch, dass die 260 Euro dann bis 30.06.2008 ausgeschöpft sind.

Ich kann dir nicht sagen ob sie dir eine Zusage machen wird oder nicht. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür leider nicht. Ehr wird sie dir wohl damit kommen, dass du auch die Möglichkeit für telefonische und Bewerbungen per E-Mail hast, dafür gibt es kein Geld.

Oder auch:
„ich weis ja nicht ob ihre Bewerbung wirklich sinnvoll und im dem Kostenumfang (5 Euro) notwendig waren“.
„Wenn ihre Bewerbungen zurückkommen, können sie ja einen Teil der Unterlagen wiederverwenden, das kostet dann also nichts“
„Ein Passbild ist nicht notwendig, schwarz weis Ausdrucke sehen sogar besser aus“

u.s.w.

Aber versuch es trotzdem.

restart
26.09.2007, 16:42
Nachtrag:

Sollte sie sich doch darauf einlassen, SCHRIFTLICH geben lassen, sie werden danach wohl mit dir streiten.

Vermeer76
26.09.2007, 17:23
Du hast dann sogar ein richtiges Problem, denn wenn du den Antrag 1 am 30.5.2007 abgegeben hast, wirst du das Geld wohl erst am 30.06.bekommen haben. Das bedeutet aber auch, dass die 260 Euro dann bis 30.06.2008 ausgeschöpft sind.

Ich kann dir nicht sagen ob sie dir eine Zusage machen wird oder nicht. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür leider nicht. Ehr wird sie dir wohl damit kommen, dass du auch die Möglichkeit für telefonische und Bewerbungen per E-Mail hast, dafür gibt es kein Geld.

Oder auch:
„ich weis ja nicht ob ihre Bewerbung wirklich sinnvoll und im dem Kostenumfang (5 Euro) notwendig waren“.
„Wenn ihre Bewerbungen zurückkommen, können sie ja einen Teil der Unterlagen wiederverwenden, das kostet dann also nichts“
„Ein Passbild ist nicht notwendig, schwarz weis Ausdrucke sehen sogar besser aus“

u.s.w.

Aber versuch es trotzdem.

Hi,
also der Beginn der Jahresfrist in den ersten beiden Anträgen ist jeweils mit dem 26.02.2007 angegeben. Bei Antrag 3: 14.06.2007 und bei Antrag 4: 10.07.2007. :-)

Würde sie mit deinen Ausagen kommen, könnte ich folgendes endgegen setzen:

1.) 1 schriftliche Bewerbung kosten mich: 3,00 Euro für die nackte Bewerbungsmappe (nehme nicht die billigsten) + 1,44 Porto + 0,20 Euro Briefumschlag + 2,50 Euro Bewerbungsfoto (vom Fotografen) + 1,10 Euro (11 Zeugniskopien DINA4) + 0,20 Euro (Zeugnis DINA3) + 0,15 Euro (Ausdruck Anschreiben) = 8,39 Euro !!!!

2.) Von derzeit verschickten 48 Bewerbungsmappen, habe ich lediglich 10 Mappen zurück bekommen. Davon sind von den Inhalt nur 3 Mappen zu gebrauchen, da die Zeugnisse geknickt wurden. Da nur 5,00 Euro pro Bewerbung übernommen wurde, habe ich bereits bei den letzten 48 Bewerbungen kräftig dazu gezahlt.

3.) Seit wann ist ein Bewerbungsfoto nicht notwendig? Dies ist mir neu ! Zu einer vollständigen Bewerbungsmappe gehören nach wie vor auch ein farbiges Bewerbungsfoto. (Passfoto ist zu klein und unpassend für eine professionelle Bewerbung)

Sollte meine Sachbearbeiterin, wirklich solche unpassende Äusserungen von sich geben, kann die ARGE nicht von mir verlangen, das ich aus meinen derzeit finaznziellen Mitteln eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen schreiben muss. Denn das ALGII welches ich bekomme, dient ja lediglich meine Grundbedürfnisse zu bedinen. Oder?

(Anm.: Wie gesagt, noch habe ich keine Auflagen bekommen.. will mich aber schon im Vorraus absichern)

Gruß Thomas

restart
26.09.2007, 18:00
(Laut meinem Kenntnisstand!)

Also noch mal anders, du hast ein Jahr lang (nach Herausgabe des Antrages) Zeit deine Bewerbungskosten geltend zu machen, sonst wird man einen Teil mit der Begründung „sind nicht zeitnah“ ablehnen. Hatte ich schon.

