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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldrückzahlung


Codeman
28.09.2007, 15:26
Hallo,

meine Mutter bekam heute nen brief,sie soll mein gesamtes kindergeld sofort für die letzten 2 jahre zurückzahlen.Ich habe ja meine ausbildung beendet.Damals haben sie auch meinen lehrvertrag in kopie bekommen.dahingehend müsste ja klar sein wann meine ausbildung endet.Angeblich haben wir keine meldung geleistet ob ich bestanden habe oder nicht.haben wir auch nicht - weil sie meinen vertrag da haben und gesehen haben,wann meine lehre endete.

Wie seht ihr das ? Rückforderung berechtigt ? Kindergeld unterliegt ja der Familienkasse der Agentur für Arbeit.Gilt dahingehend auch SGB X ?

MfG
Codeman

StephanK
28.09.2007, 15:49
Rückfrage: War Dein Berufsausbildungsbetrag kalendermäßig befristet oder endete er mit Bestehen der Prüfung? Im zweiten Fall wäre ja nicht von vornherein klar, wie lange die Ausbildung währen würde, weil nun mal nicht jeder die Prüfung auf Anhieb besteht.

Codeman
28.09.2007, 15:56
Ja er endete mit bestehen der Abschlußprüfung.Diese war am 31.07.Mein Vertrag ging vom 1.8.05 - 31.7.07

Was hat das für ne bedeutung ?

StephanK
28.09.2007, 16:14
Was hat das für ne bedeutung ?Das habe ich schon geschrieben: Im zweiten Fall wäre ja nicht von vornherein klar, wie lange die Ausbildung währen würde, weil nun mal nicht jeder die Prüfung auf Anhieb besteht. Also reichte es wohl nicht, einfach nur den Ausbildungsvertrag einzureichen, sondern das Ende der Ausbildung hätte ausdrücklich mitgeteilt werden müssen. Deswegen halte ich es für durchaus möglich, dass die Rückforderung berechtigt ist.

Wenn das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wurde (ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich wegen der merkwürdigen Doppelregelung in BKGG und Einkommensteuergesetz, die ich nicht verstehe), dann gilt dafür das SGB X mit seinen Vorschriften zur Aufhebung von Verwaltungsakten, weil das BKGG nach § 68 Nr. 9 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__68.html) als besonderer Teil des SGB gilt.

Codeman
28.09.2007, 16:23
Ich verstehe das nur alles nicht.Meine Eltern haben weder eine Aufforderung bekommen noch sonst was,so was zu melden.In dem ominösen Brief steht,dass sie aufgefordert wurden zu melden ob meine ausbildung schon beendet wäre oder nicht.

So was wurde nie erhalten.Ansonten hätten sie ja darauf reagiert.

Finde das eine Unverschämtheit.Das kann es echt nicht mehr sein.Der Vertrag lag vor und es hat sich seitdem niemand mehr hier gemeldet.Und jetzt auf einmal das.Da wird mir ganz schlecht - eltern natürlich mitn nerven am ende.ich kann ihnen ja meinen bestätigung über die bestandene gesellenprüfung schicken.hilft das jetzt noch was ? :patsch:

Nun ist das Geld ja schon weg,meine eltern haben es nicht und ich auch nicht mehr.Woher also rund 4000 euro nehmen ? Das geld hat keiner von uns.Also wie reagieren ? Anwalt ?

Edit: ahhhhh ich habe etwas gefunden

Also unter dauer ist bei mir angegeben: beginnt am 01.08.05 und endet am 31.07.07

Jetzt steht dazu folgendes bei mir drin: Vorzeitige Beendigung: Besteht der Azubi VOR Ablauf der unter A vereinbarten ausbildungszeit die abschlußprüfung so endet das berufsausbildungsverhältnis mit bestehen der prüfung

Verlängerung: verlängerung ergibt sich höchstens auf mein verlangen bis zur nächsten prüfungsmöglichkeit

Meiner Meinung nach,heisst das ja,dass mein vertrag ausgelaufen ist (also zeitlich befristet) war noch bevor ich mein prüfungsergebnis kannte.dieses wurde mir ja erst am 31.8 ausgegeben.also ich konnte es ja gar nicht vor ablauf dieser zeit bestehen.

MfG
Codeman

Seebarsch
28.09.2007, 18:46
Hi codeman,
ich werde das Gefühl nicht los, dass da die Familienkasse einen eigenen Fehler vertuschen will.
Erst einmal verstehe ich nicht, warum 2 Jahre zurückgefordert werden, obwohl deine Ausbildung erst 2007 endete.
Zum zweiten ist es so, dass die Familienkasse die Gewährung des Kindergeldes an die Ausbildungsdauer koppelt und das Kindergeld dann zeitlich befristet - bis Ausbildungsende - bewilligt. Mithin könnte da gar keine Überzahlung eingetreten sein.
Hier kann nur eine Vorsprache in der Familienkasse mit einer eventuellen Akteneinsicht helfen. Einen Anwalt sollte man erst einschalten, wenn ein Erstattungsbescheid schon vorliegt.
PS: Wenn Du nach der Ausbildung arbeitslos warst, kann das Kindergeld auch noch bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres gezahlt werden.
Vielleicht kommt ja sogar noch was dabei raus?
:-P

fragi
29.09.2007, 15:43
Wie seht ihr das ? Rückforderung berechtigt ? Kindergeld unterliegt ja der Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Nix... sie können hächstens fordern, dass alles bis Ausbildungsende Rückwirkend ab jetzt zurückgezahlt wird, mehr nicht! Lass dich nicht verarschen...

Du musst wirklich melden, wann deine Ausbildung endet, da ab dann ja erstmal die Vorraussetzungen neu geprüft werden müssen. Das berechtigt aber zu keiner Rückforderung von 2 Jahren!

Wenn Du nach der Ausbildung arbeitslos warst, kann das Kindergeld auch noch bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres gezahlt werden.

Stimmt, ansonsten wirds eingestellt...

Aber die Rückforderung ist nicht berechtigt, also Widerspruch!!!

Und ja, das SGB X findet anwendung, schau mal in meine Faq :engel:

Codeman
01.10.2007, 13:53
Hallo Leute,

die sache hat sich erledigt.Meine Mum war heute da und hat alles nachgereicht.Entsprechender Bescheid geht die nächsten tage zu.

MfG
Codeman