Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Miete und Berufstätiger Lebenspartner
luckiiies
08.05.2006, 19:17
Moin,
ich habe vor mir mit meiner Freundin (22J) eine Wohnung zu nehmen, mit der ich (noch 24J) ein Jahr zusammen bin.
Sie steht noch für 7 Wochen in Lohn und Brot, doch danach ist ALG II angesagt.
Ich verdiene Netto 1150€ und die Miete beträgt 410€+Strom und Heizkosten. Es sind 3ZKB, 90qm
Meine Frage wäre, müsste ich sie komplett durchfüttern, oder gibt Vater Staat wenigstens noch einen geringen Teil dazu? Denn ich habe ja noch andere Kosten wie meine private Altersvorsorge und andere Kosten wie Auto,Handy, Flatrate, Premiere(was gekündigt wird)Versicherungen etc. Da bleibt nix über für ne zweite Person....nicht viel zumindest?!
Sollte sie mit im Mietvertrag stehen?????
Ne Antwort wäre nett
Die Ägypter
08.05.2006, 22:28
Hallo,
ich lese bei dir heraus, dass du nicht finanziell für sie einstehen willst... nach dem BGB bist du dazu auch nicht verpflichtet - Unterhalt unter nicht Verheirateten ist nicht einklagbar.... Nur das SGB II versucht diese Gesetzmäßigkeit auszuhebeln....
Du hast jetzt 4 Möglichkeiten:
1) du lässt es mit dem Zusammenziehen (ist die sicherste Variante!)
2) du versuchst es über die Schiene Wohngemeinschaft... nur... durch die Gesetzesänderungen die anstehen, seid ihr irgendwann in der Pflicht zu beweisen, dass ihr keine eäG seid.... = könnte problematisch werden!
3) du versuchst es über die reine Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft und argumentierst (vermutlich zwingend auch vor einem Sozialgericht), dass ihr keine eäG seid, es eine solche lt. BGB nicht gibt... (Schwieriger Weg)... Denn es wird immer wieder negiert werden, dass ihr ALG II zusteht, vermutlich mit Kürzungen, Einstellungen etc. und du musst dann in der Zeit für sie aufkommen (einschließlich Krankenversicherung!).
4) ihr zieht einfach so zusammen und dann musst du davon ausgehen, dass du vollständig für sie aufkommen wirst müssen - wobei es Freibeträge gibt (ca. 270 Euro werden dir nicht angerechnet) - hier sehe ich allerdings auch Probs. bei eurer Wohnungsgröße/Miete = nicht angemessen!
Bei Variante 4) muss dir klar sein, nicht deine Freundin bezieht dann ergänzendes ALG II (ca. 160 Euro!) sondern ihr als Bedarfsgemeinschaft bezieht ALG II!!!
luckiiies
15.05.2006, 00:38
Danke für die ausführliche Auskunft.
Mehr kann ich erst mal nicht sagen....muß das noch sacken lassen.
:kotz:
Marc
Betroffener
15.05.2006, 01:03
Nur als kleine Ergänzung zu den trefflichen Ausfürhungen von Nefertari:
Ab dem 01.08.06 plant die Regierung die Einführung des "Hartz-IV-Fortführungsgesetzes".
Dort soll nach aktuellem Wissenstand drinstehen, dass es eine Umkehr der Beweislast bei der eheähnlichen Gemeinschaft gibt - also das, was die ArGe jetzt schon nicht beweisen kann, soll dann von Euch bewiesen werden.
Details siehe hier:
Bedarfsgemeinschaft: Alles soll NOCH VIEL SCHLIMMER werden!! (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=74452&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=)
Da wäre viellicht wirklich noch etwas Zurückhaltung angesagt und bessr noch längeres "Sacken lassen".
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