Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entweder ALG II, Bafög oder Wohngeld ?
r777mafia
07.05.2006, 19:07
Hallo Leutz,
also ich hab mal eine etwas Kompliziertere Frage an euch. Also ich bin zur Zeit festangestellt (seit Februar) und muss zu Anfang August/September kündigen. Das hat denn Grund das
meine Zurückstellung von der Bundeswehr im Mai ausläuft und da ich nicht zum Bund will,hab ich mich in eine Fachoberschule eingeschrieben, bei der man keine abgeschlossene Berufsausbildung braucht. Jetzt ist meine Frage was am besten machen wegen Geld? ALG I krieg ich ja nicht weil noch keine 12 Monate vollangestellt wahr also bleiben ja nur drei Sachen übrig:
Entweder ALG II, Bafög oder Wohngeld obwohl ich glaube das ich mit ALG II besser bedient wäre?Die andere Frage ist auch, da meine Schule in einem anderem Bundesland liegt (Bremen)und ich in Niedersachsen wohne, kurz vor Bremen deswegen würde ich gern nach Bremen umziehen (würde mir viele Unkosten sparen) jetzt nur die Frage bevor ich Hartz IV beanspruche oder danach? Ahja ich bin 18 jahre alt und hab meine eigene Wohnung die ich selbst unterhalte mit 300€ Mietkosten.
Mit freundlichen Grüßen. Andrej
Hallo mafia,
um ALG2 bekommen zu können müßtest Du den ganzen Tag über verfügbar sein um arbeiten zu können, würde heißen Abenschule geht, Ganztagsschule nicht, da DU im Falle einer Arbeit diese nicht antreten könntest da Du ja zur Schule gehst.
Ich denke bei einer Vollzeitschule wäre die einzige Möglichkeit Bafög, - da diese alles andere auschließt. - ich glaube WOhngeld kann auch zusätzlich zu Bafög gewährt werden.
meines Wissens nach.
MfG
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StephanK
08.05.2006, 08:15
Es könnte schon sein, dass der Alg II-Bezug "trotzdem" möglich ist. Wenn nämlich jemand eine schulische Ausbildung macht, die nicht per BAföG förderungsfähig ist und er folglich ausnahmsweise Alg II-berechtigt ist, wird das schon respektiert und der Alg II-Träger hält sich mit den "Segnungen" à la 1-€-Job zurück. Ob das aber so ist, hängt von einer ganzen Menge Voraussetzungen ab, die in den Durchfürhungshinweisen zu § 7 SGB II einigermaßen anschaulich aufgelistet sind: Der Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen oder Berufsfachschulen (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, erfüllt nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 BAföG nur dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und:
• von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (tägliche Hin- und Rückfahrt über 2 Stunden), oder
• einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, oder
• einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt (§ 2 Abs. 1a BAföG).
Andernfalls besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II.
Auf diese Einzelheiten kommt es also an!
Hallo Stephan,
das würde dann heißen das wäre so etwas wie eine geduldete ALG2 unterstützte schulische Ganztags Ausbildung, in der trotz ALG2 Bezug keine Vermittlungstätigkeit erfolgen kann, da z.B. berufsvorbereitend und vermittlungsfördernd.
Sozusagen als Fördermaßnahme zur folgenden Arbeitsaufnahme.
- natürlich nur unter Einhaltung der Voraussetzungen.
wahrscheinlich auch nur auf den Fall der Erstausbildung bezogen oder?
MfG
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StephanK
08.05.2006, 18:59
Sozusagen als Fördermaßnahme zur folgenden Arbeitsaufnahme.
- natürlich nur unter Einhaltung der Voraussetzungen.
wahrscheinlich auch nur auf den Fall der Erstausbildung bezogen oder?Ich denke auch, dass der Gedanke "Fördermaßnahme zur folgenden Arbeitsaufnahme" dahintersteckt. Andererseits ist es eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass Alg II keine "Ersatz-Ausbildungsförderung" sein soll. Wenn ich es recht weiss, wird BAföG von den Ländern finanziert. Ich würde mich nicht wundern, wenn diese merkwürdige, hochkomplizierte und kaum vermittelbare Abgrenzung zwischen BAföG und Alg II auch ein Werk des Vermittlungsausschusses (der viele Details des Hartz-IV-Gesetzes ausgekungelt hat) ist und letztlich auf den üblichen "wer-muss-was-zahlen"-Streit zwischen Bund und Ländern zurückzuführen ist...
Wie bei Zweitausbildungen verfahren wird, weiss ich nicht. Diese sind nur in wenigen Ausnahmefällen förderungsfähig nach BAföG. Vermutlich wird das wirklich nach Einzelfall entschieden, wenn jemand mit seiner Ausbildung in eine Sackgasse geraten ist.
Wie das im einzelnen
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