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freezer2002
08.05.2006, 09:16
GutenMorgen@All

Ich brauch mal Eure fachliche Meinung!

Da diesen Monat mein ALG1 ausläuft muß ich jetzt ja ALG2 beantragen.
Nun mein Problem/Frage!

Ich wohne (eigentlich) noch bei meinen Eltern und bin da auch gemeldet.
Meine Freundin wohnt in einer anderen Stadt und hätten da auch quasi ne Wohnung und meine Freundin und ich erwarten im August ein Kind.

Was wäre jetzt also logischer oder besser:
Wenn ich zu Hause gemeldet bleibe weiterhin oder ob ich lieber mich ummelde und dann dort bei meiner Freundin ALG2 beantrage und angebe das ich mit meiner Freundin zusammen wohne.
Meine Freundin bekommt auch ALG2 da Sie eine Risikoschwangerschaft hat und Ihre Schulische Ausbildung nicht weitermachen konnte.

Alles ein wenig verzwickt ich weiß, aber vielleicht hat einer nen guten Rat.
Wenn ich es noch genauer beschreiben soll dann einfach bescheid sagen.

THX

Mit freundlichen Grüßen freezer

PS: Eines noch. Muß ich den Antrag selbst abgeben mit Termin machen vorher oder einfach hinschicken?? Danke!

border
08.05.2006, 11:36
Hallo Freezer,

wenn du zu Deiner Freundin ziehst, und zwar in der Absicht eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft, oder gar eine eheähnliche Gemeinschaft mit ihr zu bilden, bekommt ihr jeder schon mal nur 311 Euro statt 345 Euro.

- desweiteren wäre es dann so das wenn jemand von Euch mal richtig Geld verdient er für den anderen mit aufkommen muß. (auch unverheiratet)

- ich weiß nicht wie es mit Eurer Bindung steht und will Euch da auch nicht reinreden, Zukunftspläne, evtl. Heirat e.t.c..


Den Antrag am besten immer persönlich abgeben, vom Amt eine Abgabebestätigung fordern so ist man auf der sicheren Seite. (von wegen wieso Ihr Antrag, - hatten Sie denn einen abgegeben?)

Ob ein Termin zur Abgabe erforderlich ist kann ich nicht sagen, kann es mir aber nicht vorstellen.

MfG

border

StephanK
08.05.2006, 19:09
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass es weder beliebig ist, wo man gemeldet ist noch, wo man seinen Alg II-Antrag stellt. Gemeldet (jedenfalls mit Hauptwohnsitz) muss man dort sein, wo der tatsächliche Lebensmittelpunkt ist. Wenn Du nur noch pro forma bei den Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet bist, Dich tatsächlich aber überwiegend bei Deiner Freundin aufhältst, solltest Du Deinen Hauptwohnsitz dorthin verlagern und kannst überlegen, ob Du die elterliche Wohnung noch als Nebenwohnsitz beibehältst.
Alg II beantragen musst Du dort, wo Du Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast. Das ist üblicherweise der (Haupt-)Wohnsitz, muss aber nicht so sein; jedenfalls ist der Alg II-Träger dort zuständig, wo Du Dich überwiegend aufhältst.

freezer2002
10.05.2006, 09:43
Morgen.

Danke erstmal für Euere Antworten.

Dann müssen wa uns das nochmal durch den kopf gehen lassen, wie wir das nun veranstalten.

mfg freezer