In deinem Antrag steht „haben sie in den letzten 12 Monaten … erhalten“ (oder so ähnlich). Da werden nur die tatsächlich geleisteten Zahlungen, innerhalb der letzten 12 Monate, berücksichtigt, unabhängig davon wann dir ein Antrag ausgehändigt wurde. Daraus berechnen sich die max. 260 Euro.

Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Sollten Sie von dir Bewerbungen über 260 Euro verlangen, kannst du eine Verpflichtung auf Grund deiner o. g. Aufstellung versuchen zu verweigern.

Doch Vorsicht. Im Zweifel musst du auch einen Richter davon überzeugen. Er könnte der Argumentation der ARGE folgen (Bsp. wie schon beschrieben).

Ich habe bereits ein Urteil in einem anderen Zusammenhang gelesen, wo der Richter nur von 2 Euro als notwendige Bewerbungskosten ausging.

Du solltest also im eigenen Interesse schon weiter Bewerbungen schreiben und die Kosten möglichst gering halten. Wichtig ist doch erstmal das du dich bemühst. Ob es sinnvoll ist, oder so eine Bewerbung dann auch zum Erfolg führt, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Vermeer76
27.09.2007, 20:23
(Laut meinem Kenntnisstand!)

Also noch mal anders, du hast ein Jahr lang (nach Herausgabe des Antrages) Zeit deine Bewerbungskosten geltend zu machen, sonst wird man einen Teil mit der Begründung „sind nicht zeitnah“ ablehnen. Hatte ich schon.

In deinem Antrag steht „haben sie in den letzten 12 Monaten … erhalten“ (oder so ähnlich). Da werden nur die tatsächlich geleisteten Zahlungen, innerhalb der letzten 12 Monate, berücksichtigt, unabhängig davon wann dir ein Antrag ausgehändigt wurde. Daraus berechnen sich die max. 260 Euro.

Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Sollten Sie von dir Bewerbungen über 260 Euro verlangen, kannst du eine Verpflichtung auf Grund deiner o. g. Aufstellung versuchen zu verweigern.

Doch Vorsicht. Im Zweifel musst du auch einen Richter davon überzeugen. Er könnte der Argumentation der ARGE folgen (Bsp. wie schon beschrieben).

Ich habe bereits ein Urteil in einem anderen Zusammenhang gelesen, wo der Richter nur von 2 Euro als notwendige Bewerbungskosten ausging.

Du solltest also im eigenen Interesse schon weiter Bewerbungen schreiben und die Kosten möglichst gering halten. Wichtig ist doch erstmal das du dich bemühst. Ob es sinnvoll ist, oder so eine Bewerbung dann auch zum Erfolg führt, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Ja klar werde ich mich auch so bemühen und Bewerbungen auf eigene Kosten verschicken. Wollte halt die Rechtliche Grundlage wissen, ob sie über die 260 Euro hinaus trozdem Bewerbungen zahlen müssen, wenn sie verlangen das ich von meinem ALGII XX Bewerbungen verschicken soll.
Denn mein ALGII sichert nur meine Grundbedürfnisse... und das noch nicht einmal deckend.... bin schon am überlegen mein Auto abzuschaffen, was wiederum meine flexabilität als Jobsuchender einschränken würde.

Das Urteil das eine Bewerbung nur 2 Euro kostet, würd ich zu gerne sehen! Denn allein das Porto beträgt 1,44 Euro.... und für den Rest bleiben dann nur 0,56 Euro !!! Und das ist wohl ein Witz. Da kann ich jedem Richter nachweisen, das man dafür keine Kopien + Foto + Briefumschlag + eine vernünftige BW Mappe bekommt. :-)

Mal schauen was meine Sachbearbeiterin mir schreibt.
Habe sie höflich Angefragt, ob weitere Kosten übernommen werden, da ich mich gerne auf 6 aktuelle Stellen bewerben möchte.

Gruß Thomas

restart
28.09.2007, 22:24
Das Urteil ging um eine Mutter mit Kind und das Gericht war der Meinung, dass sie dadurch mehr tun müsse. 20-30 Bewerbungen sein zulässig.

http://64.233.183.104/search?q=cache:pf3jx4dFjx4J:www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10%2520UF%2520133-05.pdf+AZ+10+UF+133/05&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de

Seite 8, Bewerbermappe und Foto hat der Richter dabei nicht mitgerechnet, schein ihm wohl nicht notwendig

Habe schon vernehmen müssen dass im Bereich Berlin-Brandenburg sehr kuriose Urteile gefällt werden. Wohl sehr zu Lasten des eigentlichen Hilfebedürftigen (politikkonform).

