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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenkasse


Hans_
26.09.2007, 13:21
Hallo,

ein bekannter von mir hat ein RIEßEN Problem.

- Alter: 23
- Grad der Behinderung 100%

- Wohnt noch bei den Elter
- hat eine Lehre Abgeschlossen

Nach Abschluss der Lehre hat er Arbeitslosengeld erhalten und war somit auch Krankenversichert.

Nachdem jetzt die Zeit von Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, ist er nicht mehr Krankenversichert da er ja noch bei den Eltern Wohnt und unter 25 ist und somit keinen Anspruch auf Harz IV hat.

Ist das so richtig?
OK das kein Anspruch auf Harz IV besteht gehe ich ja noch mit.

Aber das auch die Krankenversicherung nicht gezahlt wird. Aua?

Soll er jetzt bis 25 ohne Krankenversicherung leben und somit hoffen das er nie Krank wird?

Oder kennt von euch noch jemand einen andere Möglichkeit hierfür?

Danke Hans

restart
26.09.2007, 14:10
Nicht versichert zu sein geht nicht. Um bestimmte Leistungen von den Kassen gewährt zu bekommen, muss man „mindestens die letzten vier Jahre durchweg, bei ein und er selben Kasse versichert“ gewesen sein.

Er bildet mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und so ist erstmal zu prüfen oben wirklich kein einziger minimaler Anspruch besteht. Wenn doch ist er auch pauschal versichert (gesetzliche Kassen).
Wenn nicht muss geprüft werden, ob nicht auch die Möglichkeit besteht das er pro forma einen Euro pro Monat vom Amt bekommt, damit die Versicherung gegeben ist. Auch wäre noch zu prüfen ob nicht eine Mitversicherung über die Eltern in Frage kommt, dies würde aber auch der oben genannten Voraussetzung entgegenstehen.

Soweit mein Kenntnisstand zu dem Thema.

StephanK
26.09.2007, 17:47
:welcome: Hans,
wenn er außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, kann er als Behinderter ohne Altersbegrenzung bei den Eltern familienversichert bleiben. Allerdings scheint es so, dass er trotz der Behinderung sich selbst unterhalten könnte (wenn er einen Job fände); jedenfalls schließe ich das daraus, dass er eine Lehre abgeschlossen hat.

Wenn das nicht "zieht", gibt es seit kurzer Zeit eine Auffangregelung, die bewirkt, dass 99 % der Menschen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das ist § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflichtig sind (...)
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert warenDie Beiträge müssen allerdings die Eltern tragen.
Das Ganze sollte mit der Krankenkasse geklärt werden; es ist besser, von sich aus auf die Krankenkasse zuzugehen als einfach abzuwarten, weil es eine recht neue Regelung ist und die Krankenkassen wahrscheinlich noch nicht viel Routine damit haben.