PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug von Oldenburg nach Bayern


nikki
27.09.2007, 23:26
Hallo!
Ich bin neu hier und möchte erst einmal ein Lob aussprechen.

Nun zu meinem Problem bzw. zu meiner Frage. Ich bin allein erziehende Mutter eines 11-Monate alten Mädchens. Ich bin 90 % schwerbehindert und habe dazu eine AV-Malformation (so was wie ein Tumor) im Kopf. Dieser Tumor könnte theorethisch jeder Zeit bluten oder platzen, was es mir dann unter Umständen unmöglich macht, mich um meine Tochter zu kümmern. Deswegen möchte ich gern zu meinen Eltern nach Bayern ziehen, damit meine Tochter ihre Verwandten kennen lernt, denn bei ihnen wird sie auch Leben, falls mit mir was sein sollte. Die ARGE Oldenburg hat mir nun gesagt, ich soll mir da eine Wohnung suchen, das Wohnungsangebot bei ihnen einreichen und sie würden dann bei der ARGE Kaufbeuren den Antrag stellen, mich zu übernehmen. Nun habe ich jetzt oft gelesen, dass die zukünftigen ARGEN oft ablehnen, jemanden zu übernehmen. Ich würde gerne wissen, ob es bei gesundheitlichen Gründen ohne Probleme möglich ist, zu wechseln.
Eine Wohnung habe ich noch nicht gefunden,möchte aber auch schon vorher wissen, wie meine Chancen stehen.
Schon mal vielen Dank

StephanK
28.09.2007, 09:17
:welcome: Nikki,Nun habe ich jetzt oft gelesen, dass die zukünftigen ARGEN oft ablehnen, jemanden zu übernehmen.Nein, das ist so nicht richtig. Keine ARGE kann neu zuziehende Kunden "ablehnen". Probleme kann es nur mit der Höhe der neuen Miete und der Übernahme der Umzugskosten geben.

Ich würde gerne wissen, ob es bei gesundheitlichen Gründen ohne Probleme möglich ist, zu wechseln.Völlig problemlos wird es vielleicht nicht werden, aber es müsste gehen. Die "Zauberworte" heißen erforderlich und notwendig, d.h. Deine ARGE muss bestätigen, dass der Umzug erforderlich und notwendig ist. Der "Paradefall" dafür ist natürlich, dass Du einen neuen Job anderswo findest. Weil das bei Dir nicht so ist, musst Du mit Deiner persönlichen Situation argumentieren - und Deine Gründe sind meiner Meinung nach nachvollziehbar.

Zuständig ist Deine bisherige ARGE in Oldenburg (auch für die Zusicherung der Miete für eine neue Wohnung); der Alg II-Träger am neuen Wohnort ist zuständig, wenn Du für die neue Wohnung eine Mietkaution stellen musst und dafür ein Darlehen brauchst, weil Du die Kaution vielleicht nicht selbst aufbringen kannst.

Gutes Gelingen!