StephanK
29.09.2007, 12:01
Der link, den restart aufgeschrieben hatte, funktioniert nicht. Das Gerichtsurteil ist hier (http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10%20UF%20133-05.pdf) als PDF-Datei nachlesbar. Wie restart schon erwähnte betrifft es aber einen ganz anderen Zusammenhang, nämlich die Frage, ob einer zum Kindesunterhalt verpflichteten Mutter fiktives Einkommen angerechnet werden kann, weil sie es unterlässt, sich ausreichend um neue Arbeit zu bemühen. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Zumutbarkeit und Finanzierbarkeit von Bewerbungen.

Ja klar werde ich mich auch so bemühen und Bewerbungen auf eigene Kosten verschicken. Wollte halt die Rechtliche Grundlage wissen, ob sie über die 260 Euro hinaus trozdem Bewerbungen zahlen müssen, wenn sie verlangen das ich von meinem ALG II XX Bewerbungen verschicken soll.Die €-260-Obergrenze ist eine gesetzliche und in § 46 Abs. 1 SGB III genau so festgeklopft. Kein/e Sachbearbeiter/in könnte, auch bei bestem Willen, darüber hinausgehen.

Deswegen kann man nur immer wieder empfehlen, auf billige Bewerbungen per Internet auszuweichen, die auch von immer mehr Arbeitgebern (allerdings längst noch nicht von allen) akzeptiert werden. Manchmal werden sie sogar ausdrücklich gewünscht - wahrscheinlich, um keine riesigen Papierstapel in der Personalabteilung herumliegen zu haben und Portokosten für die Rücksendung zu sparen...

restart
29.09.2007, 12:28
@StephanK
Danke für die Linkkorrektur.

Bewerbungskosten möglichst klein zu halten ist ja auch ok. Allerdings stellt sich dann wieder die Frage was die angemessene Anzahl ist. Denn geht man auf die günstigeren ein wird die ARGE immer mehr verlangen. Egal ob es sinnvolle Bewerbungsmöglichkeiten gibt oder nicht.

Soweit ich weis gibt es dazu bisher leider keine klaren Regelungen. Man kann sie sich ja nicht aus den Fingern saugen. Und ich musste mir bei einer Blindbewerbung schon mal anhören: „Warum haben sie sich den dort beworben, die suchen doch keinen“.

Egal was man macht, die legen es doch immer nach Lust und Laune aus. Klare Regeln wären da dringend angebracht.

StephanK
29.09.2007, 12:57
Egal was man macht, die legen es doch immer nach Lust und Laune aus. Klare Regeln wären da dringend angebracht.Natürlich wäre mehr Klarheit wünschenswert. Aber Dir wird einleuchten, dass man einem 32jährigen Ingenieur, der gerade nach vier Jahren aus seiner ersten Stelle gekündigt wurde, mehr Bewerbungsbemühungen abverlangen kann als einem 52jährigen ungelernten Produktionshelfer, der schon vier Jahre arbeitslos ist, denn der erste hat gute Chancen ("Marktkunde" im Jargon der Arbeitsagentur), der zweite sehr schlechte ("Betreuungskunde").
Deswegen geht es nicht anders, dass man die Anforderungen an die Intensität der Bewerbungsbemühungen individuell festlegt. Da ist das Augenmaß (Ermessen) der einzelnen Vermittler/Sachbearbeiter gefragt. Viele haben es auch, aber leider wohl nicht alle.

Deswegen halte ich es für besonders wichtig, dass Eingliederungsvereinbarungen den Namen Vereinbarung auch verdienen. Die Sachbearbeiter/Vermittler sollten mit jedem Kunden die individuelle Situation besprechen und die Anforderungen bezüglich der Bewerbungsbemühungen daran anpassen. Schwierig wird es mit resignierten Leuten, die von vornherein sagen: ich finde eh' nix mehr. Darin kann viel wahres stecken - andererseits: wenn man einen passenden Arbeitsplatz wie die sprichwörtliche Stecknadel im Heuhaufen suchen muss, muss man auch viel Heu umwenden. Es kommt also wirklich auf Arbeitsmarktkenntnis, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl an - und deswegen kann man keine festen Zahlen in ein Gesetz schreiben.